17.05.2023

Trotz angespannter Finanzierungslage für Startups werden 200 Investor:innen bei ViennaUP’23 erwartet

Die ViennaUP’23 wird vom 30. Mai bis zum 7. Juni 2023 in Wien stattfinden. Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke & Gerhard Hirczi, Geschäftsführer der Wirtschaftsagentur Wien, präsentierten am Mittwoch die Programm-Highlights des Startup-Festivals.
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(c) Martin Pacher

Die ViennaUP’23 steht in ihren Startlöchern. Das Startup-Festival wird in seiner mittlerweile dritten Ausgabe dieses Jahr vom 30. Mai bis 7. Juni in Wien über die Bühne gehen. Traditionsgemäß erfolgte am Mittwoch – rund zwei Wochen vor dem offiziellen Start – die Präsentation der Programm-Highlights. Dieses Jahr legt das Festival unter anderem einen Fokus auf die Themen wie soziales Unternehmertum, Nachhaltigkeit, weibliche Business-Leaderinnen sowie technologische Lösungen für die Kreativwirtschaft.

Ein Startup-Festival, das von der Community getragen wird

Im Zuge der Vorstellung nannten Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke & Gerhard Hirczi, Geschäftsführer der Wirtschaftsagentur Wien, auch konkrete Erwartungen an das Festival. Insgesamt sollen an den insgesamt neun Festivaltagen über 10.000 Besucher:innen die ViennaUP’23 besuchen. Zudem werden Menschen aus über 70 Nationen in Wien erwartet.

Unter der Dachmarke werden zudem über 50 Veranstaltungen an 27 Locations in der Stadt über die Bühne gehen. Die Veranstaltungsorte reichen von der imperialen Hofburg über die Müllverbrennungsanlage Spittelau, dem Haus des Meeres bis hin zu historischen Palais und traditionellen Kaffeehäusern.

Auch in diesem Jahr beteiligen sich wieder mehr als 30 Programm-Partner:innen an der ViennaUP. „Es gibt kein zweites Startup-Festival auf der Welt, das an so vielen Orten in einer Stadt stattfindet und von so vielen Akteuren getragen wird“, so Hirczi über das Alleinstellungsmerkmal der ViennaUP. Mehr über das dezentrale Konzept des Festivals könnt ihr auch im Interview mit Gabriele Tatzberger nachlesen.

200 Investor:innen sollen an ViennaUP teilnehmen

Trotz der angespannten Finanzierungslage für Startups werden auch bei der mittlerweile dritten Ausgabe der ViennaUP zahlreiche Investor:innen erwartet. Ingesamt haben laut Stadtrat Hanke mehr als 200 Investor:innen ihre Zusage angekündigt. Zu ihnen zählen Business Angels, private Eigenkapitalgeber:innen und Risikokapitalanleger:innen aus dem In- und Ausland.

Unter anderem unternahm Hanke gemeinsam mit Wirtschaftsagentur Wien Geschäftsführer Hirczi vergangene Woche eine Reise nach New York, um für den Wirtschaftsstandort Wien und das Startup-Festival zu werben. „Wir haben mit Investoren gesprochen, die nach Wien kommen wollen, um hier Geschäfte zu machen“, so Hanke. Und Hirczi merkte an: „Die ViennaUP ist heuer auch ein symbolisch wichtiges Zeichen an die Szene, die unter der globalen Investitionszurückhaltung leidet. Mit 200 Investor innen setzen wir ein positives Zeichen“.

Mit dem Startup World Cup wird einer der weltweit größten Startup-Wettbewerbe in Wien Station machen. Dabei werden die österreichischen Finalist:innen gekürt, die anschließend in den USA um eine Investmentsumme von einer Million US-Dollar kämpfen werden. Auf zahlreichen weiteren Veranstaltungen, von Pitch Sessions bis zu Hackathons oder Konferenzen haben Startups außerdem die Aussicht, ihre Geschäftsideen zu präsentieren und neue Kapitalquellen zu erschließen.

Tipp der Redaktion

Auch in diesem Jahr wird es wieder mit der ViennaUP-Homebase ein Festivalzentrum mitten am Wiener Karlsplatz geben. Auf der Homebase, finden Live-Veranstaltungen wie Pitches statt. Zudem sollen Besucher:innen auch bei Wiener Schmankerln zwischen den neun Festival-Tagen Kraft tanken können. Zudem wird mit dem Future Ball erstmalig ein Ball im Rahmen der VIennaUP stattfinden.


Video-Tipp der Redaktion: Julian Wiehl spricht unter anderem über den Future-Ball

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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