18.05.2022

ViennaUP’22: Über 300 Investor:innen werden zu Startup-Festival erwartet

Die ViennaUP'22 wird vom 27. Mai bis 03. Juni 2022 über die Bühne gehen. Auch dieses Jahr werden wieder zahlreiche Investor:innen am Festival vertreten sein.
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ViennaUP'22
© Vienna Business Agency_Karin Hackl
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Der Countdown zur ViennaUP’22 läuft. Bereits nächste Woche am 27. Mai fällt der Startschuss für das achttägige Startup-Festival, das ein österreichisches und internationales Publikum aus Startups, Organisationen und Tech-Enthusiast:innen und Investor:innen nach Wien bringen wird. Laut Wirtschaftsagentur Wien sollen über 300 Investor:innen an den diversen Veranstaltungen bei der ViennaUP’22 teilnehmen. Darunter befinden sich sowohl zahlreiche Business Angels aber auch VCs, wie Speedinvest & Co. Wir liefern für euch einen Überblick über die wichtigsten Events, an denen Investoren:innen vertreten sind.

Connect Day 2022 | 31.05.

Der Connect Day 2022 ist die zentrale Matchmaking-Veranstaltung der ViennaUP’22 für Startups, Corporates/KMU und Investor:innen. Dank des großen Erfolges im letzten Jahr wird die Veranstaltung zum ersten Mal am 31. Mai als ganztägiges Hybrid-Event durchgeführt. Ausgewählte Startups werden dabei unterstützt, gezielt mit Investor:innen, wie Business Angels und VCs, in Kontakt zu treten. Die Teilnehmer: innen können B2B-Meetings im Voraus auf der Online-Veranstaltungsplattform buchen. Zudem wird es vor Ort eine eigene VC-Networking Lounge von GIN & Speedinvest geben.

AVCO Investors Breakfast | 31.05.

Als ein Side-Event des Connect Days wird ebenfalls am 31. Mai von 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr das AVCO Investors Breakfast im Haus der Musik stattfinden. Die Zielgruppe der Veranstaltung sind Investor:innen, die sich bei einem traditionellen Wiener Frühstück mit einer Vielzahl an potenziellen Partner:innen aus der lokalen und internationalen Investorengemeinschaft austauschen können. Die Veranstaltung wird durch AVCO-Vorsitzende Nina Wöss und AVCO-Geschäftsführer Arnaud Béasse eröffnet. Zudem wird Martina Hölbling (Senior Advisor Business Development / Foreign Direct Investments) einen Impulsvortrag halten, welches Potential der Standort Wien als Investor-Hub hat. Mit dabei sind unter anderem auch Niklas Pichler von BlackPeak Capital und Petra Moravcova von 3VC. Zudem wird es auch ausreichend Zeit für Networking geben, um sich für spannende Co-Investment-Partner:innen umzusehen.

0100 Conference DACH | 01.06.

Unter der Dachmarke ViennaUP’22 wird dieses Jahr auch wieder auch die internationale Investorenkonferenz 0100 Conference DACH stattfinden. Zur Onsite-Konferenz im Palais Auersperg werden über 250 Expert:innen aus der Venture Capital- und Private Equity Branche erwartet. Im Zentrum steht die Vernetzung mit Fondsmanager:innen, Investor:innen sowie führenden Branchenexpert:innen aus der DACH-Region. Zudem werden mehr als 50 Speaker.innen im Rahmen von Podiumsdiskussionen, Keynote-Präsentationen und Workshops ihr Wissen mit den Teilnehmer:innen teilen. Mit dabei sind unter anderem Daniel Keiper-Knorr von Speedinvest, Christoph Haimberger von der aws Fondsmanagement GmbH, Marie-Valerie Brunner von der Raiffeisen Bank International AG und viele mehr.

Impact Days’22 | 02.06-03.06.

Zahlreiche Investor:innen werden auch zu den Impact Days erwartet, die als zweitägiges Hybrid-Event am 2. und 3. Juni in der Wiener Hofburg über die Bühne gehen werden. Dabei handelt es sich um ein jährlich stattfindendes Treffen von Fachleuten aus der Investmentbranche, das von Impact Hub organisiert wird. Ziel ist es laut den Organisatoren, Impact-Investing zu einem grundlegenden Bestandteil im regulären Finanzsektor zu machen. Neben Investor:innen, Vermögensverwalter:innen und Unternehmer:innen werden auch politische Entscheidungsträger:innen an den Impact Days’22 teilnehmen. Als Speaker:innen werden unter anderem Gerda Holziger-Burgstaller (Chief Executive Officer & Chief Financial Officer, Erste Bank), Amarik Ubhi (Global Head of the Infrastructure investment team, Mercer), Eveline Steinberger-Kern (Founder & CEO, Blue Minds Company) sowie Heinz Fischer (Co-Chair of the Ban Ki-moon Centre for Global Citizens) erwartet.

Born Global Academy: Demo Day | 30.05.

Der Demo Day, der im Rahmen der ViennaUP’22 stattfindet, bildet den feierlichen Schlusspunkt des achtwöchigen Scaleup Globally Programms. Die zehn österreichischen Scaleups, die an diesem Intensivprogramm teilgenommen haben und nun bereit für die internationale Skalierung ihrer Geschäftsmodelle sind, pitchen vor potentiellen Investor:innen. Für letztere ist dies die Gelegenheit, um die topmotivierten Gründerteams kennenzulernen, die „ready to scale“ sind. Der Demo Day richtet sich speziell an Business Angels, Investor:innen & Corporates, die auf der Suche nach österreichischen Scaleups sind, um zu investieren, kollaborieren und gemeinsam zu innovieren.

Startup Live ViennaUP’22 | 27.05.-29.05.

Startup Live ViennaUP’22 ist ein 3-tägiges Bootcamp zur Umsetzung von wirkungsvollen Projekten in Unternehmen und Startups. Im Zuge der Veranstaltung werden den Teilnehmer:innen zahlreiche Fähigkeiten und Werkzeuge vermittelt, um ihre Idee auf die nächste Stufe zu heben. Im Zentrum steht auch die Vernetzung und das Teambuilding mit den anderen Teilnehmer:innen. Zudem wird es ein Pitch-Training mit Mentor:innen geben, wobei am Ende zahlreiche Preise winken. Dafür muss unter anderen eine Jury überzeugt werden, die sich aus Investor:innen zusammensetzt. Unter ihnen ist beispielsweise Markus Ertler (Business Angel of the Year 2019), Thomas Ecker (Senior Investment Manager tecnet equity) oder Norman Lindner (Fördermanager bei The Minted). Weiters werden auch zahlreiche erfolgreiche Startup-Gründer:innen teilnehmen, die ihr Wissen teilen.

Tipp der Redaktion

Abschließend haben wir noch einen Tipp für euch: Um den Teilnehmenden über die Programmpunkte hinaus ein bleibendes Wien Erlebnis zu ermöglichen, werden bei der ViennaUP‘22 Innovation und Tradition gezielt zusammengeführt. Dabei spielt auch die Wiener Kaffeehauskultur eine wichtige Rolle. In vier ausgewählten Wiener Kaffeehäusern wird es eigens für das internationale Business-Publikum eingerichtete Begegnungszonen geben. Mit dabei sind die Cafés Bräunerhof, Savoy, Schwarzenberg und Wortner. Als zentraler Treffpunkt wird zudem die ViennaUP-Homebase am Karlsplatz eingerichtet. Hier können Besucher:innen netzwerken und darüber hinaus Wiener Weine verkosten.


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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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