17.05.2023

Trotz angespannter Finanzierungslage für Startups werden 200 Investor:innen bei ViennaUP’23 erwartet

Die ViennaUP’23 wird vom 30. Mai bis zum 7. Juni 2023 in Wien stattfinden. Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke & Gerhard Hirczi, Geschäftsführer der Wirtschaftsagentur Wien, präsentierten am Mittwoch die Programm-Highlights des Startup-Festivals.
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(c) Martin Pacher

Die ViennaUP’23 steht in ihren Startlöchern. Das Startup-Festival wird in seiner mittlerweile dritten Ausgabe dieses Jahr vom 30. Mai bis 7. Juni in Wien über die Bühne gehen. Traditionsgemäß erfolgte am Mittwoch – rund zwei Wochen vor dem offiziellen Start – die Präsentation der Programm-Highlights. Dieses Jahr legt das Festival unter anderem einen Fokus auf die Themen wie soziales Unternehmertum, Nachhaltigkeit, weibliche Business-Leaderinnen sowie technologische Lösungen für die Kreativwirtschaft.

Ein Startup-Festival, das von der Community getragen wird

Im Zuge der Vorstellung nannten Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke & Gerhard Hirczi, Geschäftsführer der Wirtschaftsagentur Wien, auch konkrete Erwartungen an das Festival. Insgesamt sollen an den insgesamt neun Festivaltagen über 10.000 Besucher:innen die ViennaUP’23 besuchen. Zudem werden Menschen aus über 70 Nationen in Wien erwartet.

Unter der Dachmarke werden zudem über 50 Veranstaltungen an 27 Locations in der Stadt über die Bühne gehen. Die Veranstaltungsorte reichen von der imperialen Hofburg über die Müllverbrennungsanlage Spittelau, dem Haus des Meeres bis hin zu historischen Palais und traditionellen Kaffeehäusern.

Auch in diesem Jahr beteiligen sich wieder mehr als 30 Programm-Partner:innen an der ViennaUP. „Es gibt kein zweites Startup-Festival auf der Welt, das an so vielen Orten in einer Stadt stattfindet und von so vielen Akteuren getragen wird“, so Hirczi über das Alleinstellungsmerkmal der ViennaUP. Mehr über das dezentrale Konzept des Festivals könnt ihr auch im Interview mit Gabriele Tatzberger nachlesen.

200 Investor:innen sollen an ViennaUP teilnehmen

Trotz der angespannten Finanzierungslage für Startups werden auch bei der mittlerweile dritten Ausgabe der ViennaUP zahlreiche Investor:innen erwartet. Ingesamt haben laut Stadtrat Hanke mehr als 200 Investor:innen ihre Zusage angekündigt. Zu ihnen zählen Business Angels, private Eigenkapitalgeber:innen und Risikokapitalanleger:innen aus dem In- und Ausland.

Unter anderem unternahm Hanke gemeinsam mit Wirtschaftsagentur Wien Geschäftsführer Hirczi vergangene Woche eine Reise nach New York, um für den Wirtschaftsstandort Wien und das Startup-Festival zu werben. „Wir haben mit Investoren gesprochen, die nach Wien kommen wollen, um hier Geschäfte zu machen“, so Hanke. Und Hirczi merkte an: „Die ViennaUP ist heuer auch ein symbolisch wichtiges Zeichen an die Szene, die unter der globalen Investitionszurückhaltung leidet. Mit 200 Investor innen setzen wir ein positives Zeichen“.

Mit dem Startup World Cup wird einer der weltweit größten Startup-Wettbewerbe in Wien Station machen. Dabei werden die österreichischen Finalist:innen gekürt, die anschließend in den USA um eine Investmentsumme von einer Million US-Dollar kämpfen werden. Auf zahlreichen weiteren Veranstaltungen, von Pitch Sessions bis zu Hackathons oder Konferenzen haben Startups außerdem die Aussicht, ihre Geschäftsideen zu präsentieren und neue Kapitalquellen zu erschließen.

Tipp der Redaktion

Auch in diesem Jahr wird es wieder mit der ViennaUP-Homebase ein Festivalzentrum mitten am Wiener Karlsplatz geben. Auf der Homebase, finden Live-Veranstaltungen wie Pitches statt. Zudem sollen Besucher:innen auch bei Wiener Schmankerln zwischen den neun Festival-Tagen Kraft tanken können. Zudem wird mit dem Future Ball erstmalig ein Ball im Rahmen der VIennaUP stattfinden.


Video-Tipp der Redaktion: Julian Wiehl spricht unter anderem über den Future-Ball

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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