09.02.2024

OÖ-FinTech ventopay beteiligt sich an Wiener Delegate Group

Mit der strategischen Minderheitsbeteiligung soll an einer digitalen "Gemeinschaftslösung" für den Foodservice-Sektor gearbeitet werden.
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Leo Strohmayr und Johannes Reichenberger (beide Managing Director) von ventopay sowie Martin Knopp (CEO) und Markus Gruber (COO) von Delegate (c) ventopay Holding GmbH, Delegate Group

„Gemeinschaftsgastronomie“ soll bei dieser strategischen Partnerschaft im Mittelpunkt stehen. Das Hagenberger FinTech ventopay verkündet seine Minderheitsbeteiligung an der Wiener Delegate Group. Die strategische Allianz soll die „langjährige Partnerschaft“ der Unternehmen vertiefen und zur Weiterentwicklung der „digitalen Gesamtplattform“ der Partnerunternehmen beitragen.

ventopay digitalisiert Foodservice und Warenwirtschaft

Das Hagenberger FinTech ventopay etablierte sich von einem Startup zu einem Mittelständer „mit einer sehr stabilen Struktur“, hieß es bereits 2022 von Geschäftsführer Johannes Reichenberger. Das Unternehmen wurde 2012 gegründet und spezialisiert sich auf die Digitalisierung in der Gemeinschaftsverpflegung. Das Produktportfolio umfasst integrierte Kassen-, Bezahl- und Abrechnungssysteme sowie Bestellsysteme und Employer Branding Lösungen.

Gemeinsame Plattform geplant

Die nun verkündete strategische Partnerschaft mit der Wiener Delegate Group, die sich als Entwickler und Anbieter von Foodservice Software für die Gemeinschaftsgastronomie, das Gesundheitswesen sowie für das Bildungswesen positioniert, soll eine gemeinsame „digitale Gesamtplattform“ hervorbringen.

Damit sollen Warenwirtschaftslösungen über die gesamte Wertschöpfungskette – unter anderem für Kassen- und Bezahlsysteme oder zur direkten Gastkommunikation per App – optimiert werden. Die gemeinsame Plattform soll in des als „digitale Antwort auf Fachkräftemangel, Nachhaltigkeit und Gesundheit“ sowie zur „Optimierung der Kosten“ dienen, heißt es von Delegate.

Strategische Partner nach 15 Jahren Zusammenarbeit

Die Beteiligung von ventopay an dem Wiener Softwareunternehmen sei ein „Meilenstein für beide“ und würde einen Ausbau der bisherigen, 15-jährigen Zusammenarbeit zwischen ventopay und Delegate ermöglichen. Leo Strohmayr und Johannes Reichenberger – beide als Managing Director bei der ventopay Holding GmbH tätig – wollen damit vor allem die Digitalisierung im Foodservice und in der Warenwirtschaft stärken.

„Durch diese strategische Partnerschaft werden wir unseren internationalen Großkunden völlig neue Ideen und Konzepte zur Lösung der Herausforderungen in der Gemeinschaftsverpflegung bieten“, kommentieren Martin Knopp, CEO und technischer Leiter von Delegate, sowie Markus Gruber, COO von Delegate, den Beginn der Partnerschaft.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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