08.04.2026
STIMMUNGSLAGE

Venture Sentiment Index: „Vorzeichen könnten kaum schlechter stehen“

Der European Venture Sentiment Index von Venionaire Capital für das erste Quartal fällt angesichts der neuerlichen Krise trotz des zuletzt hohen Investmentvolumens denkbar pessimistisch aus.
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Der European Venture Sentiment Index deutet eine positive Entwicklung für das nächste Quartal an (c) Adobe Stock
(c) Adobe Stock

Wie jedes Quartal gab Venionaire Capital wieder seinen European Venture Sentiment Index (EVSI) heraus, der die Stimmung europäischer Investor:innen einfangen soll und diese mit aktuellen Statistiken abgleicht. Im vierten Quartal des Vorjahrs waren die Erwartungen zuletzt leicht übertroffen worden, wie brutkasten berichtete. Zum Ende des ersten Quartals stand nun ein signifikant angestiegenes Deal-Volumen einer denkbar schlechten Stimmung gegenüber.

Großes Investment-Volumen mit Haken

Nicht nur in Österreich (brutkasten berichtete) brachte das erste Quartal nämlich eine durchaus ansehnliche Investment-Summe für Startups. Auf europäischer Ebene lag das Gesamtvolumen laut EVSI bei 24,9 Milliarden US-Dollar und damit 23,4 Prozent über dem Vorquartal und ganze 41,3 Prozent über dem ersten Quartal 2025. Dabei gibt es jedoch einen Haken: Die Anzahl an Transaktionen (917) sank sowohl im Vergleich zum Vorquartal (minus 7,7 Prozent) als auch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (minus 9,7 Prozent). Das Kapital konzentriert sich also auf weniger, größere Kapitalrunden.

Dealvolumen in Europa | (c) Venionaire

„Investor:innen suchen nach Planbarkeit und Sicherheit. Junge Unternehmen mit unvorhersehbaren Umsatzentwicklungen – so es überhaupt schon welchen gibt – sind in der aktuellen Lage kein attraktives Investment. Stattdessen bevorzugen Kapitalgeber:innen etablierte Unternehmen mit kalkulierbaren Einnahmen und einer stabilen Marktposition. Dafür bezahlen sie auch weiterhin stattliche Bewertungen“, analysiert Venionaire-CEO Berthold Baurek-Karlic. In Frankreich etwa betrug die durchschnittliche Deal-Größe im ersten Quartal stolze 47 Millionen Euro, im Vereinigten Königreich 37,8 Millionen Euro – beides zurückzuführen auf eine Reihe von Mega-Runden im KI-Bereich.

Stimmung negativ und deutlich unter Erwartungen

In Sachen aktueller Stimmungslage wirkt sich vor allem die durch den Iran-Krieg ausgelöste neuerliche Krise aus. Mit 4,4 Punkten fällt der Indexwert erstmals seit Anfang 2024 unter die neutrale Marke von 5 und liegt maßgeblich unter der für jeden EVSI abgefragten Erwartung aus dem Vorquartal (5,6). „Durch die angespannte Situation im Nahen Osten und die ungewisse Strategie der USA in diesem Zusammenhang, kehrte sich diese Zuversicht in Sorge und Nervosität um“, meint Baurek-Karlic.

Entwicklung des EVSI | (c) Venionaire

Treiber dieser Entwicklung seien signifikante Rückgänge bei zentralen Marktindikatoren, heißt es von Venionaire. Startup-Bewertungen gingen demnach im Quartalsvergleich um 27,7 Prozent zurück, während sich das Fundraising-Umfeld um 45,1 Prozent verschlechterte. Parallel dazu sanken die Investor:innen-Aktivität (-10,7 Prozent) sowie der Dealflow (-13,6 Prozent).o

Pessimismus für das zweite Quartal

Und die Lage wird laut EVSI nicht besser. „Für das zweite Quartal könnten die Vorzeichen kaum schlechter stehen“, heißt es von Venoinaire. Der prognostizierte Index-Wert liegt mit 4,3 noch etwas niedriger als im ersten Quartal. Die Prognose zu den Einzel-Parametern: Startup-Bewertungen sollen sich um weitere 18,1 Prozent verschlechtern, während das Fundraising-Umfeld mit minus 25,9 Prozent seine Talfahrt fortsetzt. Auch die Investor:innen-Aktivität (-32,1 Prozent) und weniger Wettbewerb (-11,5 Prozent) tragen ihr Stück zu einer schlechteren prognostizierten Deal-Qualität (-20,9 Prozent) bei.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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