18.07.2025
CORPORATE VENTURING

Verbund verstärkt gemeinsam mit Kärntner go-e E-Mobility-Angebot

Verbund bietet gemeinsam mit dem Kärntner Unternehmen go-e neue smarte Wallbox-Modelle an, die dank Verbund-App Emilia u.a. strompreisoptimiertes Laden ermöglichen.
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Marco Vitula, Geschäftsführer von Verbund Energy4Customers und go-e CCO Christian Philipp | (c) Verbund/Mayer-Rohrmoser
Marco Vitula, Geschäftsführer von Verbund Energy4Customers und go-e CCO Christian Philipp | (c) Verbund/Mayer-Rohrmoser

Dass Österreichs größtes Energieunternehmen Verbund sich längst nicht mehr nur als Strom-Anbieter sieht, ist allgemein bekannt. Im Rahmen der umfassenden Corporate-Venturing-Strategie betreibt der Konzern u.a. ein Accelerator-Programm, eine Coporate-Venture-Capital-Einheit und eigene Corporate Startups wie HalloSonne. Im Rahmen des E-Mobility-Angebots kooperiert man bereits länger mit dem Kärntner Unternehmen go-e, das seit 2017 E-Auto-Ladelösungen produziert. Mit zwei neuen Wallbox-Modellen wird das gemeinsame Angebot nun verstärkt.

„Die Elektromobilitätswende benötigt Lösungen, die einfach, flexibel und smart sind“, kommentiert Marco Vitula, Geschäftsführer von Verbund Energy4Customers. „Die beiden neuen go-e Charger erweitern unser Angebot für nachhaltige Ladelösungen ‚Made in Austria‘.“

Mehrere Möglichkeiten durch Verbindung von go-e-Wallboxen und Verbund-App Emilia

Ein herausstechendes Feature eines der beiden neuen Wallbox-Modelle im Angebot, konkret des „go-e Charger Gemini Flex 2.0“, ist: Es ist mobil, kann also überall hin mitgenommen werden. Falls dort keine Starkstrom-Steckdose vorhanden ist, brauchen Kund:innen jedoch zusätzlich einen Adapter. Zudem hat die Wallbox eine eigene Sim-Karte, ist also nicht auf eine Wlan-Verbindung angewiesen.

Weitere Features, mit denen go-e und Verbund punkten wollen, sind die smarten Funktionen, über die auch das nicht mobile Modell verfügt. So stehen seitens go-e mehrere Lade-Modi zur Verfügung. Gleichzeitig lassen sich die Wallboxen aber auch mit der Verbund-Energiemanagement-App Emilia verbinden, wodurch unter anderem eine Optimierung auf die eigene Photovoltaik-Anlage oder auch strompreisoptimiertes Laden bei dynamischen Stromtarifen im „Spotmarkttarif-Modus“ möglich sind.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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