06.08.2025
STUDIE

Verpflichtende Barrierefreiheit auf Websites noch kaum umgesetzt

Eine Studie von EY und risikomonitor.com zeigt: Trotz Inkrafttretens des Barrierefreiheitsgesetzes mit 28. Juni 2025 werden die Anforderungen von 98 Prozent aller Websites nicht erfüllt.
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Symbolbild Barrierefreiheit - ein weißes Rollstuhl-Symbol auf braunem Hintergrund
(c) Tim Mossholder via Unsplash

Mindestens zehn Mitarbeiter:innen oder mindestens zwei Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme – ab diesen Schwellen gilt für österreichische Unternehmen das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Dieses soll Menschen mit Behinderungen den gleichwertigen Zugang zu digitalen Leistungen zu ermöglichen – etwa zu Websites, Onlineshops, Buchungsplattformen oder digitalen Kundenservices.

Mehr als 70.000 Unternehmen in Österreich müssen Vorgaben erfüllen

Bereits mit 28. Juni dieses Jahrs ist die österreichische Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) vollumfänglich in Kraft getreten. Mehr als 70.000 betroffene Unternehmen in Österreich riskieren seitdem Strafen, wenn sie die Anforderungen zur barriefreien Gestaltung ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen nicht erfüllen.

98 Prozent der Websites erfüllen Vorgaben nicht

Wie eine Studie von EY und risikomonitor.com nun zeigt, sind die heimischen Unternehmen allerdings trotz bereits erfolgten Inkrafttretens denkbar weit von einer erfolgreichen Umsetzung entfernt. Nur zwei Prozent der im Rahmen der Studie rund drei Millionen automatisiert analysierten Websites sind demnach gesetzeskonform barrierefrei.

Fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, nicht bedienbare Navigationen und fehlende Untertitel

Im Schnitt verzeichnet jede Startseite 4,42 Fehler – etwa fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, nicht bedienbare Navigationen oder fehlende Untertitel. Jüngere Unternehmen haben dabei im Schnitt eine geringere Fehlerquote. So weisen Websites von vor 1990 gegründeten Unternehmen durchschnittlich 6,83 Barrieren auf.

Mehr als 750.000 Österreicher:innen mit Behinderung

Seitens EY betont man nicht nur die Verpflichtung durch das neue Gesetz, sondern auch die Chancen, die der Markt bietet. Denn in der EU leben rund 101 Millionen Menschen mit einer Form von Behinderung – das entspricht etwa 27 Prozent der Bevölkerung. In Österreich sind es laut Statistik Austria mehr als 750.000, von denen mehr als zwei Drittel über 55 Jahre alt sind.

Barrierefreiheit als entscheidender Wettbewerbsfaktor

Diese demografische Entwicklung mache digitale Barrierefreiheit zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor, meint man bei EY. „Barrierefreiheit ist kein ‚Nice-to-have‘ mehr– sie ist Pflicht, Chance und Zeichen digitaler Reife“, kommentiert Anja Hennrich-Huber, Director im Bereich Technology Transformation bei EY Österreich.

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NATO,Startup,Fonds
Startups im DefenseTech Bereich könnten einen Aufschwung erleben. (c) pexels

In Österreich unterliegen Rüstungsbetriebe strengen Export- und Herstellungskontrollen, primär geregelt durch das Kriegsmaterialgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz. Um der Rüstungsindustrie die Arbeit zu erleichtern, will Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) die gesetzlichen Rahmenbedingungen nun lockern. Unsicherheiten sollten entfernt werden und Exporte schneller und einfacher über die Bühne gehen, so der Minister gestern gegenüber der „Zeit im Bild“ (ZIB) des ORF bei einem Besuch eines Rheinmetall-Werks in Wien. Die Finanzierung von Rüstungssaufträgen sei ein wesentliches Finanzierungsvehikel für heimische Industrie und Betriebe.

„Neutralität ist oberstes Gut“

Gleichzeitig sagte er, dass diese Schritte keinen Einfluss auf die Neutralität haben sollen. „Die Neutralität ist oberstes nationales Gut, das es zu schützen gilt. Wir dürfen aber durch die Neutralität nicht in eine Situation kommen, dass unsere Betriebe gewisse Aufträge nicht abarbeiten können.“

Ob sich die strikte Trennung von wirtschaftlichem Profit und militärischer Neutralität in Österreich in der Realität so aufrechterhalten lässt, wie es die Politik erhofft, bleibt angesichts der verankerten juristischen Hürden abzuwarten. Für die heimischen Startups und Unternehmen im Defense- oder auch Dual-Use-Bereich sind die geplanten Lockerungen jedenfalls eine Chance, sich auf dem europäischen Markt noch stärker zu etablieren.

Diskretion und Dual Use

Dass die Vereinbarkeit von wirtschaftlichem Potenzial und der Neutralität in Österreich nicht gerade einfach ist, wissen auch Founder:innen. Dem Thema DefenseTech wird in Österreich traditionell mit großer Diskretion begegnet. Kein Wunder, hat sich das Land schon vor 71 Jahren der Neutralität verpflichtet. Reine DefenseTech-Startups findet man hierzulande kaum, die meisten agieren im sogenannten „Dual Use“-Bereich. Das bedeutet, ihre Produkte lassen sich nicht ausschließlich im militärischen, sondern auch im zivilen Bereich einsetzen. Neben dem teils kritischen Ansehen der Industrie, gibt es weiters auch Strafen für Unternehmen, wenn deren Produkte für Kriegsparteien bereitgestellt werden.

3,3-Milliarden-Euro-Industrie

Trotz der strengen Auflagen leistet die Rüstungsindustrie in Österreich ihren wirtschaftlichen Beitrag: Laut Industriemagazin erwirtschaftet die Branche jährlich etwa 3,3 Milliarden Euro und damit 0,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Und es haben sich in den letzten Jahren auch einige Startups im DefenseTech- oder verwandten Bereichen etabliert, die von den Lockerungen profitieren könnten. Viewpointsystem, CycloTech oder Drone Rescue Systems, um ein paar zu nennen – wohl gemerkt alle drei im genannten „Dual Use“-Segment.

Wie groß das Potenzial ist, das durch solche Lockerungen entfesselt werden kann, zeigt ein Blick über die Grenze. Im Nachbarland Deutschland boomt die DefenseTech-Branche. Erst gestern berichtete brutkasten über ein 1,6 Mrd. Euro schweres Investment in das Münchner KI-DefenseTech-Scaleup Helsing – der neue Deutschland-Rekord. Das Unternehmen für Drohnen und unbemannte Kampfflugzeuge wird nun mit 18 Mrd. US-Dollar bewertet. Zuvor holte der Münchner Drohnenhersteller Quantum Systems 1,2 Mrd. US-Dollar.

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