07.09.2023

Vermögenssteuer: So würde die SPÖ Startup-Anteile besteuern

Der Vermögenssteuer-Entwurf der SPÖ sorgt aktuell für Diskussionen. Wir haben nachgefragt, inwiefern Unternehmensanteile und damit auch Startup-Gründer:innen betroffen wären.
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SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić
SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić

Dass von der politischen Gegenseite scharfe Kritik am von SPÖ-Chef Andreas Babler vorgestellten, aktualisierten Entwurf zur Vermögenssteuer kommt, ist wenig überraschend. Die angedachte Steuer schade unter anderem auch Unternehmer:innen, wird von den Kritiker:innen oft bekrittelt. Doch wie stark wären Unternehmer:innen tatsächlich betroffen? Würde etwa, um ein konkretes Beispiel zu nennen, eine Startup-Gründerin nach einem Investment zu einer Bewertung von 20 Millionen Euro, wenn sie selbst noch 25 Prozent an der GmbH hält, hohe Steuern zahlen müssen, obwohl das Startup noch gar keine Gewinne schreibt? Der brutkasten hat bei der SPÖ nachgefragt.

So funktioniert das SPÖ-Vermögenssteuer-Modell

Grundsätzlich sieht der SPÖ-Entwurf eine Vermögenssteuer von 0,5 Prozent ab einem Vermögen von einer Million Euro, ein Prozent ab zehn Millionen Euro und zwei Prozent ab 50 Millionen Euro vor. „Eigenheime“ werden dabei aber bis zur Grenze von 1,5 Millionen Euro nicht zur Bemessungsgrundlage gezählt. Und Verbindlichkeiten wie Kreditschulden werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen.

Nicht nur börsengehandelte Aktien, sondern auch GmbH-Anteile fallen in Bemessungsgrundlage

In die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer hereingerechnet werden dagegen unter anderem sämtliche Unternehmensanteile, also nicht nur die recht leicht nachvollziehbaren Aktien börsennotierter Unternehmen, sondern etwa auch GmbH-Anteile. Die Bewertung der Aktienvermögen (börsengehandelt) für die Bemessungsgrundlage erfolgt anhand des Börsenwerts zu einem Stichtag, heißt es von der SPÖ.

Startup-Bewertung bei Investmentrunden für die Bemessungsgrundlage irrelevant

Und wie ist es mit dem GmbH-Anteil der oben genannten Gründerin? Eine knappe Antwort: Nein, dafür würde sie gemäß SPÖ-Entwurf keine Vermögenssteuer zahlen. Denn die Bewertung bei Investmentrunden ist für die Bemessungsgrundlage irrelevant. Stattdessen wird ein anderes Verfahren angewendet.

Kein Gewinn, keine Steuerpflicht für Anteile

„Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Bewertungsgesetzes. Ausschlaggebende Größen sind Vermögenswert und Ertragswert. Bei Unternehmen wird es in der Bewertung insbesondere auf die Ertragslage ankommen. Basis sind dabei die Gewinne der vergangenen drei Jahre (Durchschnittsbetrachtung). Ein Betrieb, der keinen Ertrag erwirtschaftet, wird nicht vermögenssteuerpflichtig werden“, heißt es auf Anfrage des brutkasten.

Vermögenssteuer für Babler Koalitionsbedingung

Kurzum: Wenn das Startup noch nicht bzw. noch nicht lange Gewinne macht, müssen sich Gründer:innen nicht vor der SPÖ-Vermögenssteuer fürchten. Nur ein lukratives Business wird auch als wertvoll erachtet. Tatsächlich könnte diese Frage in den kommenden Jahren für Startup-Gründer:innen relevant werden. Denn die SPÖ ist seit der Übernahme durch Andreas Babler in der Umfragen erstmals seit langer Zeit wieder im Aufwind und der neue Parteichef nennt die Einführung der Vermögenssteuer schon jetzt als Koalitionsbedingung.

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beel, Tokenize.it-Founder Christoph Jentzsch und Head of Development Lukas Fiedler | Foto:
beel-Founder Christoph Jentzsch und Head of Business Development Lukas Fiedler | Foto: Tokenize.it

Zum Start des Syndikats-Features von beel rund um Gründer Christoph Jentzsch und Head of Business Development Lukas Fiedler, haben bereits drei bekannte Akteure aus der deutschen Startup- und Venture-Capital-Szene eigene Syndikate auf beel eingerichtet. Andy Bruckschlögl ist Unternehmer, Investor und Mitgründer von Bits & Pretzels. Er war zudem Gründer des SEO-Softwareunternehmens Ryte und ist seit vielen Jahren als Business Angel aktiv. Alex von Frankenberg indes ist seit rund zwei Jahrzehnten im Venture-Capital- und Startup-Bereich tätig. Er war langjähriger Geschäftsführer des High-Tech Gründerfonds (HTGF), der sich auf Frühphasenfinanzierungen von Technologie-Startups konzentriert. Seit 2025 ist er als Venture Partner bei May Ventures tätig.

Und Roland Fassauer ist Unternehmer, Investor und Professor an der CODE University of Applied Sciences in Berlin. Er war unter anderem als Gründer tätig und beteiligt sich als Investor an Startups. Zudem ist er mit der Berliner Startup- und Hochschulszene verbunden. Über ihre Syndikate können weitere Investoren an ausgewählten Startup-Investments dieser drei Angels teilnehmen.

beel: Syndikat-Lead im Zentrum

Zur Erklärung: Im Zentrum jedes Syndikats steht der Syndikat-Lead, der in der Regel ein erfahrener Angel-Investor ist und das Syndikat, also seine Investment-Community, leitet. Der Lead legt die Beitrittsregeln fest und entscheidet, ob sein Syndikat öffentlich für alle zugänglich oder privat geführt wird. In beiden Fällen bestätigt er jeden Investor individuell.

Mit dem Beitritt schließen Investor:innen einen Vertrag mit dem Syndikat-Lead ab, der eine vom Lead festgelegte Carry Fee bei Auszahlungen (Exit oder Dividenden) vorsieht. Auf diese Weise können Angels ihren Dealflow monetarisieren. Im Gegensatz zu klassischen VC-Fonds wird kein Kapital gepoolt. Jeder Investor investiert eigenständig und direkt über virtuelle Anteile in das jeweilige Startup. Dadurch entfallen die Strukturen und Kosten eines klassischen Fonds, heißt es per Aussendung. Der Syndikat-Lead gibt lediglich eine Anlageempfehlung ab. Die Entscheidung über eine Investition und deren Höhe liegt beim jeweiligen Investor oder bei der jeweiligen Investorin.

Ohne Fonds

„Syndikate sind das fehlende Puzzle-Teil der deutschen Startup-Community. Starke, erfahrene Investoren können Carry-Fees durch ihren gut kuratierten Dealflow verdienen, ohne dass sie dafür einen Fonds benötigen. Neue Investoren oder Business Angels müssen sich nicht durch hunderte Pitch-Decks kämpfen, sondern treffen ihre Investmententscheidungen basierend auf gut vorselektierten Startups. Das wird eine Menge Kapital hebeln”, kommentiert Jentzsch. “Mit Andy Bruckschlögl, Alex von Frankenberg und Roland Fassauer haben wir gleichzeitig drei Lead-Investoren an Bord, deren Dealflow und Erfahrung eine Benchmark für die Qualität der Syndikate sein wird.“

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