29.05.2019

E-Scooter: Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 1. Juni in Kraft tritt, stellt die E-Scooter-Nutzung in den meisten Belangen rechtlich mit Fahrradfahren gleich.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Manche sehen in ihnen eine (positive) Revolution der urbanen Mobilität. Andere sprechen bereits von einer „E-Scooter-Plage“ und sagen den elektrischen Tretrollern ein ähnliches Schicksal voraus, wie es die unzähligen gelben Fahrräder hatten. Alleine in Wien gibt es mit Bird, Tier, Wind, Lime, Flash und Hive mittlerweile bereits sechs Anbieter. So sehr sich an den E-Rollern die Geister scheiden mögen – zumindest rechtlich herrscht hierzulande nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am Samstag (1. Juni) inkrafttritt, nun Klarheit.

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„Die meisten für Fahrräder geltenden Regeln“

Denn bislang galten aufgrund rechtlicher Grauzonen in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Mit der aktuellen Novelle halten die E-Scooter nun Einzug in die Bundesgesetzgebung. Die Schlagrichtung der neuen Regelung dürfte nicht sonderlich überraschen. „Auch wenn es sich rechtlich nicht um Fahrräder handelt, werden die meisten für Fahrräder geltenden Regeln auch auf E-Tretroller anwendbar sein“, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried in einer Aussendung.

E-Scooter müssen auf die Fahrbahn

Demnach dürfen E-Roller-Fahrer nun, gesetzlich verankert, den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten und müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Ist kein Radweg, Radfahrstreifen oder kombinierter Geh- und Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Grundsätzlich verboten ist das Befahren von Gehsteigen, Zebrastreifen und Gehwegen. Allerdings kann die zuständige Behörde (auf Gemeindeebene) das Befahren von bestimmten Gehsteigen und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit erlauben. Kinder dürfen nun – analog zum Fahrrad – übrigens ab zwölf Jahren alleine mit dem E-Tretroller fahren (oder brauchen einen Radfahrausweis). Bis zum 12. Geburtstag gilt zudem die Radhelmpflicht.

StVO-Novelle: E-Roller trifft Leichenwagen

Ganz sicher scheint man sich aber noch nicht zu sein, dass der E-Scooter zum fixen Bestandteil des (urbanen) Verkehrs wird. „Ein eigenes Verkehrszeichen wird es jedenfalls nicht geben“, sagt ÖAMTC-Experte Authried. Auch ob die Verbannung von E-Scootern auf die Fahrbahn die Verkehrssicherheit tatsächlich erhöht, bleibt abzuwarten. Ob es als Zeichen zu werten ist, dass die aktuelle StVO-Novelle auch neue Regelungen für Leichenwägen beinhaltet (allerdings für das Befahren der Rettungsgasse auf Autobahnen), sei dahingestellt.

⇒ Die StVO-Novelle im Wortlaut

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Xund
© Xund - Tamás Petrovics, Co-Founder & CEO von Xund.

Das Wiener Scaleup Xund gewinnt die AOK NordWest als Partner für die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland. Ab sofort integriert die Krankenkasse den Symptom Check der Wiener direkt in ihre hauseigene NAVIDA-App.

Xund in Deutschland

Die digitale Anwendung ermöglicht es nun den rund 2,97 Millionen Versicherten der AOK NordWest, bei gesundheitlichen Beschwerden ortsunabhängig eine medizinisch validierte Ersteinschätzung vorzunehmen. Auf Basis strukturierter Angaben zu den Symptomen analysiert die Wiener Technologie das Profil und liefert Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte. Das als Medizinprodukt zertifizierte Tool von Xund möchte damit die Patientensouveränität stärken und eine digitale Anlaufstelle direkt auf dem Smartphone sein.

Bei unseren nördlichen Nachbarn prägen Fachkräftemangel, lange Wartezeiten und überlastete Notaufnahmen den Versorgungsalltag. Gleichzeitig suchen immer mehr Menschen online nach schnellen Antworten bei Gesundheitsfragen, stoßen dabei jedoch oft auf Fehlinformationen. Der Symptom Check von Xund soll nun genau an dieser Schnittstelle ansetzen: Durch eine validierte, digitale Ersteinschätzung kann das Tool Patientinnen und Patienten gezielt zu der für sie am besten geeigneten Versorgungsebene (z. B. Hausarzt, Apotheke, Telemedizin oder Notaufnahme) führen, so der Claim. Dies könne unnötige Arztbesuche verhindern und wertvolle Ressourcen im System schonen.

„Gesundheitssystem mitgestalten“

Der Symptom Check von Xund basiert konkret auf einer Technologie, die als Medizinprodukt der Klasse IIa nach der strengen EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) zertifiziert ist. Die IT-Infrastruktur erfüllt zudem sowohl die internationale Norm ISO 27001 für Informationssicherheit als auch Kriterien des C5-Anforderungskatalogs. Durch die Integration in die NAVIDA-App verarbeitet das Scaleup alle medizinischen Eingaben ausschließlich pseudonymisiert. Das bedeutet, dass Xund keine direkten Rückschlüsse auf die Identität der einzelnen Versicherten ziehen kann, wie es heißt.

„Wir sind stolz darauf, mit einem Innovationsführer wie der AOK NordWest zusammenzuarbeiten und unsere Technologie knapp drei Millionen Versicherten zugänglich zu machen. Für Xund ist diese Partnerschaft ein entscheidender Schritt, um den aktuellen Wandel hin zu einem digital ausgerichteten Gesundheitssystem in Deutschland aktiv mitzugestalten“, erklärt Tamás Petrovics, Co-Founder & CEO von Xund.

Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest, ergänzt: „Moderne Krankenversicherung bedeutet für uns, genau dort zu sein, wo unsere Versicherten uns brauchen – und das ist heute immer öfter das Smartphone. Mit dem neuen Symptom Check in unserer NAVIDA-App schaffen wir ein digitales Serviceangebot, das schnelle Unterstützung bei gesundheitlichen Beschwerden liefert.“

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