07.09.2023

Vermögenssteuer: So würde die SPÖ Startup-Anteile besteuern

Der Vermögenssteuer-Entwurf der SPÖ sorgt aktuell für Diskussionen. Wir haben nachgefragt, inwiefern Unternehmensanteile und damit auch Startup-Gründer:innen betroffen wären.
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SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić
SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić

Dass von der politischen Gegenseite scharfe Kritik am von SPÖ-Chef Andreas Babler vorgestellten, aktualisierten Entwurf zur Vermögenssteuer kommt, ist wenig überraschend. Die angedachte Steuer schade unter anderem auch Unternehmer:innen, wird von den Kritiker:innen oft bekrittelt. Doch wie stark wären Unternehmer:innen tatsächlich betroffen? Würde etwa, um ein konkretes Beispiel zu nennen, eine Startup-Gründerin nach einem Investment zu einer Bewertung von 20 Millionen Euro, wenn sie selbst noch 25 Prozent an der GmbH hält, hohe Steuern zahlen müssen, obwohl das Startup noch gar keine Gewinne schreibt? Der brutkasten hat bei der SPÖ nachgefragt.

So funktioniert das SPÖ-Vermögenssteuer-Modell

Grundsätzlich sieht der SPÖ-Entwurf eine Vermögenssteuer von 0,5 Prozent ab einem Vermögen von einer Million Euro, ein Prozent ab zehn Millionen Euro und zwei Prozent ab 50 Millionen Euro vor. “Eigenheime” werden dabei aber bis zur Grenze von 1,5 Millionen Euro nicht zur Bemessungsgrundlage gezählt. Und Verbindlichkeiten wie Kreditschulden werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen.

Nicht nur börsengehandelte Aktien, sondern auch GmbH-Anteile fallen in Bemessungsgrundlage

In die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer hereingerechnet werden dagegen unter anderem sämtliche Unternehmensanteile, also nicht nur die recht leicht nachvollziehbaren Aktien börsennotierter Unternehmen, sondern etwa auch GmbH-Anteile. Die Bewertung der Aktienvermögen (börsengehandelt) für die Bemessungsgrundlage erfolgt anhand des Börsenwerts zu einem Stichtag, heißt es von der SPÖ.

Startup-Bewertung bei Investmentrunden für die Bemessungsgrundlage irrelevant

Und wie ist es mit dem GmbH-Anteil der oben genannten Gründerin? Eine knappe Antwort: Nein, dafür würde sie gemäß SPÖ-Entwurf keine Vermögenssteuer zahlen. Denn die Bewertung bei Investmentrunden ist für die Bemessungsgrundlage irrelevant. Stattdessen wird ein anderes Verfahren angewendet.

Kein Gewinn, keine Steuerpflicht für Anteile

“Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Bewertungsgesetzes. Ausschlaggebende Größen sind Vermögenswert und Ertragswert. Bei Unternehmen wird es in der Bewertung insbesondere auf die Ertragslage ankommen. Basis sind dabei die Gewinne der vergangenen drei Jahre (Durchschnittsbetrachtung). Ein Betrieb, der keinen Ertrag erwirtschaftet, wird nicht vermögenssteuerpflichtig werden”, heißt es auf Anfrage des brutkasten.

Vermögenssteuer für Babler Koalitionsbedingung

Kurzum: Wenn das Startup noch nicht bzw. noch nicht lange Gewinne macht, müssen sich Gründer:innen nicht vor der SPÖ-Vermögenssteuer fürchten. Nur ein lukratives Business wird auch als wertvoll erachtet. Tatsächlich könnte diese Frage in den kommenden Jahren für Startup-Gründer:innen relevant werden. Denn die SPÖ ist seit der Übernahme durch Andreas Babler in der Umfragen erstmals seit langer Zeit wieder im Aufwind und der neue Parteichef nennt die Einführung der Vermögenssteuer schon jetzt als Koalitionsbedingung.

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Die in Dornbirn ansässige e.battery systems AG (e.bs AG) ist auf die Entwicklung und Herstellung maßgeschneiderter Batterie- und Energiespeichersysteme spezialisiert. Im Jahr 2019 wurde e.bs AG – damals noch als GmbH – als Spin-Off von AKKU Mäser gegründet. Mit der erfolgreichen Finanzierungsrunde und der strategischen Übernahme der deutschen kumkeo GmbH unterstreicht die e.bs AG nun ihren Wachstumskurs der letzten Jahre.

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Die e.bs AG schließ ihre im Jahr 2023 gestartete Finanzierungsrunde erfolgreich ab und erzielte dabei ein Gesamtvolumen von 11 Millionen Euro. Das Kapital stammt sowohl von bestehenden Aktionären als auch von neuen Investoren. Den größten Anteil trugen die beiden Lead-Investoren Udo Filzmaier und Heinz Senger-Weiss bei.

CFO Günter Hagspiel kommentierte den Abschluss der ersten Finanzierungsrunde: „Wir sind sehr dankbar und stolz, dass sowohl bestehende Aktionäre als auch in etwa im selben Umfang neue Investoren das Unternehmen mit frischer Liquidität für die weiteren Wachstumsziele unterstützen“.

e.bs AG übernimmt deutsches Unternehmen

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Die e.battery systems AG entwickelt Batterielösungen, die nicht nur hohe Leistung erbringen sollen, sondern auch auf Ressourcenschonung ausgerichtet sind. Die Gesellschaft hat bereits drei Produktlinien auf den Markt gebracht: Battery Packs, Second-Life Energiespeicher und ein Battery Management System. Ziel sei es, mit leistungsstarken Batteriesystemen die Elektromobilität voranzutreiben. Der Second-Life-Ansatz trägt zur Nachhaltigkeit bei, indem die Energiespeichersysteme erneut einsetzbar sind, so das Produktversprechen. Durch den verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen will die e.bs AG ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Energiewelt leisten.

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