22.07.2020

VfGH urteilt zu Corona-Verboten: So reagiert der Handel

Der VfGH urteilt, dass das generelle Betretungsverbot während des Lockdown rechtswidrig war. Das hat entsprechende Konsequenzen.
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Corona
(c) Adobe Stock / CREATIVE WONDER

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein Urteil zum Betretungsverbot bei öffentlichen Gebäuden während des Corona-Lockdown ausgesprochen: Dieses war teils zu breit gefasst, heißt es vom VfGH. Auch dass manche Geschäfte früher aufsperren durften als andere verstößt laut dem VfGH gegen geltendendes Recht. Mit dem Urteil gibt es auch mehr Klarheit darüber, wie bei Privatpersonen mit Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen umzugehen ist.

Demnach müssen nun zahlreiche Strafen erlassen beziehungsweise zurück gezahlt werden. Dem VfGH zufolge waren nicht nur entscheidende Teile der Betretungsverbote verfassungswidrig, es dürfen diese Bestimmungen auch in laufenden Verwaltungsstrafverfahren nicht mehr angewandt werden. Weiterhin ist es aber grundsätzlich möglich, Betretungsverbote auszusprechen, wenn dies hilft, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Mit der am 15. März erlassenen Verordnung hatte Gesundheitsminister Rudolf Anschober das Betreten öffentlicher Orte jedoch – mit wenigen Ausnahmen – allgemein für verboten erklärt. Zulässig gewesen wären nur Betretungsverbote für bestimmte Orte oder regional begrenzte Gebiete, etwa Gemeinden.

So reagiert der Handelsverband auf das VfGH-Urteil

Der heimische Handel hat die Maßnahmen der Bundesregierung „zur Wahrung der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten stets mitgetragen, aber auch mehrfach auf die weitreichenden wirtschaftlichen Auswirkungen des Lockdowns hingewiesen“, wie Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will als Reaktion auf das VfGH-Urteil festhält: So sei die teilweise Aushebelung des Epidemiegesetzes und das allgemeine Betretungsverbot insbesondere für stationäre Händler, die 90 Prozent der Handelsumsätze erwirtschaften, ein gravierender Eingriff in die Geschäftstätigkeit gewesen.

Bei der Lockerung des Lockdowns wiederum wurde seitens der Bundesregierung zwischen Handelsunternehmen je nach Größe unterschieden: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 400 Quadratmeter durften früher wieder aufsperren, Baumärkte und Gartencenter ebenfalls. Größere Geschäfte sowie Läden in den Shoppingcentern mussten hingegen bis 1. Mai geschlossen bleiben, was der Handelsverband „im Sinne der Fairness“ stets kritisiert hatte, weil „hier mit zweierlei Maß gemessen wurde und vor allem in größeren Geschäften die Mindestabstände zumindest gleich gut oder sogar besser eingehalten werden konnten“. Insofern begrüßt der Handelsverband die heutige Entscheidung des VfGH.

Die flächendeckende Einführung der Maskenpflicht hat im Handel insbesondere bei Käufen abseits der lebensnotwendigen Güter zu heftigen Umsatz- und Frequenzrückgängen von -25% bis -40% geführt, im Modehandel kam es sogar zu Einbrüchen von mehr als -50%.

Rainer Will, Handelsverband

„Für uns steht die Gesundheit der Bevölkerung an oberster Stelle. Das gilt sowohl für die Konsumentinnen und Konsumenten, als auch für die 600.000 Menschen, die im österreichischen Handel beschäftigt sind“, sagt Will in Bezug auf die grundsätzliche Ausrichtung des Handeslverbands: „Gleichzeitig erwarten wir – mit Blick auf die negativen wirtschaftlichen Kollateraleffekte – fundierte gesundheitsbehördliche Fakten als Entscheidungsbasis.“

Das Prinzip solle stets lauten: lokal vor regional vor national. „Dadurch können Corona-Cluster gezielt an der Wurzel bekämpft werden. Darüber hinaus beeinträchtigen lokal begrenzte Gesundheitsvorgaben den Wirtschaftsmotor so gering wie möglich“, sagt Will weiters: „Die flächendeckende Einführung der Maskenpflicht hat im Handel insbesondere bei Käufen abseits der lebensnotwendigen Güter zu heftigen Umsatz- und Frequenzrückgängen von -25% bis -40% geführt, im Modehandel kam es sogar zu Einbrüchen von mehr als -50%.“ Dies quantifiziere das Ausmaß des Kollateralschadens.

Die Reaktion der Opposition

Wie erwartet ließen auch die Reaktionen der Oppositionsparteien nicht lange auf sich warten. Die FPÖ ortet etwa ein „virologisches Quartett“ und kritisiert vor allem die Politik des grünen Gesundheitsministers Anschober. Inhaber größer Geschäfte könnten die Republik nun auf Schadenerstaz klagen, so Norbert Hofer (FPÖ). Weiters sei zu erwarten, dass sich die Privatrmenschen ihr Bußgeld vom Staat zurückholen.

Laut NEOS-Aussage zeigt das VfGH-Urteil das „bewusst rechtswidrige Verhalten von ÖVP und Grüne auf„. Der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak pocht hier auf eine Generalamnestie: „Die Leidtragenden dieser türkis-grünen Schlamperei sind jene Menschen, die hohe Strafen zahlen mussten, ohne jemals etwas falsch gemacht zu haben. Das Mindeste, das die Regierung tun könnte, ist sich bei den Betroffenen entschuldigen und ihnen ihre Strafe erlassen.“

Und auch die SPÖ ortet einen „schlampigen Umgang der Regierung mit dem Rechtsstaat„. Auch der stv. SPÖ-Klubchef und SPÖ-Verfassungssprecher Jörg Leichtfried fordert dementsprechend eine Amnestie anlässlich der verhängten Corona-Strafen.

Gesundheitsninister Anschober über das VfGH-Urteil

„Die heutigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes haben unterschiedliche Auswirkungen. Sie bestärken durch eine Bestätigung des Covid-19-Maßnahmengesetzes die Grundlinie unserer Arbeit, sie erklären aber teilweise Regelungen von nicht mehr in Geltung stehenden Verordnungen für rechtswidrig“, heißt es wiederum von Gesundheitsminister Anschober in einer Aussendung: „Dies hat für die Gegenwart aufgrund der fehlenden aktuellen Gültigkeit der Verordnungen keine unmittelbaren Auswirkungen, wird aber sehr wohl umfassend in unserer zukünftigen Arbeit beachtet werden. In diesem Sinn ist es begrüßenswert, dass der Verfassungsgerichtshof auch Gesetzesregelungen untersucht hat, die nicht mehr wirksam sind.“

„Bei der Bekämpfung der schwersten Pandemie seit hundert Jahren war und ist enormer Zeitdruck gegeben.“

Rudolf Anschober, Gesundheitsminister

Die Frage der Auswirkung auf laufende Verfahren sowie bereits ausgesprochene Strafen prüfe man derzeit, so Anschober: „Unser Ziel ist eine bürgerfreundliche Regelung. Bei der Bekämpfung der schwersten Pandemie seit hundert Jahren war und ist enormer Zeitdruck gegeben.“

Grundlage für die Maßnahmen sei das Covid-19-Maßnahmengesetz, dessen Konformität mit der Verfassung von VfGH bestätigt wurde. Bezüglich der Differenzierung zwischen allgemeinen und regional auf einzelne Orte zugeschnittene Betretungsverbote hält Anmschober fest: „In diesem Sinn wäre in der Verordnung eine bestimmtere Differenzierung der betroffenen öffentlichen Orte erforderlich gewesen. Wir werden die aktuelle Entscheidung auch in diesem Punkt auf Auswirkungen bei den abgeschlossenen bzw. laufenden Strafverfahren überprüfen und für die Zukunft die Grundaussagen des Urteils in unserer Arbeit vollinhaltlich berücksichtigen.“

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KI-Agenten
© Philipp Lipiarski - Elizabeth F. Churchill.

Auf der diesjährigen uxcon hielt Elizabeth F. Churchill eine Keynote über die Zukunft der Mensch-Maschine-Interaktion. Sie ist Professorin sowie Gründungsdirektorin des Fachbereichs für Human-Computer Interaction (HCI) an der MBZUAI in Abu Dhabi und zählt zu den prägenden Stimmen im Bereich Psychologie, Künstliche Intelligenz und Kognitionswissenschaften.

Bei Google, eBay und Yahoo tätig

Im Laufe ihrer Karriere baute sie Forschungsteams für Tech-Giganten wie Google, eBay, Yahoo und PARC auf. Für ihre Führungsrolle und ihren Einfluss auf die Tech-Branche wurde die Wissenschaftlerin vielfach ausgezeichnet, zuletzt unter anderem mit dem SIGCHI Lifetime Practice Award 2024.

In Wien erörterte sie in den Hallen der Hauptuniversität das Zusammenspiel von Mensch und Technologie und erklärte brutkasten gegenüber den fundamentalen Paradigmenwechsel, der aktuell die gesamte Software-Welt erfasst: den Aufstieg agentischer KI-Systeme. Dabei machte sie deutlich, dass dieser Wandel ein neues Verständnis von Kontrolle und Autonomie erfordert.

Vom Werkzeug zum Agenten: Der Unterschied

Die entscheidende Veränderung bei KI sei weniger, dass Systeme „bessere Antworten“ geben, sondern dass sie zunehmend selbstständig handeln könnten. Klassische Software – ob deterministisches Werkzeug oder reaktives KI-System – habe stets auf konkrete Eingaben des Menschen gewartet.

Ein KI-Agent dagegen bekommt ein Ziel und bestimmte Rahmenbedingungen und kann daraus einen adaptiven Ausführungsplan ableiten, Werkzeuge und APIs nutzen sowie mehrere Schritte selbstständig ausführen. Bei Multi-Agenten-Systemen arbeiteten mehrere solcher Agenten zusammen, oft als sich selbst korrigierende „Schwärme“, die asynchron im Hintergrund laufen.

Damit verändert sich auch die Rolle des Menschen „dramatisch“: Menschen bedienen das System nicht mehr zwangsläufig Schritt für Schritt, sondern würden zu einer Art „Flugdirektor“ (Supervisory UX), der Ergebnisse definiere und den Weg dorthin überwache. Diese Entwicklung bringe, Churchill zufolge, bisherige, starre Benutzeroberflächen an ihre Grenzen.

Ghost-State-Dilemma

Wenn Agenten im Hintergrund arbeiteten, drohe Nutzer:innen der Verlust des Kontexts – ein sogenanntes „Ghost-State-Dilemma“, bei dem nicht mehr nachvollziehbar sei, in welchem Zustand sich Prozesse aktuell befänden. Ein Kernrisiko dabei ist die unterschiedliche Entscheidungsarchitektur (Choice Architecture) von Mensch und Maschine: Während der Mensch bei Aufgaben – wie etwa einer Hotelbuchung – intuitive, visuelle und kontextuelle Nuancen (Größe des Zimmers, Lage) abwäge, operierten Agenten rein deterministisch anhand von API-Vorgaben.

Diese Diskrepanz kann dazu führen, dass Agenten durch kumulative Fehler vom eigentlichen Ziel abwichen oder APIs auf unerwartete Weise ausnutzten. Achtsam mit agentischen Systemen zu arbeiten, erfordere deshalb ein völlig neues Design-Paradigma: Autonomie müsse bewusst begrenzt und Kontrolle sichtbar gehalten werden, meint Churchill.

Kill Switches

Aus diesem Rollenwechsel leitet die Expertin konkrete Gestaltungsmechanismen ab: Vor kritischen Aktionen sollte der Mensch geplante Schritte in sogenannten „Trockenläufen“ (Plan Dry Runs) prüfen und freigeben können. Zudem brauche es klare und vor allem transparente Zusammenfassungen, sobald sich ein Prozess plötzlich ändert, sowie „Circuit Breaker“ (Kill Switches), um laufende Prozesse sofort zu unterbrechen, falls sie aus dem Ruder laufen.

Die zentrale Frage lautet somit für Churchill nicht mehr nur: „Was kann die KI?“, sondern: „Wie gestalten wir die Sichtbarkeit ihrer autonomen Entscheidungen – und wo muss der Mensch zwingend die Kontrolle behalten?“

„Je höher die Tragweite des Kontexts, desto weniger Autonomie sollte das KI-System bei kritischen Entscheidungen haben“, sagt sie. Wo genau diese Grenze verläuft, müssten KI-Designer für jeden Anwendungsfall neu bestimmen.

Die Falle der heimlichen Entmächtigung

Aus Churchills Sicht sei ein entscheidender Punkt, dass Unternehmen die Falle der „heimlichen Entmächtigung“ vermeiden müssten, also der stillen Einschränkung menschlicher Handlungsfähigkeit unter dem „Deckmantel der Bequemlichkeit“. Systeme sollten keine „undurchsichtigen Blackboxen“ sein, die allein Entscheidungen treffen.

Co-Governance als Notwendigkeit

Über einzelne Sicherheitsmechanismen hinaus brauche es laut Churchill zudem ein grundsätzliches Governance-Prinzip: Menschen gewöhnten sich zunehmend daran, mit Systemen über Gespräche einfache Aufgaben zu erledigen. Wenn es jedoch um wichtige oder emotionale Entscheidungen gehe, stießen sie schnell an ihre Grenzen. Deshalb müssten sie im Sinne von Co-Governance weiterhin informiert und in den Entscheidungsprozess eingebunden bleiben.

Churchills Erfahrung nach konzentriert sich die Industrie vor allem auf Leistungstests, gute Sprache und die Fähigkeiten von KI-Modellen. Dabei würde die langfristige Wirkung auf Menschen und Gesellschaft oft zu wenig berücksichtigt.

„Menschliche Erfahrung bleibt chaotisch, kulturell vielfältig und in gelebten Umgebungen verankert“, sagt sie. „Wir müssen den Fokus vom Bau von Generalisten-Modellen, die plausible Antworten produzieren, hin zur Entwicklung kulturell kontextualisierter und resilienter Werkzeuge verschieben, die echtes menschliches Aufblühen (human flourishing) und kritisches Denken unterstützen.“

Ratschläge für Startups

Laut Churchill sei es ein großer Fehler, generative KI als Ersatz für Fachwissen zu sehen. Sie sollte vielmehr dazu dienen, vorhandenes Fachwissen zu unterstützen und zu erweitern. Startups würden dabei oft ein zentrales Problem übersehen: Sie würden Foundation-Modelle in „Thin Wrappers“ verpacken (wie automatisierte Bewerber-Screenings oder Kundensupport-Bots), ohne robuste Schutzmechanismen einzubauen.

„So sahen sich beispielsweise Unternehmen wie die ‚National Eating Disorders Association‚ (NEDA) unmittelbar mit Gegenreaktionen konfrontiert, nachdem sie geschulte menschliche Mitarbeiter der Helpline durch einen KI-Chatbot ersetzt hatten, der innerhalb weniger Tage begann, schädliche Ratschläge zum Thema Diäten zu geben“, nennt sie ein warnendes Beispiel. „Unternehmen können erfolgreich sein, wenn sie KI direkt in spezifische, professionelle Arbeitsabläufe einbetten, beispielsweise indem sie das Modell als fachkundiges kollaboratives Gerüst behandeln, anstatt zu versuchen, die Fachkraft vollständig zu automatisieren bzw. überflüssig zu machen.“

„Ich vermeide gerne utopische und dystopische Visionen“

Neben der Gefahr, dass Menschen aus der Kontrolle gedrängt werden, sieht Churchill ein zweites Problem: die Eskalation des Wettbewerbs der Tech-Giganten rund um KI, die sie als berechtigte Krise innerhalb der Spitzenforschung bezeichnet.

„Leider übertreffen wettbewerbsorientierte Marktanreize die Governance-Mechanismen immer wieder“, sagt sie. „Es ist enttäuschend, dass dies der Fall ist. Aber das Problem als ein spekulatives Science-Fiction-Szenario des Aussterbens zu rahmen, kann von systemischen Schäden ablenken, die in Echtzeit stattfinden. Persönlich vermeide ich gerne utopische und dystopische Visionen. Daher bin ich weniger besorgt über eine sich selbst verbessernde Superintelligenz, die außer Kontrolle gerät, als vielmehr über den schleichenden Zusammenbruch institutioneller Verantwortlichkeit und die Übertragung lebensverändernder Entscheidungen an fragile, nicht nachvollziehbare statistische Systeme.“

Florieren kleiner Volkswirtschaften

Für Europa sieht Churchill in diesem „Rennen“ mit den USA und Asien „nicht alles verloren“, vielmehr bestehe der Fehler darin, die hochzentralisierten, rechenintensiven Foundation-Modelle aus Silicon Valley oder Shenzhen zu kopieren.

„Ich glaube, dass die Zukunft der KI auf Vertrauen, Präzisionstechnik, eingebetteter industrieller Automatisierung, souveräner Dateninfrastruktur und strikter regulatorischer Compliance (EU AI Act) beruht“, betont sie. „Kleine Volkswirtschaften mit hohem Vertrauen wie Österreich werden florieren, indem sie spezialisierte Nischen fördern. Wie etwa verifizierbare industrielle KI, menschenzentrierte Fertigungsautomatisierung, hochzuverlässige biomedizinische Werkzeuge und vertrauenswürdige Systeme des öffentlichen Sektors.“

Die Welt in fünf Jahren

Churchill wagt einen – wenn auch schwierigen – Blick in die Zukunft: „In fünf Jahren wird die Neuartigkeit von Konversationen hoffentlich nicht mehr so sehr im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen“, meint sie. „Hoffentlich werden wir erkennen, dass der generative Hype eine Infrastrukturphase für eine Ära hybrider kollektiver Intelligenz war. Die dominante Herausforderung wird nicht die technische Skalierung sein, sondern soziotechnische kognitive Architekturen. Und die Frage, wie wir das Bauen, Managen, Ausbilden, Kurskorrigieren und Steuern navigieren, wenn hybride menschlich-synthetische Agentenlogik in die grundlegende Struktur der täglichen Arbeit und des gesellschaftlichen Lebens eingewoben ist?“

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VfGH urteilt zu Corona-Verboten: So reagiert der Handel

  • Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein Urteil zum Betretungsverbot bei öffentlichen Gebäuden während des Corona-Lockdown ausgesprochen: Dieses war teils zu breit gefasst, heißt es vom VfGH.
  • Auch dass manche Geschäfte früher aufsperren durften als andere verstößt laut dem VfGH gegen geltendendes Recht.
  • Mit dem Urteil gibt es auch mehr Klarheit darüber, wie bei Privatpersonen mit Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen umzugehen ist.
  • Dem VfGH zufolge waren nicht nur entscheidende Teile der Betretungsverbote verfassungswidrig, es dürfen diese Bestimmungen auch in laufenden Verwaltungsstrafverfahren nicht mehr angewandt werden.
  • Mit der am 15. März erlassenen Verordnung hatte Gesundheitsminister Rudolf Anschober das Betreten öffentlicher Orte – mit wenigen Ausnahmen – allgemein für verboten erklärt.
  • Zulässig gewesen wären nur Betretungsverbote für bestimmte Orte oder regional begrenzte Gebiete, etwa Gemeinden.

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