14.02.2025
FINANZIERUNG

Veli: Krypto-Startup mit Ö-Co-Founder holt hohes sechsstelliges Investment

Veli will es Finanzberatern und Vermögensverwaltern erleichtern, Krypto-Portfolios für ihre Kunden zu verwalten.
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Die Veli-Gründer Stevan Radonjanin und Marko Selaković | (c) Veli
Die Veli-Gründer Stevan Radonjanin und Marko Selaković | (c) Veli

Krypto-Assets sind mittlerweile logischer Teil eines diversifizierten Anlage-Portfolios. Somit brauchen auch Finanzberater und Vermögensverwalter ein entsprechendes Angebot. Hier setzt das 2024 gegründete Startup Veli mit seiner Plattform an.

„Wir haben erkannt, dass die meisten Menschen immer noch den persönlichen Kontakt bevorzugen“

„Wir haben Veli mit der Idee gegründet, Investoren, die neu im Kryptobereich und der tokenisierten Ökonomie sind, zu helfen, wie erfahrene Profis zu investieren. Wir haben erkannt, dass die meisten Menschen immer noch den persönlichen Kontakt bevorzugen. Deshalb haben wir eine Plattform geschaffen, die es Fachleuten ermöglicht, Portfolios für ihre Kunden zu verwalten“, sagt Stevan Radonjanin. Der Österreicher ist Co-Founder und CEO des Startups und bringt unter anderem Arbeitserfahrung aus dem Bankenbereich und bei Bitpanda mit.

„Fokus auf Benutzerfreundlichkeit“ bei Veli

Co-Founder und CTO Marko Selaković, der bereits mehrere Startups gegründet hat, ergänzt: „Die meisten Krypto-Anwendungen sind komplex und schwer zu bedienen. Deshalb haben wir einen besonderen Fokus auf die Benutzerfreundlichkeit gelegt und eine intuitive Plattform sowohl für Finanzberater als auch für ihre Kunden entwickelt.“ Zudem habe man die neuesten Technologien genutzt und von Anfang an eine skalierbare Architektur aufgebaut, die es ermögliche, „neue Services einfach hinzuzufügen und die Plattform an die Bedürfnisse von Banken und anderen Finanzinstitutionen anzupassen, die zunehmend Interesse am Kryptomarkt zeigen“.

Litauen als Gründungsstandort

Gegründet haben die beiden Veli weder in Österreich noch in Selakovićs Heimat Serbien, sondern in Litauen. „Zu dem Zeitpunkt, als wir das Unternehmen registriert haben, war Litauen ein attraktiver Gerichtsstand für Krypto-Startups. Sie hatten gerade eine Verordnung für Krypto-Startups erlassen und die Anforderungen für den Erhalt der Lizenz waren nicht extrem hoch“, sagt CEO Radonjanin gegenüber brutkasten. „Außerdem ist es ein EU-Land mit Euro als Währung. Die Gründung des Unternehmens war einfach, ohne nach Vilnius fliegen zu müssen, und die Steuern in Litauen waren günstig. Außerdem gibt es in Litauen eine Menge kryptofreundlicher Banken.“

MiCAR-Lizenz soll über Partner bald kommen

Die wichtigsten Zielmärkte des Startups seien allerdings Slowenien, der DACH-Raum und „einige andere größere EU-Länder“, so der CEO. Auch der Nahe Osten steht als Markt am Plan. Die für den EU-Markt nun nötige MiCAR-Lizenz soll über die Partnerschaft mit einer spanischen Brokerage-Plattform kommen. „Sie haben sich beworben und werden die Lizenz wahrscheinlich in weniger als einem Monat erhalten“, sagt Radonjanin auf brutkasten-Rückfrage. Umsätze macht Veli mit unterschiedlichen Gebühren, die mit den Finanzbereitern geteilt werden.

Omorika Ventures aus Serbien investiert bei Veli

Nicht nur für die Expansion und um „ein globaler Player zu werden“ holte sich Veli nun ein hohes sechsstelliges Investment. Als Kapitalgeber wurde der neu gegründete serbische VC-Fonds Omorika Ventures gewonnen, der auf Investments in frühphasige Tech-Startups fokussiert. „Veli hat etwas geschaffen, das unserer Meinung nach in der Finanzbranche fehlt – eine Plattform, die es Finanzberatern ermöglicht, einfach auf den Kryptomarkt zuzugreifen, ihre Kunden und deren Portfolios zu verwalten und mathematisch entwickelte Anlagestrategien zu nutzen“, kommentiert Miloš Matić, Managing Partner bei Omorika Ventures.

Produkt soll ausgebaut werden

Mithilfe des frischen Kapitals will Veli auch sein Produkt weiterentwickeln. Konkret plane man „die Entwicklung einer API für Krypto-Brokerage-Plattformen sowie einer technologischen Lösung für Privatbanken, die in den Kryptomarkt einsteigen möchten, zu beschleunigen“, heißt es vom Startup. Die Plattform werde Finanzberatern bald die Möglichkeit bieten, Parameter auszuwählen, Anlagestrategien mit wenigen Klicks zu erstellen und ihre bisherige Performance zu analysieren. „Darüber hinaus wird künstliche Intelligenz Beratern helfen, bessere Anlageentscheidungen zu treffen, indem sie Zugriff auf eine Vielzahl von marktrelevanten Informationen erhalten, darunter sofortige Nachrichtenanalysen, Analysen verschiedener technischer Indikatoren sowie die Möglichkeit, Marktbedingungen mit früheren Zyklen zu vergleichen“, so das Startup.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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