24.07.2024
RECHT

Vier+eins: Grazer Gründerin matcht Jurist:innen mit Kanzleien

Die Mission von vier+eins ist es, führende Jurist:innen mit offenen Positionen zusammenzubringen. Dabei verfolgt die Gründerin Verena Kovacsits eher den Ansatz der direkten Kommunikation, statt Matching durch pure Dateneingabe. Wo einiges verloren geht, wie sie sagt.
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(c) vier+eins - Verena Kovacsits, Gründerin vier+eins.

Die Gründerin Verena Kovacsits bringt umfassende Erfahrung aus ihrer Tätigkeit beim Recruiting-Unternehmen Jobmade und aus über sieben Jahren in generalistischen HR-Rollen, darunter auch in Bayern, mit. Seit zwei Jahren ist sie zudem für das Personalwesen des in Graz ansässigen Fintechs Rockets verantwortlich und unterrichtet auch an der Karl-Franzens-Universität Graz als externe Lehrbeauftragte. Nun hat sie mit einem, nicht namentlich genannten, Co-Founder die vier+eins OG gegründet.

Vier+eins: Machting für Jurist:innen

Dies tat sie, da die Rechtsexpertin einen großen Handlungsbedarf im Fokusfeld Jurist:innen verortete: „Mit meiner Schwester, die Richterin am Landesverwaltungsgericht für Steiermark ist, habe ich schon oft über den sich immer mehr manifestierenden Mangel an Jurist:innen diskutiert. Sinkende Studierendenzahlen und nach wie vor oft sehr traditionelle Arbeitsumgebungen bei klassischen Arbeitgebern für Jurist:innen wie Rechtsanwaltskanzleien, Notariaten und Steuerberatungskanzleien tragen dazu bei, dass das Finden von passenden Mitarbeiter:innen im Bereich Legal immer schwieriger wird“, sagt sie.

Und weiter: „Moderne Recruiting-Methoden und eine offene, klare Kommunikation der Arbeitgebermarke eines Unternehmens oder einer Kanzlei können da einen großen Unterschied machen und erfolgsentscheidend sein.“

Kovacsits greift dabei nicht, wie andere Matching-Plattformen, auf Algorithmen oder Künstliche Intelligenz zurück, sondern auf direkten Kontakt, wie sie brutkasten erzählt.

„Wir arbeiten schon mit digitalen Tools“, erklärt sie, „aber wir setzen auf die aktive Ansprache von Kandidaten und Kandidatinnen. Finden exakt heraus, was Unternehmen und Kanzleien suchen.“

Durch ihre Erfahrung und ihr Netzwerk hat Kovacsits auf Anfragen oftmals bereits die passenden Personen im Kopf, die u.a. dann auf Social-Media-Kanälen wie LinkedIn kontaktiert werden.

„In kurzen ‚5-Minuten-Telefonaten‘ stellen wir fest, ob die Person und das Unternehmen passen könnten“, präzisiert sie. „Wenn man nur irgendwo Daten eingibt, geht einiges zwischen den Zeilen verloren. Unser Ansatz lohnt sich nachhaltig am Ende.“

Auf die Nachfrage, wie sich diese Arbeitsweise mit einem steigendem Arbeitspensum umsetzen lässt, verweist Kovacsits darauf, dass sie im Hintergrund mit HR-Kolleg:innen ein breites Netzwerk an Mitarbeitenden (in Form von Werkverträgen) aufgebaut hat, die alles abdecken.

Vier+eins: Home-Office, Gleitzeit oder klassisch

Bezüglich der oben erwähnen „traditionellen Arbeitsumgebungen“ verfolgt die Founderin eine moderne Arbeitswelt-Philosophie. „Im Idealfall kenne ich die Arbeitssuchenden und die Kanzlei bereits und weiß, wer zu wem passt“, erklärt sie. „Dabei ist nicht nur die Ausbildung wichtig, sondern welche Persönlichkeit mit welcher Kanzlei ‚gematcht‘ werden kann.“

Ihrer Erfahrung nach sind Rechtsanwaltskanzleien und auch Notariate beim Arbeitsumfeld – Home-Office, Gleitzeit – noch nicht dort, wo sich Unternehmen bereits befinden. „Was an sich nichts Schlechtes sein muss“, sagt sie. „Es gibt Personen, die für so ein Umfeld das perfekte Match sind. Es geht mir allgemein um das Bedürfnis von Jurist:innen und darum, was eine Kanzlei bieten kann.“

Kovacsits selbst achtet sehr auf die Balance zwischen dem Hauptberuf, der Unternehmensgründung und einem Familienleben, dass im Patchwork-Setting vier Kinder und einen Hund (daher auch der Name vier+eins) beinhaltet. Die sei nicht immer einfach, aber: „Ich bin davon überzeugt, wenn alle diese Bereiche so viel Freude machen, dass man seinen Kindern so viel an Begeisterung mitgeben kann, dass es sich lohnt.“

Aktuell arbeitet die Gründerin am Aufbau eines stabilen Netzwerks von Kandidat:innen und Kanzleien, um künftig ein noch schnelleres Matching gewährleisten zu können.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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