07.09.2023

Vermögenssteuer: So würde die SPÖ Startup-Anteile besteuern

Der Vermögenssteuer-Entwurf der SPÖ sorgt aktuell für Diskussionen. Wir haben nachgefragt, inwiefern Unternehmensanteile und damit auch Startup-Gründer:innen betroffen wären.
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SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić
SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić

Dass von der politischen Gegenseite scharfe Kritik am von SPÖ-Chef Andreas Babler vorgestellten, aktualisierten Entwurf zur Vermögenssteuer kommt, ist wenig überraschend. Die angedachte Steuer schade unter anderem auch Unternehmer:innen, wird von den Kritiker:innen oft bekrittelt. Doch wie stark wären Unternehmer:innen tatsächlich betroffen? Würde etwa, um ein konkretes Beispiel zu nennen, eine Startup-Gründerin nach einem Investment zu einer Bewertung von 20 Millionen Euro, wenn sie selbst noch 25 Prozent an der GmbH hält, hohe Steuern zahlen müssen, obwohl das Startup noch gar keine Gewinne schreibt? Der brutkasten hat bei der SPÖ nachgefragt.

So funktioniert das SPÖ-Vermögenssteuer-Modell

Grundsätzlich sieht der SPÖ-Entwurf eine Vermögenssteuer von 0,5 Prozent ab einem Vermögen von einer Million Euro, ein Prozent ab zehn Millionen Euro und zwei Prozent ab 50 Millionen Euro vor. „Eigenheime“ werden dabei aber bis zur Grenze von 1,5 Millionen Euro nicht zur Bemessungsgrundlage gezählt. Und Verbindlichkeiten wie Kreditschulden werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen.

Nicht nur börsengehandelte Aktien, sondern auch GmbH-Anteile fallen in Bemessungsgrundlage

In die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer hereingerechnet werden dagegen unter anderem sämtliche Unternehmensanteile, also nicht nur die recht leicht nachvollziehbaren Aktien börsennotierter Unternehmen, sondern etwa auch GmbH-Anteile. Die Bewertung der Aktienvermögen (börsengehandelt) für die Bemessungsgrundlage erfolgt anhand des Börsenwerts zu einem Stichtag, heißt es von der SPÖ.

Startup-Bewertung bei Investmentrunden für die Bemessungsgrundlage irrelevant

Und wie ist es mit dem GmbH-Anteil der oben genannten Gründerin? Eine knappe Antwort: Nein, dafür würde sie gemäß SPÖ-Entwurf keine Vermögenssteuer zahlen. Denn die Bewertung bei Investmentrunden ist für die Bemessungsgrundlage irrelevant. Stattdessen wird ein anderes Verfahren angewendet.

Kein Gewinn, keine Steuerpflicht für Anteile

„Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Bewertungsgesetzes. Ausschlaggebende Größen sind Vermögenswert und Ertragswert. Bei Unternehmen wird es in der Bewertung insbesondere auf die Ertragslage ankommen. Basis sind dabei die Gewinne der vergangenen drei Jahre (Durchschnittsbetrachtung). Ein Betrieb, der keinen Ertrag erwirtschaftet, wird nicht vermögenssteuerpflichtig werden“, heißt es auf Anfrage des brutkasten.

Vermögenssteuer für Babler Koalitionsbedingung

Kurzum: Wenn das Startup noch nicht bzw. noch nicht lange Gewinne macht, müssen sich Gründer:innen nicht vor der SPÖ-Vermögenssteuer fürchten. Nur ein lukratives Business wird auch als wertvoll erachtet. Tatsächlich könnte diese Frage in den kommenden Jahren für Startup-Gründer:innen relevant werden. Denn die SPÖ ist seit der Übernahme durch Andreas Babler in der Umfragen erstmals seit langer Zeit wieder im Aufwind und der neue Parteichef nennt die Einführung der Vermögenssteuer schon jetzt als Koalitionsbedingung.

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Wolfgang Hattmannsdorfer | (c) drehwerk / Peter Mayr
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Rufe nach mehr politischer Rückendeckung für den Life-Science-Standort gibt es, wie auch in anderen Bereichen, schon lange. Bewegung in die Sache bringt nun einmal mehr die geopolitische Lage, konkret vor allem weitere Zolldrohungen durch US-Präsident Donald Trump. Bei einem gemeinsamen Medientermin von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer mit Pavol Dobrocky, Präsident des Verbands der pharmazeutischen Industrie Österreichs, Pharmig, machte der Minister nun einige diesbezügliche Ankündigungen, wie die Tageszeitung „Die Presse“ berichtet.

„Life-Science-Aktionsplan“

Diesen Herbst will die Regierung demnach einen „Life-Science-Aktionsplan“ erarbeiten. Man wolle die Innovationskraft des Sektors stärken, die Standortkosten senken, um mehr Produktion zu ermöglichen, und die Durchführung klinischer Studien erleichtern, wird Hattmannsdorfer in der „Presse“ zitiert. Zudem soll der Industriestrompreis künftig auch für die Erzeugung pharmazeutischer Grundstoffe gelten.

Life-Science-Startups bei Skalierung helfen

Konkret äußerte sich der Minister auch zu Life-Science-Startups. Diesen wolle man dabei helfen, schneller zu skalieren und ihre Produkte in den Markt zu bringen. Laut Austrian Startup Monitor 2025 ist die Branche mit 14,4 Prozent aller Startups die zweitgrößte innerhalb des heimischen Startup-Ökosystems nach IT/Softwareentwicklung.

Zudem wolle man auf EU-Ebene erreichen, dass die Life Sciences in den europäischen Industrial Accelerator Act aufgenommen werden. Der Gesetzesvorschlag soll etwa Investitionen in Produktionsstätten erleichtern und sehe auch „made in EU“-Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen vor. Außerdem denke man Beihilfen an, um Pharmaproduktionen in Österreich zu halten.

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