07.09.2023

Vermögenssteuer: So würde die SPÖ Startup-Anteile besteuern

Der Vermögenssteuer-Entwurf der SPÖ sorgt aktuell für Diskussionen. Wir haben nachgefragt, inwiefern Unternehmensanteile und damit auch Startup-Gründer:innen betroffen wären.
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SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić
SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić

Dass von der politischen Gegenseite scharfe Kritik am von SPÖ-Chef Andreas Babler vorgestellten, aktualisierten Entwurf zur Vermögenssteuer kommt, ist wenig überraschend. Die angedachte Steuer schade unter anderem auch Unternehmer:innen, wird von den Kritiker:innen oft bekrittelt. Doch wie stark wären Unternehmer:innen tatsächlich betroffen? Würde etwa, um ein konkretes Beispiel zu nennen, eine Startup-Gründerin nach einem Investment zu einer Bewertung von 20 Millionen Euro, wenn sie selbst noch 25 Prozent an der GmbH hält, hohe Steuern zahlen müssen, obwohl das Startup noch gar keine Gewinne schreibt? Der brutkasten hat bei der SPÖ nachgefragt.

So funktioniert das SPÖ-Vermögenssteuer-Modell

Grundsätzlich sieht der SPÖ-Entwurf eine Vermögenssteuer von 0,5 Prozent ab einem Vermögen von einer Million Euro, ein Prozent ab zehn Millionen Euro und zwei Prozent ab 50 Millionen Euro vor. „Eigenheime“ werden dabei aber bis zur Grenze von 1,5 Millionen Euro nicht zur Bemessungsgrundlage gezählt. Und Verbindlichkeiten wie Kreditschulden werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen.

Nicht nur börsengehandelte Aktien, sondern auch GmbH-Anteile fallen in Bemessungsgrundlage

In die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer hereingerechnet werden dagegen unter anderem sämtliche Unternehmensanteile, also nicht nur die recht leicht nachvollziehbaren Aktien börsennotierter Unternehmen, sondern etwa auch GmbH-Anteile. Die Bewertung der Aktienvermögen (börsengehandelt) für die Bemessungsgrundlage erfolgt anhand des Börsenwerts zu einem Stichtag, heißt es von der SPÖ.

Startup-Bewertung bei Investmentrunden für die Bemessungsgrundlage irrelevant

Und wie ist es mit dem GmbH-Anteil der oben genannten Gründerin? Eine knappe Antwort: Nein, dafür würde sie gemäß SPÖ-Entwurf keine Vermögenssteuer zahlen. Denn die Bewertung bei Investmentrunden ist für die Bemessungsgrundlage irrelevant. Stattdessen wird ein anderes Verfahren angewendet.

Kein Gewinn, keine Steuerpflicht für Anteile

„Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Bewertungsgesetzes. Ausschlaggebende Größen sind Vermögenswert und Ertragswert. Bei Unternehmen wird es in der Bewertung insbesondere auf die Ertragslage ankommen. Basis sind dabei die Gewinne der vergangenen drei Jahre (Durchschnittsbetrachtung). Ein Betrieb, der keinen Ertrag erwirtschaftet, wird nicht vermögenssteuerpflichtig werden“, heißt es auf Anfrage des brutkasten.

Vermögenssteuer für Babler Koalitionsbedingung

Kurzum: Wenn das Startup noch nicht bzw. noch nicht lange Gewinne macht, müssen sich Gründer:innen nicht vor der SPÖ-Vermögenssteuer fürchten. Nur ein lukratives Business wird auch als wertvoll erachtet. Tatsächlich könnte diese Frage in den kommenden Jahren für Startup-Gründer:innen relevant werden. Denn die SPÖ ist seit der Übernahme durch Andreas Babler in der Umfragen erstmals seit langer Zeit wieder im Aufwind und der neue Parteichef nennt die Einführung der Vermögenssteuer schon jetzt als Koalitionsbedingung.

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Das unbemannte Flugsystem „Reliant“ von Quantum Systems ist für die militärische Überwachung und Lageerfassung konzipiert © Quantum Systems

Das bayerische DefenceTech-Unternehmen Quantum Systems hat den Abschluss seiner Series-D-Finanzierungsrunde bekannt gegeben. Mit dem frischen Kapital in Höhe von 1,2 Milliarden US-Dollar steigt die Post-Money-Bewertung des Scaleups auf rund acht Milliarden US-Dollar. Die Runde wurde von den Investmentgesellschaften Blackstone, Noteus, Airbus und Advent angeführt. Auch namhafte Bestandsinvestor:innen wie Balderton und HV Capital beteiligten sich erneut an der Finanzierung.

Die „Twister“-Drohne im Einsatz für die Überwachung und Lageerfassung auf kurze Distanz. | © Quantum Systems

Aufklärungsdrohnen und KI-Software

Konkret entwickelt und produziert Quantum Systems unbemannte Flugsysteme (UAVs) sowie softwaregesteuerte Robotikplattformen für den Militär- und Sicherheitsbereich zu Luft, Land und See. Die Produktpalette reicht von taktischen Aufklärungsdrohnen über KI-gestützte Lageerfassungssysteme bis hin zu autonomen Bodenfahrzeugen. Mit der Finanzierungsrunde hat Quantum Systems seine Unternehmensbewertung mehr als verdoppelt.

Ausbau der Multi-Domain-Strategie

Die neuen Mittel sollen primär genutzt werden, um das Wachstum zu beschleunigen und diese Systeme für koordinierte Einsätze in der Luft, an Land und auf dem Seeweg auszuweiten. Das Unternehmen plant hierbei den Übergang von einzelnen Plattformen zu einem vernetzten Gesamtsystem, das über das hauseigene Software-Ökosystem „MOSAIC UXS“ koordiniert wird.

Darüber hinaus fließen die Gelder in den Ausbau der weltweiten Produktionskapazitäten sowie in die Absicherung der Lieferketten für verbündete Märkte. Nach Unternehmensangaben absolvierten die Systeme von Quantum Systems allein im Jahr 2025 mehr als 19.000 Missionen in der Ukraine. Parallel dazu baute das laut CEO profitable Unternehmen seine Produktionspräsenz in Deutschland, der Ukraine, den USA, Australien, Rumänien, Großbritannien und den baltischen Staaten aus.

Das optional bemannte Multi-Mission-Luftfahrzeug „Pulse P19“ ist als MALE-UAV (Medium Altitude Long Endurance Unmanned Aerial Vehicle) für unterschiedlichste Einsatzszenarien ausgelegt. © Quantum Systems

Strategische Allianzen

Parallel zur Finanzierungsrunde vertieft Quantum Systems die strategische Zusammenarbeit mit Airbus Defence and Space, um die Entwicklung europäischer Verteidigungstechnologien voranzutreiben. Co-CEO und Co-Gründer Florian Seibel betont die veränderte Marktlage: „Verteidigung wird künftig durch autonome Systeme geprägt, die in Echtzeit über verschiedene Einsatzbereiche hinweg zusammenarbeiten.“

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