30.05.2023

ViennaUP’23: Diese Events zu technologischer Innovation solltet ihr nicht verpassen

Die ViennaUP’23 startet heute, am 30. Mai, und wird bis zum 7. Juni in Wien über die Bühne gehen. Im Zuge eines eigenen Thementracks namens “Discover New Tech” werden im Rahmen des neuntägigen Startup-Festivals technologische Innovationen vor den Vorhang geholt. Wir bieten euch einen Überblick über spannende Veranstaltungen in diesem Bereich.
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ViennaUP
(c) Philipp Lipiarski
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Wien ist nicht nur eine Stadt der Kultur, sondern gilt auch als eine internationale Drehscheibe für Innovation und Spitzentechnologie. So verfügt die Stadt über eine starke Forschungsinfrastruktur mit renommierten Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen, die in den letzten Jahren auch den Nährboden für zahlreiche Startup-Gründungen bildeten. Zudem gilt Wien als ein starker Life-Science-Standort, wobei die Stadt über eine lange wissenschaftliche Tradition in der medizinischen Forschung verfügt. Derzeit beschäftigen über 600 Unternehmen, Forschungseinrichtungen und andere relevante Organisationen rund 41.000 Personen im Bereich Life Sciences in Wien.

ViennaUP’23 holt technologische Innovationen vor den Vorhang

Die Relevanz des Forschungs- und Innovations-Standortes Wien spiegelt sich auch im diesjährigen Programm der ViennaUP’23 wider. Das Startup-Festival startet offiziell heute am 30. Mai mit den ersten Programmpunkten und wird noch bis 7. Juni dauern. Bei der mittlerweile dritten Ausgabe beteiligen sich mehr als 30 Programm-Partner:innen mit über 50 Veranstaltungen an insgesamt 27 Locations in der ganzen Stadt. 

Um den Besucher:innen eine Orientierungshilfe zu bieten, gibt es auch in diesem Jahr wieder sogenannte “curated experience”, die sich an insgesamt sechs Thementracks orientieren. Einer der diesjährigen Tracks umfasst das Thema “Discover New Tech”. Im Zuge des neuntägigen Festivals werden dabei unterschiedlichste technologische Innovationen vor den Vorhang geholt und Vernetzungsmöglichkeiten für kreative und innovative Köpfe geboten.

“Discover New Tech” versteht sich laut Wirtschaftsagentur Wien übrigens als ein “Aufruf an alle Nerds, Geeks und Technikfreaks”, die auf der Suche nach inspirierenden Ideen, innovativen Konzepten, nützlichen Softwarelösungen oder spannenden Jobs sind. 

(c)Philipp Lipiarski

Was der Thementrack „Discover New Tech“ bietet

Hier bieten wir euch einen Überblick zu den wichtigsten Events rund um den Thementrack “Discover New Tech”. Die Veranstaltungen richten sich laut Wirtschaftsagentur Wien sowohl an Insider als auch Newcomer.

Ihr interessiert euch für technologische Innovationen? 

Hier können wir euch die Maker Maker Faire Vienna 2023 ans Herz legen, die vom 3. Juni bis zum 4. Juni als Österreichs größtes Do-It-Yourself-Festival in der METAStadt Wien stattfinden wird. “Die Maker Faire erweckt die Maker-Bewegung zum Leben, so dass jeder sehen und erleben kann, was Maker überhaupt tun und welche Projekte sie umsetzen“, sagt Dale Dougherty, der in diesem Jahr die Maker Faire Vienna zum ersten Mal besuchen wird. Der Amerikaner wird als „Godfather of the Maker Movement“ bezeichnet und hat sich maßgeblich an der Entstehung der Maker-Bewegung beteiligt. Das Programm ist vielfältig und bunt. Es finden Workshops zu verschiedensten Themen statt: von Löten-lernen über Weben bis hin zu Stop-Motion-Video-Producing.

Wie eingangs erwähnt, zählt Wien im Bereich MedTech und Life Science zu einem weltweit führenden Innovationsstandort. Mit dem Health Innovation Summit bietet die ViennaUP’23 auch in diesem Bereich eine eigene Veranstaltung, die Best Practices aus der ganzen Welt vor den Vorhang holt. Von Seiten des Veranstalters, dem Health Hub Vienna, heißt es dazu: “Dies ist ein einzigartiger Tag, an dem es um Lösungen und nicht um Probleme geht, um Inspiration und nicht um Resignation und um Anfangen und nicht um Warten”. Mehr über das starke internationale Speaker:innen-Lineup könnt ihr hier erfahren.

Unter dem Motto „Green is the new black – from smokestacks to sustainability“ werden im Rahmen des Manufacturing Day am 1. Juni Innovationen und Technologien vorgestellt, die zum Wandel der Industrie hin zu umweltfreundlichen und nachhaltigen Produktionsverfahren beitragen. Dazu heißt es vom Veranstalter EIT Manufacturing: „Die nächsten zehn Jahre werden mehr Veränderungen mit sich bringen als die letzten 100 Jahre, angetrieben durch diese drei Revolutionen: die digitale Revolution, die Nachhaltigkeitsrevolution und die Zweckrevolution.“ Unter anderem wird es Inputs von Gerd Leonhard geben. Der Futurist und Humanist, ist ein weltweit führender Keynote-Speaker und Vordenker in Sachen digitaler Ethik, menschenzentrierter Technologie.

Das Thema Nachhaltigkeit steht zudem auch beim Smart City Summit im Zentrum, der von der Wirtschaftsagentur Wien organisiert wird und im brandneuen Climate Lab am 09. Juni stattfindet. Beim Summit dreht sich alles um die Frage, was wir heute tun müssen, damit die Städte auch für unsere Enkel lebenswert bleiben. Die Stadt Wien, die Wiener Stadtwerke, die Wien Holding, der Klima- und Energiefonds, das Climate Lab und die Wirtschaftsagentur Wien laden alle, die sich für die Gestaltung der Stadt der Zukunft interessieren, zum Dialog ein. Zudem können Besucher:innen Leuchtturmprojekte aus Wien kennenlernen und sich von Pionieren aus aller Welt inspirieren lassen.

Tipp: Smart City steht übrigens auch auf der Agenda der Travel & Smart Cities EXPO 4, einer hybriden Veranstaltung von Plug and Play, die am AirportCity Space am Flughafen Wien stattfindet. Warum die ViennaUP’23 auf das dezentrale Konzept mit mehreren Locations setzt, könnt ihr übrigens im Interview mit Gabriele Tatzberger nachlesen.

Du bist ein Entwickler oder eine Entwicklerin? 

Auch für Developer:innen bietet die ViennaUP’23 ein buntes Rahmenprogramm. Hier können wir euch den WeAreDevelopers LIVE Day! oder die Inno Days Spring ans Herz legen. Bei den Inno Days Spring geht es unter anderem um die Frage, wie Daten dazu eingesetzt werden können, um künftig einen nachhaltigeren Tourismus zu ermöglichen. Dabei werden Unternehmen und Talente aus unterschiedlichsten Branchen zusammengebracht, um 48 Stunden lang innovative Lösungen zu entwickeln. 

Einen ähnlichen Ansatz verfolgt der Sustainability Hackathon ’23, der darauf abzielt, Probleme im Bereich der Nachhaltigkeit zu lösen. “Unser Hackathon ermöglicht es Designer:innen, Entwickler:innen und Business-Enthusiasten, leistungsstarke Teams zu bilden, um mit Hilfe von KI einen funktionierenden Prototyp zu erstellen”, so die Organisationen. Der Hackathon findet übrigens in der neu eröffneten ÖBB Innovation Factory im 2. Bezirk statt.

Last but not least bieten wir einen Event-Tipp für Entwickler:innen, die auf der Suche nach neuen Herausforderungen sind. Hier bietet die Tech Jobs Fair am 1. Juni spannende Vernetzungsmöglichkeiten mit aufstrebenden Tech-Companies.

(c) Wirtschaftsagentur Wien Pamela Rußmann

Ihr wollt die neuesten Startup-Ideen kennenlernen?

Im Rahmen der ViennaUP’23 gibt es natürlich ein breites Angebot an „Pitch Rodeos“, um in die Welt der Startups einzutauchen. Dazu zählen unter anderem die Pitching- und Networking-Event Joint Forces, die Women Startup Competition sowie der Startup World Cup Austria. 

​​Beim Startup World Cup Austria dürfen sich am 30. Mai Besucher:innen auf zwölf diverse Early-Stage Startups aus ganz Österreich freuen, die die Jury mit ihren innovativen, globalen Lösungen in drei landesweiten Pre-Events überzeugt haben. “Das Ziel des Startup World Cups Austria ist es, Österreichs spannendste Pre Seed & Seed Startups vor den Vorhang zu holen und mit nationalen und internationalen Investor:innen zu vernetzen“, so Mitorganisatorin Hannah Wundsam von AustrianStartups. Das Gewinnerteam wird Österreich übrigens beim globalen Finale in Silicon Valley vertreten! 

ViennaUP’23: Technologie & Innovation trifft auf Wiener Ballkultur 

Mit dem Future Ball wird erstmals auch ein Ball im Rahmen der ViennaUP’23 stattfinden. Laut Veranstalter Julian Wiehl (Herausgeber des VANGARDIST Magazins) handelt es sich dabei um einen “Spielplatz für Kreativität”. Besucher:innen werden sich als eigene Avatare verkleiden, um so ihre eigene Persönlichkeit zu entdecken. Das Programm wird abgerundet mit Installationen an der Schnittstelle zu Kunst und Technologie. Mehr zum Thementrack “Culture & Technology” könnt ihr übrigens auch hier erfahren.

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09.10.2026

X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann

Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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