07.09.2023

Vermögenssteuer: So würde die SPÖ Startup-Anteile besteuern

Der Vermögenssteuer-Entwurf der SPÖ sorgt aktuell für Diskussionen. Wir haben nachgefragt, inwiefern Unternehmensanteile und damit auch Startup-Gründer:innen betroffen wären.
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SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić
SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić

Dass von der politischen Gegenseite scharfe Kritik am von SPÖ-Chef Andreas Babler vorgestellten, aktualisierten Entwurf zur Vermögenssteuer kommt, ist wenig überraschend. Die angedachte Steuer schade unter anderem auch Unternehmer:innen, wird von den Kritiker:innen oft bekrittelt. Doch wie stark wären Unternehmer:innen tatsächlich betroffen? Würde etwa, um ein konkretes Beispiel zu nennen, eine Startup-Gründerin nach einem Investment zu einer Bewertung von 20 Millionen Euro, wenn sie selbst noch 25 Prozent an der GmbH hält, hohe Steuern zahlen müssen, obwohl das Startup noch gar keine Gewinne schreibt? Der brutkasten hat bei der SPÖ nachgefragt.

So funktioniert das SPÖ-Vermögenssteuer-Modell

Grundsätzlich sieht der SPÖ-Entwurf eine Vermögenssteuer von 0,5 Prozent ab einem Vermögen von einer Million Euro, ein Prozent ab zehn Millionen Euro und zwei Prozent ab 50 Millionen Euro vor. „Eigenheime“ werden dabei aber bis zur Grenze von 1,5 Millionen Euro nicht zur Bemessungsgrundlage gezählt. Und Verbindlichkeiten wie Kreditschulden werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen.

Nicht nur börsengehandelte Aktien, sondern auch GmbH-Anteile fallen in Bemessungsgrundlage

In die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer hereingerechnet werden dagegen unter anderem sämtliche Unternehmensanteile, also nicht nur die recht leicht nachvollziehbaren Aktien börsennotierter Unternehmen, sondern etwa auch GmbH-Anteile. Die Bewertung der Aktienvermögen (börsengehandelt) für die Bemessungsgrundlage erfolgt anhand des Börsenwerts zu einem Stichtag, heißt es von der SPÖ.

Startup-Bewertung bei Investmentrunden für die Bemessungsgrundlage irrelevant

Und wie ist es mit dem GmbH-Anteil der oben genannten Gründerin? Eine knappe Antwort: Nein, dafür würde sie gemäß SPÖ-Entwurf keine Vermögenssteuer zahlen. Denn die Bewertung bei Investmentrunden ist für die Bemessungsgrundlage irrelevant. Stattdessen wird ein anderes Verfahren angewendet.

Kein Gewinn, keine Steuerpflicht für Anteile

„Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Bewertungsgesetzes. Ausschlaggebende Größen sind Vermögenswert und Ertragswert. Bei Unternehmen wird es in der Bewertung insbesondere auf die Ertragslage ankommen. Basis sind dabei die Gewinne der vergangenen drei Jahre (Durchschnittsbetrachtung). Ein Betrieb, der keinen Ertrag erwirtschaftet, wird nicht vermögenssteuerpflichtig werden“, heißt es auf Anfrage des brutkasten.

Vermögenssteuer für Babler Koalitionsbedingung

Kurzum: Wenn das Startup noch nicht bzw. noch nicht lange Gewinne macht, müssen sich Gründer:innen nicht vor der SPÖ-Vermögenssteuer fürchten. Nur ein lukratives Business wird auch als wertvoll erachtet. Tatsächlich könnte diese Frage in den kommenden Jahren für Startup-Gründer:innen relevant werden. Denn die SPÖ ist seit der Übernahme durch Andreas Babler in der Umfragen erstmals seit langer Zeit wieder im Aufwind und der neue Parteichef nennt die Einführung der Vermögenssteuer schon jetzt als Koalitionsbedingung.

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Das 2021 gegründete NewSpace-Unternehmen R-Space schließt die Vorbereitungen für seine erste kommerzielle Satellitenmission ab. Wie das Startup bekannt gab, soll der Satellit „AT-Astra“ im Herbst 2026 an Bord einer Spectrum-Rakete von Isar Aerospace, die erst kürzlich 270 Millionen Euro einsammelten, vom norwegischen Weltraumbahnhof Andøya abheben. „Es zeigt, dass Österreich kommerzielle Satelliten eigenständig entwerfen, bauen und fliegen kann“, zeigt sich CEO Carsten Scharlemann stolz.

IOD (In-Orbit Demonstration) Satellit AT-Astra © R-Space

Ride-Share-Modell und Technologie-Tests

R-Space, das vor kurzem seinen neuen Firmensitz am Flughafen Wien bezog, bietet einen durchgängigen Service für sogenannte In-Orbit-Demonstrationen an, um die Wartezeit auf Tests im All zu verkürzen, ein Konzept, das bereits beim Firmenstart im Fokus stand. Beim aktuellen Erstflug werden Experimente von drei Kund:innen befördert.

Konkret testen die beiden österreichischen Unternehmen Enpulsion (flüssiges Indium-Metall für Antriebe) und SunBooster (mikrometeoritenresistente Solarmodule) ihre Technologien im Orbit. Ebenfalls mit an Bord ist ein kompakter Sternsensor zur Trümmererkennung des portugiesischen Partners Synopsis Planet. Durch dieses „Ride-Share“-Modell liege der Preis laut dem CEO „deutlich unter den anderen kommerziell angebotenen Services.“ Konkrete Zahlen nennt das Startup nicht.

Auslastung und Markthürden

Schwarze Zahlen schreibt das rund zehnköpfige Team derzeit noch nicht. Laut Scharlemann sei es dafür noch zu früh, da in den kommenden Jahren weiter in die Servicekette investiert werden müsse.

Die Nachfrage für Folgemissionen ist dennoch vorhanden: Für das Jahr 2027 plant R-Space bereits zwei weitere Satellitenstarts, deren Kapazitäten bereits zu zwei Dritteln ausgebucht sind. Mehr Starts wären theoretisch denkbar, scheitern aktuell jedoch an den unflexiblen Rahmenbedingungen der Raumfahrtindustrie. „Hierfür ist der Launcher-Markt zu langsam und unflexibel“, so Scharlemann. Raketenstarts müssten meist 12 bis 24 Monate im Voraus gebucht werden, kurzfristige Slots seien eine Seltenheit.

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