17.06.2022

Wie sich eine Vier-Tage-Woche volkswirtschaftlich für Österreich auswirken würde

Das Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria hat die volkswirtschaftliche Wirkung einer Vier-Tage-Woche für Österreich anhand unterschiedlicher Szenarien analysiert.
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(c) AdobeStock: Von einer Vier-Tage-Woche könnten auch Unternehmen profitieren.
(c) AdobeStock Von einer Vier-Tage-Woche könnten auch Unternehmen profitieren..

Aktuell rückt die Einführung einer Vier-Tage-Woche wieder stärker in den Fokus der öffentlichen Diskussion. Auch in der Startup-Szene wird das Thema diskutiert. Erst Anfang Juni kündigte das oberösterreichische Haus-Tier-Tracking-Scaleup Tractive die Einführung einer Vier-Tage-Woche an, wobei die Normalarbeitszeit bei voller Bezahlung von 38,5 auf 35 Stunden reduziert wird. Zudem sorgte vergangene Woche ein großangelegter 4-Tage-Woche-Test in Großbritannien international für Aufsehen. Am Test beteiligen sich aktuell rund 70 Unternehmen ein halbes Jahr lang, um mögliche Auswirkungen auf die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen zu untersuchen.

Volkwirtschaftlichen Auswirkungen einer Vier-Tage-Woche

Eine neue Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria hat nun die volkwirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Einführung einer Vier-Tage-Woche für Österreich analysiert. Als Grundlage der Analyse diente eine Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 auf 32 Stunden. Hierzu wurden verschiedene Szenarien miteinander verglichen.

(c) EcoAustria

Szenario 1 | ohne Lohnausgleich

In den Szenarien ohne expliziten Lohnausgleich zeigen sich laut EcoAustria durchaus positive Effekte in Hinblick auf die Beschäftigung. Konkret fällt die Zahl der Beschäftigten bei dieser Beobachtung um rund 1,2 Prozent höher aus als im Vergleich zum Basisszenario. Entsprechend würde auch die Arbeitslosenquote um etwa einen Prozentpunkt sinken. Allerdings kann dieser Beschäftigungseffekt laut dem Wirtschaftsforschungsinsistut die Minderstunden nicht kompensieren und das reale BIP fällt in diesem Szenario um rund fünf Prozent geringer aus als im Basisszenario ohne Arbeitszeitverkürzung. In weiterer Folge würde sich auch der private Konsum aufgrund des Rückgangs der verfügbaren Einkommen reduzieren.

Szenario 2 | mit Lohnausgleich

Bei einem Lohnausgleich in Form höherer Stundenlöhne würden die steigenden Lohnstückkosten laut EcoAustria die Standortqualität zusätzlich beeinträchtigen. Dazu heißt es: „Den Modellsimulationen zufolge würde eine Arbeitszeitverkürzung auf 32 Wochenstunden in Kombination mit einem Lohnausgleich das reale BIP kurz- und mittelfristig um rund sieben Prozent reduzieren“. Der Grund: Ein Lohnausgleich ist laut dem Wirtschaftsforschungsinstitut mit einem Preisanstieg und einer Reduktion der Beschäftigungsnachfrage der Unternehmen verbunden.

Szenario 3 | die Drittelreglung

Zudem untersuchte EcoAustria unter anderem die sogenannte Drittelreglung. Im Falle einer derartigen Regelung würde ein Drittel der Kosten von den Unternehmen über höhere Stundenlöhne, ein Drittel von den Arbeitnehmer:innen in Form geringerer Einkommen und ein Drittel von der öffentlichen Hand über eine Lohnnebenkostenreduktion getragen werden.

„In diesem Szenario würden sich die Lohnstückkosten etwas zurückhaltender als bei vollem Lohnausgleich erhöhen, sodass der Beschäftigungseffekt positiv, aber etwas moderater als ohne Lohnausgleich ausfallen würde. Die Auswirkungen auf das reale BIP fallen vergleichbar stark wie beim Szenario ohne Lohnausgleich aus“; so das Wirtschaftsforschungsinstitut.


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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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