28.01.2026
PAYMENT

ventopay: OÖ-Payment-Anbieter setzt Großprojekt für Lufthansa um

Das Hagenberger Payment-Unternehmen ventopay und das Forschungszentrum Software Competence Center Hagenberg (SCCH) haben für die Lufthansa-Tochter Lufthansa Group Taste & More (LGTM) eine digitale Lösung implementiert. Das System steuert ab sofort an den Großflughäfen Frankfurt und München die Versorgung von rund 25.000 potenziellen Nutzer:innen direkt im Flugzeug.
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Markus Manz (l.), CEO des Software Competence Center Hagenberg (SCCH) und Johannes Reichenberger, Geschäftsführer ventopay gmbh und Managing Director mocca-group.ai.

2012 gegründet, ist ventopay ein Hagenberger Unternehmen im Bereich der bargeldlosen Kassen-, Bezahl- und Abrechnungssysteme. Mit der Invest AG ist ein großer strategischer Eigenkapitalpartner an Bord. Im März 2025 ist ventopay auf den KI-Zug aufgesprungen und hat mit mocca.ai sein neuestes Produkt vorgestellt. Zwei Monate danach, vereinte die ventopay holding gmbh ihre beiden 100-prozentigen Tochtergesellschaften – die ventopay gmbh Österreich und die ventopay gmbh Deutschland sowie die Delegate Technology Group zur mocca-group.ai, wie brutkasten damals berichtete.

ventopay und SCCH

Nun hat man im Duett mit dem Software Competence Center Hagenberg (SCCH) ein Großprojekt an zwei der wichtigsten europäischen Luftfahrtknotenpunkte im Einsatz: Für die Lufthansa Group Taste & More (LGTM) wurde in München und Frankfurt eine digitale Vorfeldversorgung implementiert. Das System bedient damit aktuell rund 25.000 potenzielle Nutzer:innen direkt an Bord der Maschinen.

„Dieses Projekt zeigt beispielhaft, wie wir aus dem Softwarepark Hagenberg heraus Top-Innovationen unmittelbar auf die Straße – in diesem Fall auf das Vorfeld – bringen. Gemeinsam mit SCCH haben wir in kürzester Zeit für unseren langjährigen Kunden LGTM nicht nur Prozesse digital transformiert, sondern einen wichtigen Beitrag zur Erschließung neuer Geschäftsfelder geleistet. Gemeinsam entstanden Mehrwerte auf Basis echter, digitaler Transformation“, sagt Johannes Reichenberger, Geschäftsführer ventopay.

Das Großprojekt ist das Ergebnis einer engen Kooperation: Während ventopay als Generalunternehmer die gesamte Konzeption und Entwicklung verantwortete, steuerte das Forschungszentrum SCCH die technische Realisierung der Lösung bei.

Digitale Plattform als Knotenpunkt

Die technologische Basis dafür bildet die digitale Gesamtplattform mocca, die als zentraler Knotenpunkt für alle Crew-Bestellungen fungiert. Ein wesentlicher Aspekt der Architektur sei die automatische Gruppierung der Aufträge nach spezifischen Flügen, die durch eine direkte Anbindung an Fluginformationssysteme in Echtzeit erfolgt.

Diese Synchronisation ermögliche es dem System, autonom auf operative Änderungen zu reagieren. So werden Bestellungen bei Flugausfällen automatisch storniert, während das System bei kurzfristigen Dienstplanänderungen oder Krankmeldungen selbstständig Gutschriften erstellt. Für die Besatzungen wurde zudem das Bestellfenster flexibilisiert, sodass Anforderungen bis zu 60 Minuten vor dem Abflug entgegengenommen werden können.

Für die operative Abwicklung am Vorfeld wurde eine Infrastruktur zur Selbststeuerung der Logistik-Crew geschaffen. Über die sogenannte Apron-App erhalten die Fahrer einen Live-Überblick über den aktuellen Lieferstatus und können ihre Abläufe eigenständig koordinieren.

Unterstützt wird dies durch eine integrierte Routen- und Navigationsplanung, welche die Fahrwege zu den jeweiligen Flugzeugpositionen auf dem Rollfeld optimieren soll. Der gesamte Prozess bleibe dabei auch für die Endnutzer:innen transparent, da diese über automatisierte Status-Updates per E-Mail oder Push-Benachrichtigung informiert werden.

Zehn Jahre Kooperation

„Die digitale Vorfeldversorgung optimiert unsere Abläufe spürbar, eröffnet neue Geschäftsfelder und ist ein wichtiger Baustein für unser zukünftiges Wachstum. Die Zusammenarbeit mit ventopay und SCCH hat mich einmal mehr begeistert. Die Teams beider Unternehmen, sowie unser Team, waren von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Launch top engagiert und hochprofessionell. Das Projekt hat trotz der kurzfristigen Umsetzung reibungslos funktioniert – das Ergebnis spricht für sich“, sagt Rainer Geng, Managing Director LGTM.

Und Markus Manz, CEO des SCCH, ergänzt: „In dieser Zusammenarbeit haben wir unsere Flexibilität und Umsetzungsstärke bewiesen. Seit mehr als zehn Jahren entwickeln wir gemeinsam mit ventopay innovative Lösungen, die Forschungsergebnisse erfolgreich in marktreife Produkte verwandeln. Die stabile Performance vom ersten Tag an in München und Frankfurt zeigt, wie effektiv die Kooperation funktioniert.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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