17.06.2022

Wie sich eine Vier-Tage-Woche volkswirtschaftlich für Österreich auswirken würde

Das Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria hat die volkswirtschaftliche Wirkung einer Vier-Tage-Woche für Österreich anhand unterschiedlicher Szenarien analysiert.
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(c) AdobeStock: Von einer Vier-Tage-Woche könnten auch Unternehmen profitieren.
(c) AdobeStock Von einer Vier-Tage-Woche könnten auch Unternehmen profitieren..

Aktuell rückt die Einführung einer Vier-Tage-Woche wieder stärker in den Fokus der öffentlichen Diskussion. Auch in der Startup-Szene wird das Thema diskutiert. Erst Anfang Juni kündigte das oberösterreichische Haus-Tier-Tracking-Scaleup Tractive die Einführung einer Vier-Tage-Woche an, wobei die Normalarbeitszeit bei voller Bezahlung von 38,5 auf 35 Stunden reduziert wird. Zudem sorgte vergangene Woche ein großangelegter 4-Tage-Woche-Test in Großbritannien international für Aufsehen. Am Test beteiligen sich aktuell rund 70 Unternehmen ein halbes Jahr lang, um mögliche Auswirkungen auf die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen zu untersuchen.

Volkwirtschaftlichen Auswirkungen einer Vier-Tage-Woche

Eine neue Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria hat nun die volkwirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Einführung einer Vier-Tage-Woche für Österreich analysiert. Als Grundlage der Analyse diente eine Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 auf 32 Stunden. Hierzu wurden verschiedene Szenarien miteinander verglichen.

(c) EcoAustria

Szenario 1 | ohne Lohnausgleich

In den Szenarien ohne expliziten Lohnausgleich zeigen sich laut EcoAustria durchaus positive Effekte in Hinblick auf die Beschäftigung. Konkret fällt die Zahl der Beschäftigten bei dieser Beobachtung um rund 1,2 Prozent höher aus als im Vergleich zum Basisszenario. Entsprechend würde auch die Arbeitslosenquote um etwa einen Prozentpunkt sinken. Allerdings kann dieser Beschäftigungseffekt laut dem Wirtschaftsforschungsinsistut die Minderstunden nicht kompensieren und das reale BIP fällt in diesem Szenario um rund fünf Prozent geringer aus als im Basisszenario ohne Arbeitszeitverkürzung. In weiterer Folge würde sich auch der private Konsum aufgrund des Rückgangs der verfügbaren Einkommen reduzieren.

Szenario 2 | mit Lohnausgleich

Bei einem Lohnausgleich in Form höherer Stundenlöhne würden die steigenden Lohnstückkosten laut EcoAustria die Standortqualität zusätzlich beeinträchtigen. Dazu heißt es: “Den Modellsimulationen zufolge würde eine Arbeitszeitverkürzung auf 32 Wochenstunden in Kombination mit einem Lohnausgleich das reale BIP kurz- und mittelfristig um rund sieben Prozent reduzieren”. Der Grund: Ein Lohnausgleich ist laut dem Wirtschaftsforschungsinstitut mit einem Preisanstieg und einer Reduktion der Beschäftigungsnachfrage der Unternehmen verbunden.

Szenario 3 | die Drittelreglung

Zudem untersuchte EcoAustria unter anderem die sogenannte Drittelreglung. Im Falle einer derartigen Regelung würde ein Drittel der Kosten von den Unternehmen über höhere Stundenlöhne, ein Drittel von den Arbeitnehmer:innen in Form geringerer Einkommen und ein Drittel von der öffentlichen Hand über eine Lohnnebenkostenreduktion getragen werden.

“In diesem Szenario würden sich die Lohnstückkosten etwas zurückhaltender als bei vollem Lohnausgleich erhöhen, sodass der Beschäftigungseffekt positiv, aber etwas moderater als ohne Lohnausgleich ausfallen würde. Die Auswirkungen auf das reale BIP fallen vergleichbar stark wie beim Szenario ohne Lohnausgleich aus”; so das Wirtschaftsforschungsinstitut.


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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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