17.06.2022

Wie sich eine Vier-Tage-Woche volkswirtschaftlich für Österreich auswirken würde

Das Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria hat die volkswirtschaftliche Wirkung einer Vier-Tage-Woche für Österreich anhand unterschiedlicher Szenarien analysiert.
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(c) AdobeStock: Von einer Vier-Tage-Woche könnten auch Unternehmen profitieren.
(c) AdobeStock Von einer Vier-Tage-Woche könnten auch Unternehmen profitieren..

Aktuell rückt die Einführung einer Vier-Tage-Woche wieder stärker in den Fokus der öffentlichen Diskussion. Auch in der Startup-Szene wird das Thema diskutiert. Erst Anfang Juni kündigte das oberösterreichische Haus-Tier-Tracking-Scaleup Tractive die Einführung einer Vier-Tage-Woche an, wobei die Normalarbeitszeit bei voller Bezahlung von 38,5 auf 35 Stunden reduziert wird. Zudem sorgte vergangene Woche ein großangelegter 4-Tage-Woche-Test in Großbritannien international für Aufsehen. Am Test beteiligen sich aktuell rund 70 Unternehmen ein halbes Jahr lang, um mögliche Auswirkungen auf die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen zu untersuchen.

Volkwirtschaftlichen Auswirkungen einer Vier-Tage-Woche

Eine neue Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria hat nun die volkwirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Einführung einer Vier-Tage-Woche für Österreich analysiert. Als Grundlage der Analyse diente eine Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 auf 32 Stunden. Hierzu wurden verschiedene Szenarien miteinander verglichen.

(c) EcoAustria

Szenario 1 | ohne Lohnausgleich

In den Szenarien ohne expliziten Lohnausgleich zeigen sich laut EcoAustria durchaus positive Effekte in Hinblick auf die Beschäftigung. Konkret fällt die Zahl der Beschäftigten bei dieser Beobachtung um rund 1,2 Prozent höher aus als im Vergleich zum Basisszenario. Entsprechend würde auch die Arbeitslosenquote um etwa einen Prozentpunkt sinken. Allerdings kann dieser Beschäftigungseffekt laut dem Wirtschaftsforschungsinsistut die Minderstunden nicht kompensieren und das reale BIP fällt in diesem Szenario um rund fünf Prozent geringer aus als im Basisszenario ohne Arbeitszeitverkürzung. In weiterer Folge würde sich auch der private Konsum aufgrund des Rückgangs der verfügbaren Einkommen reduzieren.

Szenario 2 | mit Lohnausgleich

Bei einem Lohnausgleich in Form höherer Stundenlöhne würden die steigenden Lohnstückkosten laut EcoAustria die Standortqualität zusätzlich beeinträchtigen. Dazu heißt es: „Den Modellsimulationen zufolge würde eine Arbeitszeitverkürzung auf 32 Wochenstunden in Kombination mit einem Lohnausgleich das reale BIP kurz- und mittelfristig um rund sieben Prozent reduzieren“. Der Grund: Ein Lohnausgleich ist laut dem Wirtschaftsforschungsinstitut mit einem Preisanstieg und einer Reduktion der Beschäftigungsnachfrage der Unternehmen verbunden.

Szenario 3 | die Drittelreglung

Zudem untersuchte EcoAustria unter anderem die sogenannte Drittelreglung. Im Falle einer derartigen Regelung würde ein Drittel der Kosten von den Unternehmen über höhere Stundenlöhne, ein Drittel von den Arbeitnehmer:innen in Form geringerer Einkommen und ein Drittel von der öffentlichen Hand über eine Lohnnebenkostenreduktion getragen werden.

„In diesem Szenario würden sich die Lohnstückkosten etwas zurückhaltender als bei vollem Lohnausgleich erhöhen, sodass der Beschäftigungseffekt positiv, aber etwas moderater als ohne Lohnausgleich ausfallen würde. Die Auswirkungen auf das reale BIP fallen vergleichbar stark wie beim Szenario ohne Lohnausgleich aus“; so das Wirtschaftsforschungsinstitut.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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