07.09.2023

Vermögenssteuer: So würde die SPÖ Startup-Anteile besteuern

Der Vermögenssteuer-Entwurf der SPÖ sorgt aktuell für Diskussionen. Wir haben nachgefragt, inwiefern Unternehmensanteile und damit auch Startup-Gründer:innen betroffen wären.
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SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić
SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić

Dass von der politischen Gegenseite scharfe Kritik am von SPÖ-Chef Andreas Babler vorgestellten, aktualisierten Entwurf zur Vermögenssteuer kommt, ist wenig überraschend. Die angedachte Steuer schade unter anderem auch Unternehmer:innen, wird von den Kritiker:innen oft bekrittelt. Doch wie stark wären Unternehmer:innen tatsächlich betroffen? Würde etwa, um ein konkretes Beispiel zu nennen, eine Startup-Gründerin nach einem Investment zu einer Bewertung von 20 Millionen Euro, wenn sie selbst noch 25 Prozent an der GmbH hält, hohe Steuern zahlen müssen, obwohl das Startup noch gar keine Gewinne schreibt? Der brutkasten hat bei der SPÖ nachgefragt.

So funktioniert das SPÖ-Vermögenssteuer-Modell

Grundsätzlich sieht der SPÖ-Entwurf eine Vermögenssteuer von 0,5 Prozent ab einem Vermögen von einer Million Euro, ein Prozent ab zehn Millionen Euro und zwei Prozent ab 50 Millionen Euro vor. “Eigenheime” werden dabei aber bis zur Grenze von 1,5 Millionen Euro nicht zur Bemessungsgrundlage gezählt. Und Verbindlichkeiten wie Kreditschulden werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen.

Nicht nur börsengehandelte Aktien, sondern auch GmbH-Anteile fallen in Bemessungsgrundlage

In die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer hereingerechnet werden dagegen unter anderem sämtliche Unternehmensanteile, also nicht nur die recht leicht nachvollziehbaren Aktien börsennotierter Unternehmen, sondern etwa auch GmbH-Anteile. Die Bewertung der Aktienvermögen (börsengehandelt) für die Bemessungsgrundlage erfolgt anhand des Börsenwerts zu einem Stichtag, heißt es von der SPÖ.

Startup-Bewertung bei Investmentrunden für die Bemessungsgrundlage irrelevant

Und wie ist es mit dem GmbH-Anteil der oben genannten Gründerin? Eine knappe Antwort: Nein, dafür würde sie gemäß SPÖ-Entwurf keine Vermögenssteuer zahlen. Denn die Bewertung bei Investmentrunden ist für die Bemessungsgrundlage irrelevant. Stattdessen wird ein anderes Verfahren angewendet.

Kein Gewinn, keine Steuerpflicht für Anteile

“Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Bewertungsgesetzes. Ausschlaggebende Größen sind Vermögenswert und Ertragswert. Bei Unternehmen wird es in der Bewertung insbesondere auf die Ertragslage ankommen. Basis sind dabei die Gewinne der vergangenen drei Jahre (Durchschnittsbetrachtung). Ein Betrieb, der keinen Ertrag erwirtschaftet, wird nicht vermögenssteuerpflichtig werden”, heißt es auf Anfrage des brutkasten.

Vermögenssteuer für Babler Koalitionsbedingung

Kurzum: Wenn das Startup noch nicht bzw. noch nicht lange Gewinne macht, müssen sich Gründer:innen nicht vor der SPÖ-Vermögenssteuer fürchten. Nur ein lukratives Business wird auch als wertvoll erachtet. Tatsächlich könnte diese Frage in den kommenden Jahren für Startup-Gründer:innen relevant werden. Denn die SPÖ ist seit der Übernahme durch Andreas Babler in der Umfragen erstmals seit langer Zeit wieder im Aufwind und der neue Parteichef nennt die Einführung der Vermögenssteuer schon jetzt als Koalitionsbedingung.

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Die Kurstafel:

🥱 Wenig Bewegung am Kryptomarkt

Der Blick auf die Kurstafel zeigt es schon: Extrem viel ist am Markt nicht geschehen seit vergangenem Freitag. Und die Situation ist da auch ein bisschen anders als in der Vorwoche: Da hatte die 7-Tages-Performance der größten Krypto-Assets unspektakulär ausgesehen - aber zwischendurch war es durchaus rund gegangen. Etwa bei Bitcoin mit dem tiefsten Stand seit März.

Diese Woche aber: Nichts dergleichen. Bitcoin etwa bewegte sich grob in einer Bandbreite zwischen 26.400 und 27.500 US-Dollar. Nicht besonders spektakulär also - man könnte sogar sagen: langweilig. 

🧐 Wie die Märkte auf die US-Zinsentscheidung reagiert haben

Dass es so kommen würde, war aber nicht unbedingt vorgezeichnet. Denn diese Woche stand beispielsweise eine Zinsentscheidung der US-Notenbank Federal Reserve (Fed) an. Und diese hat in der Vergangenheit doch immer wieder mal die Finanzmärkte inklusive Krypto bewegt. Seit die Fed im Herbst 2021 auf ihren neuen geldpolitischen Kurs mit anhaltenden Zinserhöhungen umgeschwenkt ist, ging es auch am Kryptomarkt abwärts.

Was entschied die Fed nun diese Woche? Einerseits beließ die Notenbank ihren Leitzins unverändert in der Spanne von 5,25 bis 5,50 Prozent zu halten. Gleichzeitig stellte sie aber zumindest eine weitere Zinserhöhung in diesem Jahr in Aussicht - und deutete an, dass der Kampf gegen die hohe Inflation wohl noch bis 2026 weitergehen würde. Der US-Aktienmarkt verzeichnete nach Bekanntgabe der Zinsentscheidung leichte Verluste, der US-Dollar wiederum legte zu. 

Das bedeutet: Die Märkte waren auf eine etwas weniger “strenge” Entscheidung eingestellt gewesen. Aber eine wirklich überrascht hat die Entscheidung nicht. Im Großen und Ganzen lag sie eben doch noch im Rahmen der Erwartungen.

Genau in dieses Bild passte auch die Reaktion am Kryptomarkt. Bitcoin gab tatsächlich etwas nach - von rund 27.200 Dollar auf knapp unter 27.000 Dollar. Doch auch hier gilt, was eingangs schon zur Wochen-Performance angemerkt wurde: Das ist keine nennenswerte Kursbewegung - jedenfalls nicht für Bitcoin-Verhältnisse.

🤔 Warum aktuell so wenig Bewegung im Markt ist

Aktuell gilt für Bitcoin wie für den gesamten Kryptomarkt: Es fehlen die Impulse für den Handel. Dies war bereits Thema in Crypto Weekly #112 - und seither hat sich nicht besonders viel geändert. Der letzte starke Impuls war im Juni der Antrag des weltgrößten Vermögensverwalters BlackRock auf einen Bitcoin-ETF in den USA gewesen. Dieser hatte vorübergehend für gute Stimmung am Markt gesorgt - auch, weil andere Finanzinstitute mit eigenen Anträgen nachzogen. 

Eine solche Euphorie hält aber nur für eine gewisse Zeit. Denn irgendwann müssen auf die Ankündigungen Taten folgen - oder in diesem Fall: auf die Anträge auch Genehmigungen der Börsenaufsicht. Die sind bisher ausgeblieben. Das heißt weder in die eine noch in die andere Richtung viel. Denn so ein Prozess dauert eben. Aber die Kurse werden auch nicht dauerhaft davon getragen, dass ein Antrag bloß eingereicht wurde. Das ist zu wenig.

Aktuell fehlen Neuigkeiten in der Sache. Diese Woche hat der Vermögensverwalter Grayscale neuerlich einen Antrag auf einen Ethereum-Futures-ETF eingereicht. Ein solcher ETF würde nicht direkt in Ether-Token investieren, sondern in Finanzprodukte (in diesem Fall Futures) die den Ether-Preis nachbilden. 

Für Bitcoin wurden in den USA bereits mehrere solche ETFs genehmigt. Die erwähnten Anträge von BlackRock und anderen Vermögensverwaltern beziehen sich dagegen auf ETFs, die direkt in Bitcoin investieren würden. Solche hat die US-Börsenaufsicht bisher noch nicht zugelassen. 

Die Meldung von Grayscales neuerlichem Ethereum-ETF-Antrag führte zu keiner nennenswerten Marktreaktion. Es ist nicht das erste Mal, dass Grayscale einen solchen Antrag eingebracht hat - und Grayscale ist auch nicht der erste Vermögensverwalter, der sich um einen Ethereum-Futures-ETF bemüht hat. 

Vor wenigen Wochen hatte Bloomberg berichtet, dass die Börsenaufsicht im Oktober erstmals Ethereum-Futures-ETFs zulassen könnte. Ob sich dies bewahrheitet, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Ein positiver Impuls für den Markt wäre es aber sicherlich. 


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