07.09.2023

Vermögenssteuer: So würde die SPÖ Startup-Anteile besteuern

Der Vermögenssteuer-Entwurf der SPÖ sorgt aktuell für Diskussionen. Wir haben nachgefragt, inwiefern Unternehmensanteile und damit auch Startup-Gründer:innen betroffen wären.
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SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić
SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić

Dass von der politischen Gegenseite scharfe Kritik am von SPÖ-Chef Andreas Babler vorgestellten, aktualisierten Entwurf zur Vermögenssteuer kommt, ist wenig überraschend. Die angedachte Steuer schade unter anderem auch Unternehmer:innen, wird von den Kritiker:innen oft bekrittelt. Doch wie stark wären Unternehmer:innen tatsächlich betroffen? Würde etwa, um ein konkretes Beispiel zu nennen, eine Startup-Gründerin nach einem Investment zu einer Bewertung von 20 Millionen Euro, wenn sie selbst noch 25 Prozent an der GmbH hält, hohe Steuern zahlen müssen, obwohl das Startup noch gar keine Gewinne schreibt? Der brutkasten hat bei der SPÖ nachgefragt.

So funktioniert das SPÖ-Vermögenssteuer-Modell

Grundsätzlich sieht der SPÖ-Entwurf eine Vermögenssteuer von 0,5 Prozent ab einem Vermögen von einer Million Euro, ein Prozent ab zehn Millionen Euro und zwei Prozent ab 50 Millionen Euro vor. „Eigenheime“ werden dabei aber bis zur Grenze von 1,5 Millionen Euro nicht zur Bemessungsgrundlage gezählt. Und Verbindlichkeiten wie Kreditschulden werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen.

Nicht nur börsengehandelte Aktien, sondern auch GmbH-Anteile fallen in Bemessungsgrundlage

In die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer hereingerechnet werden dagegen unter anderem sämtliche Unternehmensanteile, also nicht nur die recht leicht nachvollziehbaren Aktien börsennotierter Unternehmen, sondern etwa auch GmbH-Anteile. Die Bewertung der Aktienvermögen (börsengehandelt) für die Bemessungsgrundlage erfolgt anhand des Börsenwerts zu einem Stichtag, heißt es von der SPÖ.

Startup-Bewertung bei Investmentrunden für die Bemessungsgrundlage irrelevant

Und wie ist es mit dem GmbH-Anteil der oben genannten Gründerin? Eine knappe Antwort: Nein, dafür würde sie gemäß SPÖ-Entwurf keine Vermögenssteuer zahlen. Denn die Bewertung bei Investmentrunden ist für die Bemessungsgrundlage irrelevant. Stattdessen wird ein anderes Verfahren angewendet.

Kein Gewinn, keine Steuerpflicht für Anteile

„Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Bewertungsgesetzes. Ausschlaggebende Größen sind Vermögenswert und Ertragswert. Bei Unternehmen wird es in der Bewertung insbesondere auf die Ertragslage ankommen. Basis sind dabei die Gewinne der vergangenen drei Jahre (Durchschnittsbetrachtung). Ein Betrieb, der keinen Ertrag erwirtschaftet, wird nicht vermögenssteuerpflichtig werden“, heißt es auf Anfrage des brutkasten.

Vermögenssteuer für Babler Koalitionsbedingung

Kurzum: Wenn das Startup noch nicht bzw. noch nicht lange Gewinne macht, müssen sich Gründer:innen nicht vor der SPÖ-Vermögenssteuer fürchten. Nur ein lukratives Business wird auch als wertvoll erachtet. Tatsächlich könnte diese Frage in den kommenden Jahren für Startup-Gründer:innen relevant werden. Denn die SPÖ ist seit der Übernahme durch Andreas Babler in der Umfragen erstmals seit langer Zeit wieder im Aufwind und der neue Parteichef nennt die Einführung der Vermögenssteuer schon jetzt als Koalitionsbedingung.

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Raimund Ortner | (c) Coinfinity
Raimund Ortner | (c) Coinfinity

Er ist bereits seit 2023 im Unternehmen – bislang als „Head of Business & Wealth“. Als solcher war Raimund Ortner vergangenes Jahr auch zu Gast im brutkasten-Video-Talk. Nun wird er Co-Geschäftsführer des 2014 gegründeten Grazer Bitcoin-Brokers Coinfinity, der seit Dezember 2025 eine MiCAR-Lizenz hält, wie brutkasten berichtete.

Doppelspitze mit Stefan Grill

Ortner ersetzt damit Gründer Max Tertinegg in der Doppelspitze mit Stefan Grill. Tertinegg bleibt aber im Unternehmen, wo er „künftig das Thema Künstliche Intelligenz vorantreiben“ soll. „Ich freue mich, die Geschäftsführung in die Hände von Raimund zu legen. Er ist Bitcoiner, kennt unsere Kundinnen und Kunden und lebt unsere Werte. Und er wird Coinfinity mit seinem eigenen Stil weiterführen“, kommentiert Tertinegg.

Ortner als Gesicht nach außen

Konkret soll Ortner fortan das Unternehmen nach außen vertreten und den Kundenbereich verantworten, wie er es auch schon bisher vielfach gemacht hat. „In den vergangenen Jahren war es häufig er, der Coinfinity in Podcasts, auf Konferenzen und in unzähligen Kundenterminen ein Gesicht gegeben hat. Diese Nähe zum Kunden bringt er nun in die Geschäftsführung ein“, heißt es dazu vom Unternehmen. Grill sei indes für den Betrieb im Inneren zuständig.

B2B- und Vermögensanlagegeschäft sollen ausgebaut werden

Ortner habe das Geschäft mit Firmenkunden und vermögenden Privatpersonen aufgebaut und geprägt, heißt es weiter. Dieses Angebot wolle man konsequent vorantreiben. „In meiner bisherigen Funktion als Head of Business & Wealth konnte ich wertvolle Perspektiven sammeln, die ich nun als Geschäftsführer mit voller Dynamik einbringen werde“, kommentiert er. Er wolle „Bitcoin seinen berechtigten Platz in der breiten Anlegerschaft verschaffen“.

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