29.05.2019

E-Scooter: Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 1. Juni in Kraft tritt, stellt die E-Scooter-Nutzung in den meisten Belangen rechtlich mit Fahrradfahren gleich.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Manche sehen in ihnen eine (positive) Revolution der urbanen Mobilität. Andere sprechen bereits von einer “E-Scooter-Plage” und sagen den elektrischen Tretrollern ein ähnliches Schicksal voraus, wie es die unzähligen gelben Fahrräder hatten. Alleine in Wien gibt es mit Bird, Tier, Wind, Lime, Flash und Hive mittlerweile bereits sechs Anbieter. So sehr sich an den E-Rollern die Geister scheiden mögen – zumindest rechtlich herrscht hierzulande nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am Samstag (1. Juni) inkrafttritt, nun Klarheit.

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“Die meisten für Fahrräder geltenden Regeln”

Denn bislang galten aufgrund rechtlicher Grauzonen in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Mit der aktuellen Novelle halten die E-Scooter nun Einzug in die Bundesgesetzgebung. Die Schlagrichtung der neuen Regelung dürfte nicht sonderlich überraschen. “Auch wenn es sich rechtlich nicht um Fahrräder handelt, werden die meisten für Fahrräder geltenden Regeln auch auf E-Tretroller anwendbar sein”, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried in einer Aussendung.

E-Scooter müssen auf die Fahrbahn

Demnach dürfen E-Roller-Fahrer nun, gesetzlich verankert, den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten und müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Ist kein Radweg, Radfahrstreifen oder kombinierter Geh- und Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Grundsätzlich verboten ist das Befahren von Gehsteigen, Zebrastreifen und Gehwegen. Allerdings kann die zuständige Behörde (auf Gemeindeebene) das Befahren von bestimmten Gehsteigen und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit erlauben. Kinder dürfen nun – analog zum Fahrrad – übrigens ab zwölf Jahren alleine mit dem E-Tretroller fahren (oder brauchen einen Radfahrausweis). Bis zum 12. Geburtstag gilt zudem die Radhelmpflicht.

StVO-Novelle: E-Roller trifft Leichenwagen

Ganz sicher scheint man sich aber noch nicht zu sein, dass der E-Scooter zum fixen Bestandteil des (urbanen) Verkehrs wird. “Ein eigenes Verkehrszeichen wird es jedenfalls nicht geben”, sagt ÖAMTC-Experte Authried. Auch ob die Verbannung von E-Scootern auf die Fahrbahn die Verkehrssicherheit tatsächlich erhöht, bleibt abzuwarten. Ob es als Zeichen zu werten ist, dass die aktuelle StVO-Novelle auch neue Regelungen für Leichenwägen beinhaltet (allerdings für das Befahren der Rettungsgasse auf Autobahnen), sei dahingestellt.

⇒ Die StVO-Novelle im Wortlaut

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Christian Kern, Marie Ringler, Othmar Karas, Antonella Mei-Pochtler, Peter Oberlechner (v.l.n.r.) (c) Max Slovencik

Der ehemalige Erste Vizepräsident des Europäischen Parlaments, ÖVP-Politiker Othmar Karas, wurde am Montag zum neuen Präsidenten des European Forum Alpbach (EFA) gewählt. Damit folgt er auf Andreas Treichl, der nach vier Jahren im Amt zurücktritt. Treichl, der zuvor CEO der Erste Group war, möchte sich künftig auf die Weiterentwicklung der Erste Stiftung konzentrieren.

Nach seinem Rücktritt empfahl er Othmar Karas als seinen Nachfolger – brutkasten berichtete. Nun zeigt sich Treichl erfreut: „Mit Othmar Karas steht einer der am meisten überzeugten Europäer überhaupt an der Spitze des EFA“.

Auch der neue EFA-Präsident Karas drückt seine Freude über das neue Amt aus: „Es ist mir eine Ehre, gemeinsam mit einem sehr starken Team Verantwortung für das EFA zu übernehmen. Wir können auf einem guten Fundament aufbauen, möchten aber auch neue Impulse setzen. Der Anspruch, sich tiefgehend mit den komplexen Fragen unserer Zeit zu befassen, sind für mich Motivation, das EFA gemeinsam mit allen Beteiligten weiterzuentwickeln“.

Erfahrene Persönlichkeiten in der EFA-Führungsebene

Das sind nicht die einzigen Neuigkeiten aus dem European Forum Alpbach. Zukünftig wird das EFA auf eine erweiterte Führungsebene setzen. Der ehemalige österreichische Bundeskanzler und derzeitige CEO des Bahndienstleisters ELL, Christian Kern (SPÖ), wird seine Expertise einbringen. Zudem werden auch Sabine Herlitschka, CEO von Infineon Austria, und Peter Oberlechner, Partner bei Wolf Theiss, Teil des Teams sein. Antonella Mei-Pochtler und Marie Ringler bleiben dem EFA weiterhin erhalten.

Der Vorstand der EFA-Stiftung setzt sich künftig aus Caroline Hornstein-Tomić, Winfried Kneip und Klaus Welle zusammen. Der Strategic Advisory Council wird von Armin Laschet, dem ehemaligen Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, geleitet.

Alpbach als “Treffpunkt für die besten Köpfe”

Das European Forum Alpbach setzt sich zum Ziel, Alpbach weiterhin „als einen Ort des Generationenaustausches und als Treffpunkt für die besten Köpfe aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft sowie Kunst und Kultur zu positionieren“. Die bereits bestehenden vier EFA-Schwerpunkte – Klima, Wirtschaft, Demokratie und Sicherheit – werden auch künftig im Mittelpunkt stehen.

Der ehemalige EFA-Präsident Treichl verfolgte mit „EFA365“ das Ziel, das European Forum Alpbach zu einer Institution zu entwickeln, die sich für die Zukunft Europas einsetzt und konkrete Ergebnisse erzielt. Karas wird dieses Ziel nun als Nachfolger Treichls weiterverfolgen.

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