04.04.2019

Amabrush: Verbraucherschutzverein prüft rechtliche Schritte gegen Startup

Die "10-Sekunden-Zahnbürste" des österreichischen Startups Amabrush steht aufgrund des geringen Putzerfolgs und ausbleibender Lieferungen schon länger in der Kritik. Der Verbraucherschutzverein hat nun angekündigt, gegen das Startup juristisch vorgehen zu wollen. Der brutkasten hat den Amabrush-Gründer, Marvin Musialek, kontaktiert und eine erste Stellungnahme bekommen.
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Amabrush
(c) Amabrush: Kritik am österreichischen Zahnhygiene-Startup Amabrush reißt nicht ab

Die smarte Zahnbürste von Amabrush sollte eine Revolution in der Zahnhygiene einleiten. Das Startup verspricht eine rasche Reinigung der Zähne in nur zehn Sekunden. Nach erfolgreichem Crowd-Funding und zahlreichen Vorbestellungen häuften sich Ende Jänner diesen Jahres die Beschwerden gegenüber dem Hersteller und seiner „10-Sekunden-Zahnbürste“.

+++ Amabrush: Aufregung um die 10-Sekunden-Zahnbürste +++ 

In einem Beitrag der ORF-TV-Sendung „Konkret“, der im Jänner ausgestrahlt wurde, äußerte damals der Leiter der Universitätszahnklinik in Wien, Andreas Moritz, Kritik. Die Putzleistung von Amabrush könne nicht das reguläre Putzen der Zähne ersetzen, so der Leiter (der brutkasten berichtete). Im Zuge der medialen Aufmerksamkeit hagelt es auch in den Sozialen Medien Kritik – nicht nur aufgrund der geringen Putzleistung, sondern auch aufgrund ausbleibender Lieferungen. Wie nun der Verbraucherschutzverein angekündigt hat, wolle der Verein juristisch gegen Amabrush vorgehen.

Begründung des Verbraucherschutzverein

Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzverein (VSV), erläutert in einer Aussendung, dass sich beim Verein zahlreiche Crowdfunder und Käufer gemeldet hätten, die sich durch Amabrush geschädigt sehen. Zum einen werden Crowdfunder seit über einem Jahr vertröstet und bekommen keine Zahnbürste ausgeliefert, zum anderen beschweren sich Käufer, dass die Zahnbürste in keiner Weise dem entspricht, was beworben wurde.

Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden hat sich der VSV nun dazu entschlossen, bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung einzureichen. „Die Staatsanwaltschaft wird zu prüfen haben, ob strafrechtliches Handeln vorliegt. Es gilt allerdings die Unschuldsvermutung“, so Kolba.

Sammelaktion gegen Startup

Der VSV prüft weitere Schritte, auch eine Sammelklage stehe im Raum. „Wir prüfen weitere rechtliche Schritte für die Betroffenen, von einem Anschluss als Privatbeteiligte bis zu Sammelklagen gegen das Unternehmen“, so Kolba. Dahingehend sammelt der VSV über einen Online-Fragebogen Daten von Crowdfundern und Käufern, die sich durch Amabrush geschädigt sehen.

Erste Reaktion von Gründer

In einer ersten Reaktion erläutert Marvin Musialek, Gründer von Amabrush, gegenüber dem brutkasten, dass sein Startup die Beschwerden seiner Kunden sehr ernst nehme, betonte jedoch, dass die Staatsanwaltschaft derzeit gegen Amabrush nicht aktiv ermitteln würde. „Es ist jedem sein gutes Recht eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einzubringen, allerdings handelt es sich hierbei lediglich um die Frage, ob überhaupt ermittelt wird“, so Musialek.


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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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