07.09.2023

Vermögenssteuer: So würde die SPÖ Startup-Anteile besteuern

Der Vermögenssteuer-Entwurf der SPÖ sorgt aktuell für Diskussionen. Wir haben nachgefragt, inwiefern Unternehmensanteile und damit auch Startup-Gründer:innen betroffen wären.
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SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić
SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić

Dass von der politischen Gegenseite scharfe Kritik am von SPÖ-Chef Andreas Babler vorgestellten, aktualisierten Entwurf zur Vermögenssteuer kommt, ist wenig überraschend. Die angedachte Steuer schade unter anderem auch Unternehmer:innen, wird von den Kritiker:innen oft bekrittelt. Doch wie stark wären Unternehmer:innen tatsächlich betroffen? Würde etwa, um ein konkretes Beispiel zu nennen, eine Startup-Gründerin nach einem Investment zu einer Bewertung von 20 Millionen Euro, wenn sie selbst noch 25 Prozent an der GmbH hält, hohe Steuern zahlen müssen, obwohl das Startup noch gar keine Gewinne schreibt? Der brutkasten hat bei der SPÖ nachgefragt.

So funktioniert das SPÖ-Vermögenssteuer-Modell

Grundsätzlich sieht der SPÖ-Entwurf eine Vermögenssteuer von 0,5 Prozent ab einem Vermögen von einer Million Euro, ein Prozent ab zehn Millionen Euro und zwei Prozent ab 50 Millionen Euro vor. “Eigenheime” werden dabei aber bis zur Grenze von 1,5 Millionen Euro nicht zur Bemessungsgrundlage gezählt. Und Verbindlichkeiten wie Kreditschulden werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen.

Nicht nur börsengehandelte Aktien, sondern auch GmbH-Anteile fallen in Bemessungsgrundlage

In die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer hereingerechnet werden dagegen unter anderem sämtliche Unternehmensanteile, also nicht nur die recht leicht nachvollziehbaren Aktien börsennotierter Unternehmen, sondern etwa auch GmbH-Anteile. Die Bewertung der Aktienvermögen (börsengehandelt) für die Bemessungsgrundlage erfolgt anhand des Börsenwerts zu einem Stichtag, heißt es von der SPÖ.

Startup-Bewertung bei Investmentrunden für die Bemessungsgrundlage irrelevant

Und wie ist es mit dem GmbH-Anteil der oben genannten Gründerin? Eine knappe Antwort: Nein, dafür würde sie gemäß SPÖ-Entwurf keine Vermögenssteuer zahlen. Denn die Bewertung bei Investmentrunden ist für die Bemessungsgrundlage irrelevant. Stattdessen wird ein anderes Verfahren angewendet.

Kein Gewinn, keine Steuerpflicht für Anteile

“Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Bewertungsgesetzes. Ausschlaggebende Größen sind Vermögenswert und Ertragswert. Bei Unternehmen wird es in der Bewertung insbesondere auf die Ertragslage ankommen. Basis sind dabei die Gewinne der vergangenen drei Jahre (Durchschnittsbetrachtung). Ein Betrieb, der keinen Ertrag erwirtschaftet, wird nicht vermögenssteuerpflichtig werden”, heißt es auf Anfrage des brutkasten.

Vermögenssteuer für Babler Koalitionsbedingung

Kurzum: Wenn das Startup noch nicht bzw. noch nicht lange Gewinne macht, müssen sich Gründer:innen nicht vor der SPÖ-Vermögenssteuer fürchten. Nur ein lukratives Business wird auch als wertvoll erachtet. Tatsächlich könnte diese Frage in den kommenden Jahren für Startup-Gründer:innen relevant werden. Denn die SPÖ ist seit der Übernahme durch Andreas Babler in der Umfragen erstmals seit langer Zeit wieder im Aufwind und der neue Parteichef nennt die Einführung der Vermögenssteuer schon jetzt als Koalitionsbedingung.

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Das Gründerteam Rainer Blatt, Thomas Monz und Peter Zoller (v.l.) vom Tiroler Quantencomputing-Startup AQT © AQT
Das Gründerteam Rainer Blatt, Thomas Monz und Peter Zoller (v.l.) vom Tiroler Quantencomputing-Startup AQT | © AQT

Anfang des Jahres konnte das Tiroler Quantencomputer-Startup AQT von den Gründern Rainer Blatt, Thomas Monz und Peter Zoller einen Erfolg vermelden: Die Deutsche Telekom-Tochter T-Systems setzte in ihrem Quanten-Cloud-Angebot auf die Rechner des Innsbrucker Unternehmens. Im Hochsommer 2024 erschuf man gemeinsam mit der Uni Innsbruck einen Hybrid aus Supercomputer und Quantenrechner – brutkasten berichtete. Nun folgt eine strategische Partnerschaft mit Classiq.

AQT und Classiq: Mehr Optionen

Die Kombination aus den Software-Fähigkeiten des israelischen Unternehmens und der Ionenfallen-Hardware von AQT soll Anwender:innen mehr Optionen beim Quantencomputing erschließen. Sowohl Unternehmen als auch Forschungsinstitutionen könnten so komplexe rechnerische Herausforderungen effizienter bewältigen.

Durch diese Partnerschaft erhalten Nutzer:innen konkret Zugang zu einem einheitlichen Workflow, der die Software-Tools von Classiq mit der Quanten-Hardware von AQT verbindet. Die Plattform von Classiq automatisiert dabei das Design, die Optimierung und die Implementierung von Quantenalgorithmen und erlaubt es Anwender:innen, Quantenanwendungen zu entwickeln, zu debuggen und auszuführen. Die Integration mit den Ionenfallen-Systemen von AQT gewährleiste einen leistungsstarken Betrieb, der den Anforderungen von Unternehmensteams und Wissenschaftler:innen gleichermaßen gerecht werden soll.

“Quantenschaltungen leichter und zuverlässiger implementieren”

“Uns ist es wichtig, unseren Anwendern eine breite Auswahl an Quantencomputing-Hardware anzubieten. Die Integration der fortschrittlichen Ionenfallen-Systeme von AQT in unsere Plattform unterstützt Unternehmen und Forschende dabei, Quantenschaltungen leichter und zuverlässiger zu implementieren”, erklärt Nir Minerbi, Mitgründer und CEO von Classiq.

Thomas Monz, CEO von AQT dazu: “Diese Partnerschaft bringt innovative Quantencomputing-Software und Ionenfallen-Hardware zusammen. Gemeinsam mit Classiq vereinfachen wir es für Unternehmen sowie Forschungsinstitutionen, Quantencomputer auf Basis von Ionenfallen für die Bearbeitung praktischer Problemstellungen einzusetzen.”

Neben der Stärkung der Interoperabilität innerhalb des Quanten-Ökosystems soll diese Partnerschaft zudem Türen für zukünftige Kooperationsmöglichkeiten öffnen, wie beispielsweise die Integration von Quantentechnologie in High-Performance-Computing-Systeme.

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