04.04.2019

Amabrush: Verbraucherschutzverein prüft rechtliche Schritte gegen Startup

Die "10-Sekunden-Zahnbürste" des österreichischen Startups Amabrush steht aufgrund des geringen Putzerfolgs und ausbleibender Lieferungen schon länger in der Kritik. Der Verbraucherschutzverein hat nun angekündigt, gegen das Startup juristisch vorgehen zu wollen. Der brutkasten hat den Amabrush-Gründer, Marvin Musialek, kontaktiert und eine erste Stellungnahme bekommen.
/artikel/verbraucherschutzverein-klage-amabrush
Amabrush
(c) Amabrush: Kritik am österreichischen Zahnhygiene-Startup Amabrush reißt nicht ab

Die smarte Zahnbürste von Amabrush sollte eine Revolution in der Zahnhygiene einleiten. Das Startup verspricht eine rasche Reinigung der Zähne in nur zehn Sekunden. Nach erfolgreichem Crowd-Funding und zahlreichen Vorbestellungen häuften sich Ende Jänner diesen Jahres die Beschwerden gegenüber dem Hersteller und seiner „10-Sekunden-Zahnbürste“.

+++ Amabrush: Aufregung um die 10-Sekunden-Zahnbürste +++ 

In einem Beitrag der ORF-TV-Sendung „Konkret“, der im Jänner ausgestrahlt wurde, äußerte damals der Leiter der Universitätszahnklinik in Wien, Andreas Moritz, Kritik. Die Putzleistung von Amabrush könne nicht das reguläre Putzen der Zähne ersetzen, so der Leiter (der brutkasten berichtete). Im Zuge der medialen Aufmerksamkeit hagelt es auch in den Sozialen Medien Kritik – nicht nur aufgrund der geringen Putzleistung, sondern auch aufgrund ausbleibender Lieferungen. Wie nun der Verbraucherschutzverein angekündigt hat, wolle der Verein juristisch gegen Amabrush vorgehen.

Begründung des Verbraucherschutzverein

Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzverein (VSV), erläutert in einer Aussendung, dass sich beim Verein zahlreiche Crowdfunder und Käufer gemeldet hätten, die sich durch Amabrush geschädigt sehen. Zum einen werden Crowdfunder seit über einem Jahr vertröstet und bekommen keine Zahnbürste ausgeliefert, zum anderen beschweren sich Käufer, dass die Zahnbürste in keiner Weise dem entspricht, was beworben wurde.

Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden hat sich der VSV nun dazu entschlossen, bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung einzureichen. „Die Staatsanwaltschaft wird zu prüfen haben, ob strafrechtliches Handeln vorliegt. Es gilt allerdings die Unschuldsvermutung“, so Kolba.

Sammelaktion gegen Startup

Der VSV prüft weitere Schritte, auch eine Sammelklage stehe im Raum. „Wir prüfen weitere rechtliche Schritte für die Betroffenen, von einem Anschluss als Privatbeteiligte bis zu Sammelklagen gegen das Unternehmen“, so Kolba. Dahingehend sammelt der VSV über einen Online-Fragebogen Daten von Crowdfundern und Käufern, die sich durch Amabrush geschädigt sehen.

Erste Reaktion von Gründer

In einer ersten Reaktion erläutert Marvin Musialek, Gründer von Amabrush, gegenüber dem brutkasten, dass sein Startup die Beschwerden seiner Kunden sehr ernst nehme, betonte jedoch, dass die Staatsanwaltschaft derzeit gegen Amabrush nicht aktiv ermitteln würde. „Es ist jedem sein gutes Recht eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einzubringen, allerdings handelt es sich hierbei lediglich um die Frage, ob überhaupt ermittelt wird“, so Musialek.


=> zur Page des Startups

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
10.09.2026

Kommission schlägt neues Europäisches Innovationsgesetz vor – das sind die Eckpunkte

Die EU-Kommission hat gestern den European Innovation Act vorgeschlagen. Ziel ist es, Europas innovativste Ideen in Europa zu entwickeln, zu finanzieren und erfolgreich zu skalieren. Als zentrale Initiative der EU-Startup- und Scaleup-Strategie sowie des EU-Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit soll der Vorschlag dazu beitragen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität der EU zu stärken.
/artikel/kommission-schlaegt-neues-europaeisches-innovationsgesetz-vor-das-sind-die-eckpunkte
10.09.2026

Kommission schlägt neues Europäisches Innovationsgesetz vor – das sind die Eckpunkte

Die EU-Kommission hat gestern den European Innovation Act vorgeschlagen. Ziel ist es, Europas innovativste Ideen in Europa zu entwickeln, zu finanzieren und erfolgreich zu skalieren. Als zentrale Initiative der EU-Startup- und Scaleup-Strategie sowie des EU-Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit soll der Vorschlag dazu beitragen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität der EU zu stärken.
/artikel/kommission-schlaegt-neues-europaeisches-innovationsgesetz-vor-das-sind-die-eckpunkte
European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Amabrush: Verbraucherschutzverein prüft rechtliche Schritte gegen Startup

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Amabrush: Verbraucherschutzverein prüft rechtliche Schritte gegen Startup

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Amabrush: Verbraucherschutzverein prüft rechtliche Schritte gegen Startup

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Amabrush: Verbraucherschutzverein prüft rechtliche Schritte gegen Startup

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Amabrush: Verbraucherschutzverein prüft rechtliche Schritte gegen Startup

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Amabrush: Verbraucherschutzverein prüft rechtliche Schritte gegen Startup

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Amabrush: Verbraucherschutzverein prüft rechtliche Schritte gegen Startup

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Amabrush: Verbraucherschutzverein prüft rechtliche Schritte gegen Startup

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Amabrush: Verbraucherschutzverein prüft rechtliche Schritte gegen Startup