09.06.2023

ViennaUP’23 bricht Besucher:innen-Rekord

Die Wirtschaftsagentur Wien präsentierte für die ViennaUP'23 eine erste Bilanz. Ingesamt nahmen 14.000 Teilnehmer:innen aus 96 Nationen am Startup-Festival teil.
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(c) Wirtschaftsagentur Wien_Philipp Lipiarski

Die mittlerweile dritte Ausgabe der ViennaUP ging am Mittwoch ins Finale. Am Freitag legte die Wirtschaftsagentur Wien nun eine erste Bilanz für das Startup-Festival vor, das an ingesamt neun Veranstaltungstagen mehr als 50 Einzelveranstaltungen umfasste.

Wirtschaftsagentur Wien: „Neuer Besucher:innen-Rekord“

Ingesamt haben laut Wirtschaftsagentur Wien 2023 mehr als 14.000 Teilnehmer:innen aus 96 Nationen am Startup-Festival teilgenommen, das vom 30. Mai bis zum 7. Juni in Wien stattgefunden hat. Dabei handelt es sich laut der Wirtschaftsagentur Wien um einen neuen Besucher:innen-Rekord. Im Vergleich dazu: 2022 zählte die ViennaUP rund 10.000 Teilnehmer:innen aus 67 Nationen.

„Das Besondere an der ViennaUP ist, dass nahezu die gesamte heimische Startup-Community ihre einzelnen Events unter das gemeinsame Dach stellt. Das ist komplexer und gleichzeitig weltweit einzigartig“, so Wirtschaftsagentur Wien-Geschäftsführer Gerhard Hirczi. Im Vergleich zu anderen Startup-Festivals, wie beispielsweise dem Web Summit in Lissabon, möchte die ViennaUP insbesondere durch eine dezentrale Ausrichtung und die Einbeziehung von Vertreter:innen des lokalen Startup-Ökosystems punkten – brutkasten berichtete.

Gerhard Hirczi, Geschäftsführer Wirtschaftsagentur Wien, Naomi Hunt, Projektleiterin ViennaUP, Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke auf der Homebase der ViennaUP’23 | (c) Wirtschaftsagentur Wien_Philipp Lipiarski

Die Höhepunkte der ViennaUP’23

Das Startup-Festival setzte auch in diesem Jahr wieder seine Themenschwerpunkte rund um soziales Unternehmertum, Nachhaltigkeit, Kreativwirtschaft sowie weibliche Business Leaderinnen.

Zu den Veranstaltungshöhepunkten der ViennaUP’23 zählten der Startup Worldcup, der Connect Day 2023 als zentrale Matchmaking-Veranstaltung der ViennaUP’23 für Startups, Corporates, KMU und Investor:innen sowie die Impact Days als führende Konferenz in Europa für soziales Unternehmerinnentum. Die Creative Days Vienna – ein zweitägiger Schwerpunkt für Startups und Unternehmen der Creative Industries – widmeten sich hingegen der Frage, wie digitale Technologie unsere Kultur und Kreativwirtschaft verändert und neu prägt. Zudem gab es mit dem Future Ball auch erstmalig einen eigenen Ball im Rahmen der ViennaUP’23.

Internationale Startups kommen nach Wien

Mit der Festival-Homebase am Wiener Karlsplatz wurde auch 2023 wieder ein zentraler Treffpunkt für alle Besucherinnen der ViennaUP’23 geschaffen. Die Homebase, die bereits im letzten Jahr eingeführt wurde, zählte laut Wirtschaftsagentur Wien in diesem Jahr rund 2000 Besucherinnen. Darunter waren auch internationale Startup-Gründer:innen. Für die ViennaUP’23 reisten die Startups unter anderem aus den USA, Neuseeland, Japan, Thailand, einigen afrikanischen Ländern, Australien und Malaysia nach Wien. Ein hoher Anteil der Teilnahmen stammte zudem aus dem CEE-Raum.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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