14.08.2020

Verbraucherschützer verklagen Zoom in Millionenhöhe

US-Verbraucherschützer klagen Zoom wegen irreführender Angabe zur Verschlüsselung und zu Verbindungen mit China.
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Zoom
(c) Zoom

Eine US-amerikanische Verbraucherschutz-NGO namens Consumer Watchdog klagt den Videoconferencing-Anbieter Zoom auf Schadenersatz in Millionnenhöhe. Das berichtet unter anderem die Washington Post.

Zoom machte irreführende Datenschutz-Angaben

Unter anderem heißt es, dass der Anbieter irreführende Informationen über die eigene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verbreitet habe. Auch beschuldigt Comsumer Watchdog den Videoconferencing-Anbieter, Verbindungen zu China verleugnet und Calls zwischen Usern in den USA über Server in China geleitet zu haben. Insgesamt sei bei den Kunden ein „falsches Gefühl von Sicherheit“ entstanden, heißt es in der Klage.

Die Verbraucherschützer befürchten, dass andere Anbieter dieser Vorgehensweise folgen könnten, wenn Zoom nicht angemessen für die Vergehen bestraft wird. „Mir fällt auf, wie unverhohlen Zoom etwas behauptete, was nicht der Fall war“, sagt Jerry Flanagan, der Direktor für Rechtsstreitigkeiten bei Consumer Watchdog, zur Washington Post: „Wenn ein riesiges Unternehmen wie Zoom jahrelang behauptete, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu haben, was nicht der Fall war, muss man sehr besorgt sein, dass andere Unternehmen dasselbe tun oder dass sie es in Zukunft tun werden, wenn sie nicht davon abgehalten werden.“

Seitens Zoom heißt es in einem schriftlichen Statement dazu: „Wir nehmen Datenschutz und Sicherheit sehr ernst und verpflichten uns zu kontinuierlichen Verbesserungen, einschließlich der rechtzeitigen Beta-Tests und der Implementierung von End-to-End-Verschlüsselung“.

Zoom-Aktie hob durch Corona-Pandemie ab

Im Zuge der Coronapandemie hat die Zoom-Aktie so sehr zugelegt wie kaum eine andere: Von 115 Dollar pro Aktie vor Ausbruch der Pandemie auf aktuell rund 250 Dollar – also mehr als eine Verdoppelung.

Die jetzige Klage wurde in Washington DC eingereicht. Die Verbraucherschützer fordern nun für jede Person, die in Washington D.C. lebt und das Unternehmen für nicht-geschäftliche Zwecke genutzt hat, einen Schadensersatz in Höhe von 1.500 US-Dollar.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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AI Summaries

Verbraucherschützer verklagen Zoom in Millionenhöhe

  • Eine US-amerikanische Verbraucherschutz-NGO namens Consumer Watchdog klagt den Videoconferencing-Anbieter Zoom auf Schadenersatz in Millionnenhöhe.
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  • Auch beschuldigt Comsumer Watchdog den Videoconferencing-Anbieter, Verbindungen zu China verleugnet und Calls zwischen Usern in den USA über Server in China geleitet zu haben.
  • Insgesamt sei bei den Kunden ein „falsches Gefühl von Sicherheit“ entstanden, heißt es in der Klage.
  • Die Verbraucherschützer befürchten, dass andere Anbieter dieser Vorgehensweise folgen könnten, wenn Zoom nicht angemessen für die Vergehen bestraft wird.
  • Im Zuge der Coronapandemie hat die Zoom-Aktie so sehr zugelegt wie kaum eine andere: Von 115 Dollar pro Aktie vor Ausbruch der Pandemie auf aktuell rund 250 Dollar – also mehr als eine Verdoppelung.

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