04.04.2019

Amabrush: Verbraucherschutzverein prüft rechtliche Schritte gegen Startup

Die "10-Sekunden-Zahnbürste" des österreichischen Startups Amabrush steht aufgrund des geringen Putzerfolgs und ausbleibender Lieferungen schon länger in der Kritik. Der Verbraucherschutzverein hat nun angekündigt, gegen das Startup juristisch vorgehen zu wollen. Der brutkasten hat den Amabrush-Gründer, Marvin Musialek, kontaktiert und eine erste Stellungnahme bekommen.
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Amabrush
(c) Amabrush: Kritik am österreichischen Zahnhygiene-Startup Amabrush reißt nicht ab

Die smarte Zahnbürste von Amabrush sollte eine Revolution in der Zahnhygiene einleiten. Das Startup verspricht eine rasche Reinigung der Zähne in nur zehn Sekunden. Nach erfolgreichem Crowd-Funding und zahlreichen Vorbestellungen häuften sich Ende Jänner diesen Jahres die Beschwerden gegenüber dem Hersteller und seiner „10-Sekunden-Zahnbürste“.

+++ Amabrush: Aufregung um die 10-Sekunden-Zahnbürste +++ 

In einem Beitrag der ORF-TV-Sendung „Konkret“, der im Jänner ausgestrahlt wurde, äußerte damals der Leiter der Universitätszahnklinik in Wien, Andreas Moritz, Kritik. Die Putzleistung von Amabrush könne nicht das reguläre Putzen der Zähne ersetzen, so der Leiter (der brutkasten berichtete). Im Zuge der medialen Aufmerksamkeit hagelt es auch in den Sozialen Medien Kritik – nicht nur aufgrund der geringen Putzleistung, sondern auch aufgrund ausbleibender Lieferungen. Wie nun der Verbraucherschutzverein angekündigt hat, wolle der Verein juristisch gegen Amabrush vorgehen.

Begründung des Verbraucherschutzverein

Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzverein (VSV), erläutert in einer Aussendung, dass sich beim Verein zahlreiche Crowdfunder und Käufer gemeldet hätten, die sich durch Amabrush geschädigt sehen. Zum einen werden Crowdfunder seit über einem Jahr vertröstet und bekommen keine Zahnbürste ausgeliefert, zum anderen beschweren sich Käufer, dass die Zahnbürste in keiner Weise dem entspricht, was beworben wurde.

Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden hat sich der VSV nun dazu entschlossen, bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung einzureichen. „Die Staatsanwaltschaft wird zu prüfen haben, ob strafrechtliches Handeln vorliegt. Es gilt allerdings die Unschuldsvermutung“, so Kolba.

Sammelaktion gegen Startup

Der VSV prüft weitere Schritte, auch eine Sammelklage stehe im Raum. „Wir prüfen weitere rechtliche Schritte für die Betroffenen, von einem Anschluss als Privatbeteiligte bis zu Sammelklagen gegen das Unternehmen“, so Kolba. Dahingehend sammelt der VSV über einen Online-Fragebogen Daten von Crowdfundern und Käufern, die sich durch Amabrush geschädigt sehen.

Erste Reaktion von Gründer

In einer ersten Reaktion erläutert Marvin Musialek, Gründer von Amabrush, gegenüber dem brutkasten, dass sein Startup die Beschwerden seiner Kunden sehr ernst nehme, betonte jedoch, dass die Staatsanwaltschaft derzeit gegen Amabrush nicht aktiv ermitteln würde. „Es ist jedem sein gutes Recht eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einzubringen, allerdings handelt es sich hierbei lediglich um die Frage, ob überhaupt ermittelt wird“, so Musialek.


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