12.10.2022

Ventopay: Hagenberger FinTech gewinnt VW als Kunden

Die Volkswagen AG Deutschland setzt künftig in Kantinen bei Kassen-, Warenwirtschafts- und Bezahlsystemen für 110.000 Mitarbeiter:innen auf Know-how aus Oberösterreich.
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ventopay, VW, Volkswagen
(c) ventopay - Das ventopay-Team kann sich über einen prominenten Kunden freuen.

Das Hagenberger Unternehmen im Bereich der bargeldlosen Kassen-, Bezahl- und Abrechnungssysteme ventopay konnte die Volkswagen AG Deutschland als Kunden gewinnen. In mehreren Phasen wurde ab Herbst 2021 in sechs VW-Werken mit 110.000 Mitarbeiter:innen auf „mocca“ umgestellt, einem von ventopay entwickelten Gesamtsystem.

Ventopay und die mocca-App

In über 220 Restaurants wurden 270 Kassen, 200 Aufwerter und Schnittstellen zu 2.100 Automaten sowie die bestehenden Ausweise der Mitarbeiter:innen eingebunden. Zusätzlich wurden Innovationen wie ein Webportal, „Digital Signage“ und eine interaktive Web-Menüplandarstellung umgesetzt.

„Unser digitales Restaurant ist die zentrale Drehscheibe für Kommunikation, Bezahlung und Kundenbindung. Mit der mocca-App können Kund:innen nicht nur unkompliziert bezahlen, sondern erhalten quasi ‚just in time‘ für sie relevante Informationen wie tägliche Menüpläne, aktuelle Guthaben oder relevante News des Unternehmens“, erklärt Johannes Reichenberger, Geschäftsführer von ventopay.

Reportings und Speiseerkennung

Das mocca-System ermöglicht, laut Founder-Team, nicht nur das bargeldlose Bezahlen, sondern auch ein schnelles und automatisiertes Erstellen von Reportings. Dadurch werde der administrative Aufwand minimiert und die gewünschten Daten stünden in kürzester Zeit zur Verfügung. Zudem können Feedback und Verbesserungsvorschläge von Kund:innen zeitnah umgesetzt werden.

Optional gibt es noch die Möglichkeit, mit der KI-gestützten Lösung zur Speisenerkennung, Menüs und Getränke per Kamera zu erfassen und vollautomatisch im Kassensystem zu verbuchen. Durch bargeldlose Bezahlung werde der gesamte Checkout-Prozess somit um das zehnfache beschleunigt“, heißt es.

„Es war immer unser Ziel, die Zukunft der Betriebsgastronomie für die Bedürfnisse des jeweiligen Gastes, als auch der Mitarbeiter:in, mitzugestalten“, sagt Reichenberger. „Neben der Qualität des Angebots spielt dabei Zeit eine wichtige Rolle. Je effizienter die Bezahl- und Abrechnungssysteme funktionieren, desto zufriedener sind Betreiber und Gäste.“

Auch ÖBB, WU und das Bundesheer Partner von ventopay.

Neben der Gewinnung von VW als Kunden kann das 2012 gegründete Unternehmen auf ein 2021er-Investment der Invest AG zurückblicken. Ventopay betreut heute neben dem Autohersteller auch Sportclubs, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Behörden – Stadien und Arenen, Schulen, Universitäten und Krankenhäuser und Unternehmen unterschiedlicher Größe zählen heute zu ihren Kund:innen.

So kommen ihre Kassen- und Bezahlsysteme u.a. bei den ÖBB, der AXA Versicherung, dem Österreichischen Bundesheer, der Lenzing AG, der voestalpine AG oder der Wirtschaftsuniversität Wien zum Einsatz. Insgesamt verfügt man über mehr als 60 Service-Partner:innen im gesamten DACH-Raum.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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