15.05.2018

Versandapotheke Vamida: Mitgründer Vitula kehrt als Geschäftsführer zurück

Im Interview beschreibt Marco Vitula, wie er Vamida im stark umkämpften Online-Handel gegen Player wie Amazon positionieren will.
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Versandapotheke
(c) Vamida: Mitbegründer Marco Vitula übernimmt die Geschäftsführung der Versandapotheke

Sechs Jahre nach der Gründung holt Vamida Mitgründer Marco Vitula als Geschäftsführer zurück. Die Versandapotheke mit Sitz in Brünn entstand 2012 aus dem E-Health-Unternehmen Diagnosia, das sich als “täglicher Begleiter” für MedizinerInnen definiert. Teil des Gründungsteams war unter anderen auch Hansi Hansmann.

+++ Diagnosia: “Hoher sechsstelliger Betrag” für E-Health-Startup +++


Sie haben Vamida 2012 mitbegründet, waren in den vergangenen Jahren aber operativ nicht für das Unternehmen tätig. Was sind die Hintergründe des neuen Engagements?

Vamida war eine Gründung aus dem ebenfalls von mir mitbegründeten Unternehmen Diagnosia heraus, für das ich damals schon als Geschäftsführer agierte. Grund war, dass viele Kunden der Diagnosia bei uns anfragten, ob sie auch Arzneimittel über unsere Website erwerben können. Der Online-Handel war aber nicht unser Business, und die rechtlichen Rahmenbedingungen waren gerade für den Handel mit Medikamenten stark reglementiert. Ende 2011 zeigte aber ein Gutachten Möglichkeiten auf, wie wir das angehen könnten, und 2012 wurde Vamida gegründet. In den ersten Monaten war ich stark operativ involviert und auch Teil des Boards, aber dann habe ich mich wieder auf meine Position bei Diagnosia zurück gezogen. Seit Ende 2017, als sich der Abgang von Herbert Pfeiffer abgezeichnet hat, habe ich mich auf diesen Wechsel vorbereitet,

Warum kommt es zum Geschäftsführer-Wechsel?

Herbert Pfeiffer, der drei Jahre lang zum Erfolg von Vamida beigetragen hat, will sich beruflich in eine andere Richtung entwickeln. Für mich ist der Zeitpunkt, operativ zurück zu kehren, ideal. Mein Antrieb ist, auf das starke Fundament – mit insgesamt 150.000 Kunden und etwa 10.000 Paketsendungen pro Monat – aufzubauen und unser Portfolio zu erweitern. Vamida soll keine klassische Versandapotheke mehr sein, sondern mehr. Wir werden nicht nur mit Arzneimitteln handeln, sondern das Sortiment mit weiteren Produkten aus den Bereichen Gesundheit und Lifestyle ergänzen. Die Infrastruktur, die Vamida aufgebaut hat, bietet diese Ressourcen, und die verschiedenen Kundensegmente, die wir ausmachen können, haben viele verschiedene Bedürfnisse, die wir abdecken werden.

Der Handel mit rezeptfreien Medikamenten, wie ihn Vamida als Versandapotheke betreibt, wurde vom klassischen Mitbewerb stark bekämpft. Wie haben sich die Rahmenbedingungen verändert?

Als wir 2012 begonnen haben, war das europäische Kundenbewusstsein für ein solches Online-Angebot noch nicht sehr entwickelt. Vor allem in der DACH-Region war man skeptisch, was dieses Geschäftsmodell angeht. In diesem Sinn mussten wir von Beginn an sehr auf die Vertrauensbildung setzen. Auch die österreichische Bürokratie machte es einer Versandapotheke nicht so einfach, und zusammen mit den angesprochenen Mitbewerbern ergab das schon ordentlich Gegenwind. Das haben wir aktiv wahrgenommen. Allerdings hat sich einiges zum Besseren gewandelt: Seit Juni 2015 gibt es in Österreich eine rechtliche Grundlage, die den Handel mit rezeptfreien Arzneimitteln über das Internet regelt. Dies nicht zuletzt, weil auch die klassischen Apotheken eingesehen haben, dass das sinnvoll ist und an dem Geschäft teilhaben wollten.

Dennoch agiert Vamida aus der Tschechischen Republik, von Brünn aus…

Das erklärt sich schlicht aus den Rahmenbedingungen, die bei der Firmengründung bestanden haben. Wir haben ein österreichisches Management, sind hier mit einem Büro angesiedelt und handeln mit österreichischen Produkten, die über österreichische Lieferanten verteilt werden. Wir agieren also genau so wie jede andere Versandapotheke in Österreich.

Wenn Sie, wie gesagt, neue Kundenbedürfnisse abdecken wollen – wie werden die valide festgestellt?

Für die Entwicklung unserer „Targeted Audience Shops“ besinnen wir uns auf die Herangehensweise von Startups: Wir gehen direkt zu den Kundinnen und Kunden und fragen sie als Expertinnen und Experten, wie wir ihre Kundenzufriedenheit erhöhen können. So haben wir etwa ausgemacht, dass der Bereich der Naturkosmetik stark im Wachsen ist – aber um zu verstehen, welche spezifischen Bedürfnisse damit befriedigt werden, müssen wir die spezifischen Kundenbedürfnisse noch viel besser verstehen.

Im Online-Handel kommt man nicht an Amazon vorbei, wo man als Kunde z.B. Aspirin C mit nur einem Klick anfordern kann. Wie grenzen Sie sich gegenüber diesem Platzhirsch ab – wie kann Vamida auf Dauer dagegen bestehen?

Zalando hat aus meiner Sicht gezeigt wie ein Versandhändler neben Amazon bestehen und jährlich wachsen kann – nämlich durch die Schaffung eines einzigartigen Einkaufserlebnisses, durch eine exzellente Sortimentspolitik gepaart mit personalisiertem Online-Marketing und einer klaren Positionierung. Vamida hat sich von Beginn an einen telefonischen Kundenservice geleistet und das Sortiment an die Kundenbedürfnisse angepasst. Wir haben heute ein Sortiment, das zu 60 Prozent auf Basis von Kundenanfragen entstanden ist. Unsere Kunden schätzen das neben unseren schnellen Lieferzeiten sehr. Wir müssen jedoch zukünftig noch viel stärker eine digitale Vorreiterrolle einnehmen. Das haben wir bisher noch nicht gemacht. Aus diesem Grund will ich Vamida zu einem IT-Unternehmen machen, das Versandhandel im Gesundheitsbereich betreibt. Das wird nicht kurzfristig möglich sein, sondern eine gewisse Zeit und Unterstützung von Partnern erforderlich machen. Damit wir weiterhin erfolgreich sein können, streben wir zudem enge Kooperationen in unserer Branche an. Dazu gibt es sicherlich schon im nächsten Quartal News.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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