30.10.2024
CYBER RISK SOLUTIONS

Vienna Insurance Group gründet Cybersicherheitsunternehmen

Die neu gegründete Cyber Risk Solutions GmbH will Kund:innen vor Cyberangriffen schützen.
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Cyber Security
(c) fotolia/peshkov

Cyberangriffe sind zu einer der größten Herausforderungen für Unternehmen geworden. Im aktuellen „Global Risks Report 2024“ des World Economic Forum wird Cyberunsicherheit als das viertgrößte Risiko der kommenden zwei Jahre eingestuft. Gleichzeitig verursachen Cyberattacken auf heimische Unternehmen immer stärkere Schäden – brutkasten berichtete. Um dieser Bedrohung aktiv zu begegnen, gründet die Vienna Insurance Group das B2B-Cybersicherheitsunternehmen Cyber Risk Solutions (CyRiSo).

CyRiSo: Rundumbetreuung im Thema Cybersicherheit

Die Vienna Insurance Group setzte es sich zum Ziel, in ihrer Region umfassende Lösungskompetenzen für ihre Kund:innen bereitzustellen. Dabei geht das Unternehmen über klassische Versicherungsprodukte hinaus und bietet auch ergänzende Serviceleistungen, wie den Schutz vor Cyberangriffen. Mit ihrem neu gegründeten Cybersicherheitsunternehmen ermöglicht die Versicherungsgruppe „kleineren und mittelständischen Unternehmen eine Rundumbetreuung von Expert:innen bei dem wichtigen Thema Cybersicherheit“, erklärt Christoph Rath, stellvertretendes Vorstandsmitglied der Vienna Insurance Group.

CyRiSo bietet Unternehmen umfassende Lösungen im Cyber-Risk-Management – von Beratungsleistungen bis hin zu Managed Services. Hierbei überwacht CyRiSo die Cyberrisiken der Kund:innen und mindert diese gezielt durch passende Maßnahmen. Dieses Serviceangebot richtet sich nicht nur an Bestands- und Neukunden der Vienna Insurance Group und ihre Vertriebspartner, sondern steht auch dem Drittmarkt offen.

Maßnahmen gegen Ransomware

Ein besonderes Angebot von CyRiSo umfasst Maßnahmen gegen Ransomware – eine derzeit besonders verbreitete Art von Cyberangriff. Solche Angriffe führen häufig zur Verschlüsselung ganzer IT-Infrastrukturen und fordern hohe Lösegeldzahlungen. CyRiSo unterstützt seine Kund:innen mit technischen und organisatorischen Vorkehrungen, um „die Auswirkungen potenzieller Betriebsunterbrechungen zu minimieren, oder im besten Falle diese überhaupt zu vermeiden“. Sollte es dennoch zu einem Cyberangriff kommen, steht „CyRiSo zur Stelle, um mit dem Unternehmen gemeinsam den Sicherheitsvorfall möglichst schnell zu beheben“, so die Geschäftsführung.

Geschäftsleistung übernimmt Bruckner gemeinsam mit Ganzwohl

Die Unternehmensführung von CyRiSo übernimmt Christiana Bruckner gemeinsam mit Michael Ganzwohl. Bruckner bringt langjährige Erfahrungen im Vertrieb und Business Development mit. In der Vergangenheit unterstützte sie internationale und österreichische Unternehmen dabei, „neue Kundensegmente und Märkte für Cyber Security Beratung, -services und -software zu erschließen“. Ihr Kollege Ganzwohl ist ein erfahrener Experte im Bereich Cyber Security. Zuvor war er in Singapur als CEO für ein Unternehmen im Bereich Cyber Security Consulting und Services tätig.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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