21.10.2016

Vergaberecht: „Startups! Versteckt euch nicht vor öffentlichen Aufträgen“

POWERED BY SCHÖNHERR- Referenzen, Umsatz, Kapital - Wer sich schon einmal mit der Ausschreibung öffentlicher Äuftrage befasst hat, kennt auch die hohen Anforderungen, die meist damit verbunden sind. Doch Startups brauchen deshalb keineswegs davor zurückzuschrecken, sich zu bewerben.
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Startups müssen sich vor öffentlichen Aufträgen nicht verstecken. fotodo - fotolia.com

Gerade Startups und andere KMUs verschließen sich oft vor der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen. Der Grund warum viele das Handtuch werfen, bevor sie es eigentlich versucht haben, sind oftmals die hohen Anforderungen:

  • beizubringende Referenzen (dh Erfahrung bei der Abwicklung vergleichbarer Projekte)
  • finanzielle Mittel
  • wirtschaftliche Mittel

Vergaberecht lässt die Kleinen „mitnaschen“

Jedoch sollte sich kein junger Unternehmer von dem Anschein trügen lassen, dass man gegen die „eingesessenen“ Platzhirsche ohnehin keine Chance hätte. Das Vergaberecht bietet gerade für kleine und junge Unternehmen zahlreiche Mittel und Wege, um am „großen Kuchen“ der öffentlichen Aufträge „mitzunaschen„.

Nicht vom Anschein trügen lassen, dass man gegen die „eingesessenen“ Platzhirsche ohnehin keine Chance hat.

Referenzen

Öffentliche Auftragsvergaben sollen grundsätzlich den größtmöglichen Wettbewerb gewährleisten und damit insbesondere auch die Beteiligung von KMUs fördern. Bewerber und Bieter müssen nicht alle Bedingungen in den Ausschreibungen selbst erfüllen. Denn jeder Bewerber hat das Recht, sich auf die Kapazitäten und Ressourcen Dritter zu stützen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Dabei haben  sich insbesondere Partnerschaften als vielversprechende Strategie herausgestellt. Und zwar in Form von:

  • Arbeitsgemeinschaften
  • Subunternehmertum
  • sonstige Kooperationen

Mit dem richtigen Partner, kann ein Startup einerseits den notwendigen Referenznachweisen gerecht werden, andererseits wertvolle Erfahrung (vorausgesetzt es bekommt den Zuschlag) sammeln. Die gesammelte Erfahrung kann bei künftigen Ausschreibungen bereits verwertet werden. Wesentlich ist hierbei, dass der „Referenzspender“ seine Teilnahme an der Auftragsabwicklung verbindlich bestätigt und im Falle der Auftragserteilung unmittelbar in die Auftragsabwicklung eingebunden ist.

Umsatz

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Thomas Kulnigg (Schwerpunkt Startups) und Johannes Stalzer (Vergaberecht)

Neben Referenzen werden regelmäßig Umsatznachweise der Bewerber der vergangenen drei Geschäftsjahre gefordert. Es liegt auf der Hand, dass Startups mehrjährige Umsatznachweise nicht erbringen können. Viele übersehen jedoch, dass dies nicht erforderlich ist! (Junge) Unternehmen, die kürzer bestehen, können einen entsprechenden Umsatznachweis auch für einen kürzeren Zeitraum beibringen. Das „Umsatzproblem“ lässt sich ebenfalls durch eine Kooperation mit einem umsatzstarken Partner oder einem anderen Startup lösen. Die Umsätze der beteiligten Unternehmen sind zu addieren, sodass jedes Unternehmen nur einen Teil zum geforderten Umsatz beibringen muss. Diese Möglichkeit gilt selbstverständlich auch für alle anderen Arten von finanziellen Nachweisen, wie etwa Bonitätserklärungen, Versicherungsdeckungen oder Bilanzen.

(Junge) Unternehmen, die kürzer bestehen, können einen entsprechenden Umsatznachweis auch für einen kürzeren Zeitraum beibringen.

Ausschreibungen Startup-freundlich gestalten

Natürlich liegt es in der Hand der öffentlichen Auftraggeber, Ausschreibungen Startup-freundlich und innovationstauglich zu gestalten. Jungunternehmer sollten dabei keine besonderen oder erhöhten Risiken eingehen müssen. Die Gestaltungsmöglichkeiten dafür sind unterschiedlich:

  • „richtige“ Erkundung des Marktes im Vorfeld
  • Aufteilung großer Aufträge in kleinere
  • KMU freundliche Fachlose
  • innovationsfreundliche Gestaltung der Leistungsbeschreibung
  • bewusste Zulassung von Alternativangeboten
  • Verwendung innovationsfreundlicher Zuschlagskriterien

 

Das Vergaberecht möchte grundsätzlich die Beteiligung von KMUs im weitest möglichen Sinne zulassen und fördern. Bei offenkundigen KMU-feindlichen Ausschreibungsunterlagen empfiehlt sich eine rechtliche Überprüfung. Möglicherweise liegt ein Verstoß gegen zwingende vergaberechtliche Vorschriften vor, der bei frühzeitigem Erkennen entsprechend bekämpft werden kann.

(c) schönherr
(c) schönherr
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Das unbemannte Überwasserfahrzeug Variant 7 von Blue Ops, der Marine-Sparte von Red Cat. Laut Red Cat wird es von einem Motor von Steyr Motors angetrieben | © Red Cat Holdings / Blue Ops

Der US-Drohnenspezialist Red Cat Holdings (NASDAQ: RCAT) will die Steyr Motors AG übernehmen. Wie Red Cat am Montag mitteilte, legt das US-Unternehmen ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche Aktien vor. Der Angebotspreis soll 39 Euro je Aktie in bar betragen, ein Aufschlag von 28,9 Prozent auf den Schlusskurs vom 16. Oktober. Steyr Motors zählt zu Europas führenden Herstellern von Hochleistungsmotoren für Defense-Spezialfahrzeuge und maritime Anwendungen sowie von Hilfsaggregaten für Kampfpanzer und Lokomotiven. Red Cat bietet Drohnen- und Robotiklösungen für Verteidigung und nationale Sicherheit an, darunter auch unbemannte Wasserfahrzeuge.

Ganz neu ist die Annäherung nicht: Beide Unternehmen hatten bereits unverbindliche Gespräche geführt, die im Juli 2026 beendet wurden. Nun wurden sie laut Aussendung wieder aufgenommen und haben zu einem vollständig finanzierten Barangebot geführt.

B&C und Cassutti dienen an

Die Ankeraktionärin B&C Holding Österreich GmbH hat sich unwiderruflich verpflichtet, ihre rund 15 Prozent am Grundkapital anzudienen. Auch CEO Julian Cassutti will seine eigenen Steyr-Aktien im Rahmen des Angebots andienen. Der Vollzug setzt voraus, dass Red Cat zum Ende der Annahmefrist mindestens 50 Prozent plus eine Aktie hält; zudem sind behördliche Genehmigungen in Österreich, Italien, Australien und dem Vereinigten Königreich erforderlich. Die Annahmefrist soll am 18. Dezember 2026 um 17:00 Uhr MEZ enden.

Red Cat will Steyr Motors laut Aussendung als österreichisches Kompetenzzentrum erhalten und ausbauen. Die Belegschaft soll bleiben, Fertigung sowie Forschung und Entwicklung verbleiben am Standort. „Wir sehen Österreich als zentral für die Zukunft des Unternehmens”, erklärt Red-Cat-CEO Jeff Thompson. Cassutti, der 2022 als CEO eingestiegen war und unter dem 2024 der Börsengang an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgte, spricht vom nächsten Kapitel der Unternehmensentwicklung: „Zugleich steht Red Cat uneingeschränkt hinter unserem Standort und unseren Mitarbeitenden.” Der Aufsichtsrat um den Vorsitzenden Rolf Wirtz beurteilt die Transaktion vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage positiv.

Einordnung: Viel Absicht, wenig Garantie

Mit Steyr Motors würde ein Zulieferer für Kampfpanzer, Militärfahrzeuge und Marineanwendungen in den Besitz eines US-Unternehmens übergehen, Behörden in vier Ländern müssen zustimmen. Das Standortbekenntnis ist in der Aussendung als Absicht formuliert, eine vertragliche Garantie nennt sie nicht; das mittelfristige Potenzial von Steyr als europäischer Ankerpunkt will Red Cat erst „prüfen”. Und mit den rund 15 Prozent der B&C ist die Schwelle von 50 Prozent noch nicht erreicht. Bis Mitte Dezember bleibt der Ausgang offen.

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