06.08.2025
STUDIE

Verpflichtende Barrierefreiheit auf Websites noch kaum umgesetzt

Eine Studie von EY und risikomonitor.com zeigt: Trotz Inkrafttretens des Barrierefreiheitsgesetzes mit 28. Juni 2025 werden die Anforderungen von 98 Prozent aller Websites nicht erfüllt.
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Symbolbild Barrierefreiheit - ein weißes Rollstuhl-Symbol auf braunem Hintergrund
(c) Tim Mossholder via Unsplash

Mindestens zehn Mitarbeiter:innen oder mindestens zwei Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme – ab diesen Schwellen gilt für österreichische Unternehmen das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Dieses soll Menschen mit Behinderungen den gleichwertigen Zugang zu digitalen Leistungen zu ermöglichen – etwa zu Websites, Onlineshops, Buchungsplattformen oder digitalen Kundenservices.

Mehr als 70.000 Unternehmen in Österreich müssen Vorgaben erfüllen

Bereits mit 28. Juni dieses Jahrs ist die österreichische Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) vollumfänglich in Kraft getreten. Mehr als 70.000 betroffene Unternehmen in Österreich riskieren seitdem Strafen, wenn sie die Anforderungen zur barriefreien Gestaltung ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen nicht erfüllen.

98 Prozent der Websites erfüllen Vorgaben nicht

Wie eine Studie von EY und risikomonitor.com nun zeigt, sind die heimischen Unternehmen allerdings trotz bereits erfolgten Inkrafttretens denkbar weit von einer erfolgreichen Umsetzung entfernt. Nur zwei Prozent der im Rahmen der Studie rund drei Millionen automatisiert analysierten Websites sind demnach gesetzeskonform barrierefrei.

Fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, nicht bedienbare Navigationen und fehlende Untertitel

Im Schnitt verzeichnet jede Startseite 4,42 Fehler – etwa fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, nicht bedienbare Navigationen oder fehlende Untertitel. Jüngere Unternehmen haben dabei im Schnitt eine geringere Fehlerquote. So weisen Websites von vor 1990 gegründeten Unternehmen durchschnittlich 6,83 Barrieren auf.

Mehr als 750.000 Österreicher:innen mit Behinderung

Seitens EY betont man nicht nur die Verpflichtung durch das neue Gesetz, sondern auch die Chancen, die der Markt bietet. Denn in der EU leben rund 101 Millionen Menschen mit einer Form von Behinderung – das entspricht etwa 27 Prozent der Bevölkerung. In Österreich sind es laut Statistik Austria mehr als 750.000, von denen mehr als zwei Drittel über 55 Jahre alt sind.

Barrierefreiheit als entscheidender Wettbewerbsfaktor

Diese demografische Entwicklung mache digitale Barrierefreiheit zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor, meint man bei EY. „Barrierefreiheit ist kein ‚Nice-to-have‘ mehr– sie ist Pflicht, Chance und Zeichen digitaler Reife“, kommentiert Anja Hennrich-Huber, Director im Bereich Technology Transformation bei EY Österreich.

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Boos verfügt über langjährige internationale Erfahrung in den Bereichen Finanzmanagement, Controlling und Unternehmensentwicklung. Seine Karriere begann in der Wirtschaftsprüfung bei Arthur Andersen und EY. Anschließend war er Senior Vice President Finance beim MDAX-notierten Unternehmen Ströer und verantwortete dort zentrale Finanz- und Steuerungsbereiche des führenden deutschen Medienhauses.

„Mit der Erweiterung unseres C-Levels stellen wir die Weichen für die nächste Wachstumsphase von woom. Björn bringt dafür internationale Finanzexpertise und umfassende Skalierungserfahrung mit, die entscheidend für den weiteren Ausbau unserer globalen Präsenz sind“, sagt woom-CEO Bernd Hake.

Boos zu seiner neuen Aufgabe

Zuletzt war der 55-Jährige Boos als CFO der The Customization Group, einem internationalen Anbieter von Print-on-Demand-Lösungen, tätig und leitete die globale Finanzorganisation im Rahmen der internationalen Skalierung und Professionalisierung des Unternehmens.

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