23.10.2023

VERBUND X: Das sind die neuen Accelerator-Projekte – und der nächste Call startet bereits

Im neuen Modus wurden vier Teilnehmer-Startups für den vierten Batch des VERBUND X Accelerator ausgewählt und zwei weitere, in die investiert werden könnte. Der Call für Batch 5 läuft schon.
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Der vierte Batch des VERBUND X Accelerator geht in die Acceleration-Phase | (c) Mirja Geh
Der vierte Batch des VERBUND X Accelerator geht in die Acceleration-Phase | (c) Mirja Geh
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Im aktuellen vierten Durchgang wartet der VERBUND X Accelerator gleich mit mehreren Neuerungen auf – der brutkasten berichtete bereits. Zusätzlich zu den Accelerator-Projekten, die Startups gemeinsam mit Teams von VERBUND und den Usecase-Partnern umsetzen, prüfen VERBUND X Ventures, Speedinvest und Elevator Ventures (Corporate VC der Raiffeisen Bank International) gemeinsame Investments in Startups. Auch die Frequenz wurde erhöht: Der Call für Batch 5 läuft bereits.

Auswahl der Projekte im Rahmen des inspire energy summit

Neu war auch das Setting, in dem nun das aus den vorigen Accelerator-Durchgängen bekannte Innovation Camp stattfand, nämlich im Rahmen der von VERBUND veranstalteten Energiewende-Konferenz inspire energy summit. Beim Innovation Camp wurden vier Teilnehmer-Startups für den Accelerator ausgewählt, die in den kommenden Monaten mit Teams von VERBUND sowie den Usecase-Partnern in Batch 4, Magna Powertrain und Österreichische Post, drei Proof-of-Concept-Projekte umsetzen. Zudem wurden zwei Startups ausgewählt, bei denen nun ein gemeinsames Investment durch VERBUND X Ventures, Speedinvest und Elevator Ventures geprüft wird.

Impression vom inspire energy summit | (c) Mirja Geh

„Das Innovation Camp mit dem inspire energy summit zusammenzulegen, war eine tolle Gelegenheit viele inspirierende Gespräche zu führen, intensiv an konkreten Projektideen zu arbeiten und den Konferenzteilnehmer:innen die Vielfalt an innovativen Ansätzen für die Energiewende zu zeigen!“, sagt Franz Zöchbauer, Bereichsleiter Corporate Innovation & New Business bei VERBUND.

Für VERBUND AG CEO Michael Strugl ist klar: „Was wir wollten, ist zu zeigen, dass es geht und wie es geht. Und deswegen, haben wir zahlreiche Menschen auf die Bühne geholt, die tagtäglich an innovativen Lösungen für die Energiewende arbeiten und mit denen wir jetzt konkrete Projekte umsetzen können.“

VERBUND AG CEO Michael Strugl (r.) beim inspire energy summit | (c) Mirja Geh

Diese 3 Proof-of-Concept-Projekte schafften es in die Acceleration-Phase

Die Acceleration-Phase des Batch 4 läuft nun mehrere Monate lang. Dabei stehen zusätzlich auch ÖBAG, AIT, Microsoft und OMV als Community Partner zur Verfügung. Am 17. Jänner 2024 findet der Demo Day statt, wo jene Projekte ausgewählt werden, die langfristig weiterverfolgt werden. Dafür wurden beim Innovation Camp drei von fünf präsentierten Proof-of-Concept-Projekten ausgewählt:

  • Electric Miles & Ambibox: In einem gemeinsam Pilotprojekt mit den Startups Electric Miles (UK) und Ambibox (Deutschland) wollen VERBUND, Smatrics und Magna bi-direktionales Laden testen. Durch die Hardware Lösung von Ambibox, einer DC-Ladesäule, und die Softwarelösung von Electric Miles soll die Batterie von Elektroautos zu bestimmten Momenten auch netzdienlich als virtueller Speicher eingesetzt werden. Im Rahmen des Pilotprojektes ist es das Ziel erste Erfahrungen zu sammeln.
  • Yukka Lab: Mit dem deutschen Startup Yukka Lab will VERBUND ein Energy-Market-Intelligence-Tool entwickeln und somit News, etwa zu geopolitischen Ereignissen, mittels Künstlicher Intelligenz im Energiehandel nutzbar machen.
  • Cortecs: Die Österreichische Post wird mit dem Spin-Off der Universität Wien Cortecs gleich zwei KI-Use Cases in den nächsten Monaten umsetzen. Ein Use Case beschäftigt sich mit einem innovativen Ansatz zu Wissensmanagement. Der zweite Use Case fokussiert sich auf Large Language Model Processing, um Effizienzen in operativen Geschäftsbereichen der Post zu erzielen.

Diese 2 Startups haben die Chance auf ein Co-Investment von VERBUND X Ventures, Speedinvest und Elevator Ventures

Die beiden Startups, die für ein mögliches gemeinsames Investment durch VERBUND X Ventures, Speedinvest und Elevator Ventures ausgewählt wurden, kommen beide aus Deutschland. Die Gespräche werden in den nächsten Wochen mit beiden Startups noch weiter geführt und anschließend eine Entscheidung getroffen.

  • Fronyx: Fronyx entwickelte eine Online-Plattform, die Ladelösungen für Elektrofahrzeuge anbietet. Das ChargeGPT von fronyx verwandelt Rohdaten in „taktische Intelligenz“, die es ermöglicht, verbesserte Ladeerlebnisse für E-Fahrzeug-Kund:innen zu schaffen.
  • Zählerfreunde: Zählerfreunde ist Deutschlands erste unabhängige Plattform für Nutzer von Smart Metern. Die Plattform bietet zahlreiche Funktionen, die es ermöglichen, aus den Daten von Smart-Metering-Systemen einen nachhaltigen Mehrwert zu generieren und kann als White-Label-Solution von Stadtwerken und Utilities genutzt werden.

Der Call für Batch 5 läuft noch bis 10. November – Wienerberger als zusätzlicher Usecase-Partner

Während der Acceleration-Phase des vierten Batchs des VERBUND X Accelerator läuft bereits das Scouting für den fünften. Bis 10. November sind Startups und andere innovative Unternehmen nun dazu aufgerufen, sich zu bewerben. Als Usecase-Partner wird in diesem Durchgang neben Post und Magna Powertrain auch Wienerberger dabei sein. Auch die Venture- und Community-Partner sind wieder an Bord. Im fünften Durchgang gibt es übrigens ein Novum beim Innovation Camp – es findet von 15. bis 17. Jänner 2024 statt, fällt also mit dem Demo Day von Batch 4 zusammen.

Die sechs konkreten Suchfelder für den fünften Batch sind „Recycling of wind turbine blades“, „Drone systems for perimeter protection“, „Predictive Maintenance for wind turbines“, „Alternative forms of renewable energy generation“, „Location-optimized energy management“ und „Predictive load management for charging points“.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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