07.09.2023

Vermögenssteuer: So würde die SPÖ Startup-Anteile besteuern

Der Vermögenssteuer-Entwurf der SPÖ sorgt aktuell für Diskussionen. Wir haben nachgefragt, inwiefern Unternehmensanteile und damit auch Startup-Gründer:innen betroffen wären.
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SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić
SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić

Dass von der politischen Gegenseite scharfe Kritik am von SPÖ-Chef Andreas Babler vorgestellten, aktualisierten Entwurf zur Vermögenssteuer kommt, ist wenig überraschend. Die angedachte Steuer schade unter anderem auch Unternehmer:innen, wird von den Kritiker:innen oft bekrittelt. Doch wie stark wären Unternehmer:innen tatsächlich betroffen? Würde etwa, um ein konkretes Beispiel zu nennen, eine Startup-Gründerin nach einem Investment zu einer Bewertung von 20 Millionen Euro, wenn sie selbst noch 25 Prozent an der GmbH hält, hohe Steuern zahlen müssen, obwohl das Startup noch gar keine Gewinne schreibt? Der brutkasten hat bei der SPÖ nachgefragt.

So funktioniert das SPÖ-Vermögenssteuer-Modell

Grundsätzlich sieht der SPÖ-Entwurf eine Vermögenssteuer von 0,5 Prozent ab einem Vermögen von einer Million Euro, ein Prozent ab zehn Millionen Euro und zwei Prozent ab 50 Millionen Euro vor. „Eigenheime“ werden dabei aber bis zur Grenze von 1,5 Millionen Euro nicht zur Bemessungsgrundlage gezählt. Und Verbindlichkeiten wie Kreditschulden werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen.

Nicht nur börsengehandelte Aktien, sondern auch GmbH-Anteile fallen in Bemessungsgrundlage

In die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer hereingerechnet werden dagegen unter anderem sämtliche Unternehmensanteile, also nicht nur die recht leicht nachvollziehbaren Aktien börsennotierter Unternehmen, sondern etwa auch GmbH-Anteile. Die Bewertung der Aktienvermögen (börsengehandelt) für die Bemessungsgrundlage erfolgt anhand des Börsenwerts zu einem Stichtag, heißt es von der SPÖ.

Startup-Bewertung bei Investmentrunden für die Bemessungsgrundlage irrelevant

Und wie ist es mit dem GmbH-Anteil der oben genannten Gründerin? Eine knappe Antwort: Nein, dafür würde sie gemäß SPÖ-Entwurf keine Vermögenssteuer zahlen. Denn die Bewertung bei Investmentrunden ist für die Bemessungsgrundlage irrelevant. Stattdessen wird ein anderes Verfahren angewendet.

Kein Gewinn, keine Steuerpflicht für Anteile

„Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Bewertungsgesetzes. Ausschlaggebende Größen sind Vermögenswert und Ertragswert. Bei Unternehmen wird es in der Bewertung insbesondere auf die Ertragslage ankommen. Basis sind dabei die Gewinne der vergangenen drei Jahre (Durchschnittsbetrachtung). Ein Betrieb, der keinen Ertrag erwirtschaftet, wird nicht vermögenssteuerpflichtig werden“, heißt es auf Anfrage des brutkasten.

Vermögenssteuer für Babler Koalitionsbedingung

Kurzum: Wenn das Startup noch nicht bzw. noch nicht lange Gewinne macht, müssen sich Gründer:innen nicht vor der SPÖ-Vermögenssteuer fürchten. Nur ein lukratives Business wird auch als wertvoll erachtet. Tatsächlich könnte diese Frage in den kommenden Jahren für Startup-Gründer:innen relevant werden. Denn die SPÖ ist seit der Übernahme durch Andreas Babler in der Umfragen erstmals seit langer Zeit wieder im Aufwind und der neue Parteichef nennt die Einführung der Vermögenssteuer schon jetzt als Koalitionsbedingung.

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v.l. Thomas Gegenhuber, Linzer Wirtschafts- und Finanzstadtrat und Aufsichtsratsvorsitzender der Tabakfabrik Linz mit dem Tabakfabrik-Geschäftsführungs-Duo Denise Halak und Markus Eidenberger | (c) TabakfabrikLinz / MecGreenie
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Das Open Innovation Center/LIT, der Impact Hub Vienna, WeXelerate, Unicorn Graz und Startup Salzburg aus Österreich; die Founders Foundation, die Kreativbehörde Regensburg, das Gründerhaus Nürtingen und das WERK1 in München aus Deutschland; dazu der 1535° Creative Hub aus Luxemburg und das Economic Centre Krakau aus Polen – diese Innovations-Hubs sind Teil einer neuen, von der Tabakfabrik Linz initiierten Allianz.

Ziel der „Interessensgemeinschaft“ sei, Partner:innen aus den jeweiligen Netzwerken, Jungunternehmer:innen, Startups und Unternehmen, leichteren Zugang zu den anderen Standorten, Märkten und Industrien zu ermöglichen, heißt es von der Tabakfabrik. „Die Partner:innen vernetzen sich international, um voneinander zu lernen und Innovationen zu beschleunigen.“

Bis zu fünf Tage in Partner:innen-Hubs arbeiten

„Gemeinsam fördern wir den internationalen Austausch. So können ausgewählte Unternehmen für bis zu fünf Tage in einem unserer Partner:innen-Hubs arbeiten, sie erhalten dort gezielten Zugang zu lokalen Netzwerken und Märkten“, erläutert Denise Halak, Geschäftsführerin der Tabakfabrik Linz. „Unsere Partner:innen öffnen ihre wichtigsten jährlichen Veranstaltungen für das internationale Netzwerk und fördern so den Austausch und die Sichtbarkeit.“

Alle zwölf Institutionen würden als direkte Verbindung in ihr städtisches Umfeld fungieren, so Halak. „Mit vielen davon verbindet uns eine langjährige Zusammenarbeit, die wir nun vertiefen.“ Markus Eidenberger, ebenfalls Geschäftsführer der Tabakfabrik Linz, ergänzt: „Besonders freut uns die Kooperation mit dem WERK1, dem digitalen Gründungszentrum im Münchner Werksviertel. Uns verbindet eine jahrelange Partnerschaft mit dem 39 Hektar großen Areal – unsere Tabakfabrik und das Werksviertel waren immer wieder gegenseitige Vorbilder für die Transformation ehemaliger Industriegelände.“

„Bridge Office“ in der factory300

In der Tabakfabrik wurde dazu ein „Bridge Office“ in der factory300 eingerichtet, in dem unter anderem Besucher:innen aus den anderen Hubs arbeiten können. „Dieser Raum steht der Wirtschafts- und Innovationsabteilung der Stadt Linz sowie der Tabakfabrik Linz zur Verfügung, ebenso allen Partner:innen des neuen Bündnisses, wenn sie in Linz neue Kontakte knüpfen möchten“, erklärt Ana Zuljevic, Abteilungsleiterin für Wirtschaft und Innovation am Magistrat Linz.

Das Bridge Office in der Tabakfabrik Linz | (c) Tabakfabrik Linz
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