14.04.2025
2MIN2MIO-AUFTRITT

Veatzz: Damn-Plastic-Gründerin und Haubenköchin mit „Zaubermehl“-Startup

Ein Palatschinken-, Waffel- oder Brotteig in je 30 Sekunden - und das vegan, glutenfrei und antiallergen. Das verspricht Veatzz von Damn-Plastic-Gründerin Victoria Neuhofer und Haubenköchin Viktoria Fahringer.
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Victoria Neuhofer und Viktoria Fahringer präsentieren Veatzz bei 2 Minuten 2 Millionen | (c) Gerry Frank Photography
Victoria Neuhofer und Viktoria Fahringer präsentieren Veatzz bei 2 Minuten 2 Millionen | (c) Gerry Frank Photography

„Ich kann nicht kochen“, gesteht Victoria Neuhofer gegenüber brutkasten. Auf ihre Co-Founderin im Startup Veatzz trift das definitiv nicht zu: Viktoria Fahringer ist Österreichs jüngste Haubenköchin. Doch eben jener Umstand, dass sie nicht kochen kann, habe sie ursprünglich auf die Idee des Startups gebracht, erzählt Neuhofer.

„Etwas, das innerhalb von 30 Sekunden geht und trotzdem gesund ist“

„Ich brauchte etwas, das innerhalb von 30 Sekunden geht und trotzdem gesund ist“, erzählt die Gründerin. Warum so ein Stress? Bei Neuhofer kann man es schnell erahnen. Brutkasten-Leser:innen ist sie als Gründerin von Damn Plastic bekannt. Zusammen mit Co-Founderin Stephanie Sinko, die auch bei Veatzz wieder an Bord ist, betreibt sie mit dem Startup Stores für „Impact Products“ – mittlerweile teilweise mit Franchise-System in Österreich und Slowenien und in Kürze auch an zwei Standorten in Deutschland. Daneben ist sie aber auch noch in elfter Generation im Familien-Betrieb tätig, dem Holzverarbeiter Neuhofer Holz. Zwei weitere Unternehmungen leitet sie quasi nebenbei. Außerdem brachte sie kürzlich mit Damn-Plastic-Co-Founderin Sinko ein Buch heraus.

„Zaubermehl“

Und dann ist da eben auch noch Veatzz. Aus der ursprünglichen Idee, einem schnellen gesunden Essen für hustelnde Unternehmer:innen, wurde bald mehr, erzählt Neuhofer. „Viktoria [Anm. Fahringer] hat daraus ein Gourmet-Essen gemacht“, sagt die Gründerin. Veatzz ist ein „Zaubermehl“, so der Marketing-Claim. „Ursprünglich habe ich es Zauberpulver genannt, aber das hat falsche Assoziationen geweckt“, erzählt Neuhofer und lacht. Der Clou: Das Mehl muss nur mit der jeweils passenden Menge an Wasser angerührt werden, um zum Palatschinken-, Waffel-, Brot-, Nudel-, Pizza- oder Sonst-Was-Teig zu werden.

„Kein Kind soll mehr traurig sein, weil’s den Kuchen nicht essen kann“

Dabei ist es vegan, glutenfrei und allergenfrei. „Und zwar frei von sämtlichen gelisteten Allergenen. Kein Kind soll mehr traurig sein, weil’s den Kuchen nicht essen kann“, sagt Neuhofer. Zutaten hat das Zaubermehl nämlich nur vier, „sonst nix“, verspricht die Gründerin: Kichererbsen, Reis, Maniok-Wurzel und Kurkuma. Um jeweils die richtigen Sorten und die optimale Rezeptur zu finden, habe man eineinhalb Jahre gebraucht. Im Vergleich zu Standard-Mehl habe Veatzz 30 Prozent weniger Kohlehydrate, zehn mal mehr Balaststoffe und drei mal mehr Proteine. Und in einer Verkostung mit Haubenköch:innen – was sonst bei der Co-Founderin – habe man voll überzeugt, erzählt die Gründerin. „So etwas gibt es weltweit noch nicht.“

Veatzz bei Spar, Metro und Transgourmet

In Sachen Vertrieb kann Veatzz bereits einige Erfolge vorweisen. Aktuell ist das Zaubermehl bereits bei den Großhändlern Metro und Transgourmet gelistet sowie im Einzelhandel österreichweit in zahlreichen Spar und Interspar-Filialen zu finden. „Zusätzlich zu normalen Platzierung beim Mail sind wir auch in etwa 1.500 Filialen im ‚Urban & Young‘-Regal zu finden“, sagt Neuhofer. In Kürze sollen außerdem die ersten Listungen bei mehreren großen Supermarkt-Ketten in Deutschland bekanntgegeben werden.

Die Händler werden von einer Fertigungsanlage in Polen beliefert, die das Startup selbst betreibt. „Wir haben auch mit anderen Produzenten geredet, aber die konnten alle mit ihren Maschinen nicht einmal garantieren, dass das Zaubermehl dann allergenfrei ist. Das ist aber der Sinn der Sache“, sagt Neuhofer. Die eigene Fabrik aufzubauen, sei für sie kein Problem gewesen. „Ich komme mit dem Familienbetrieb aus der Maschinenwelt – wenn ich was kann, dann Maschinen bauen, auch wenn ich das eigentlich nie wollte.“

13.600 Packungen in sechs Stunden

Mit der einen bestehenden, 24 Meter langen, vollautomatischen Fertigungslinie könne Veatzz 13.600 Packungen in sechs Stunden produzieren, erklärt die Gründerin. „Und das jeden Tag mal drei. Damit kommen wir noch eine Zeit lang aus. Wenn wir mehr brauchen, können wir jederzeit eine zweite Linie dazustellen – die Lieferzeit ist drei Monate.“ Und warum Polen? „Alle Zutaten außer Kurkuma kommen aus Europa und Polen ist das einzige europäische Land mit direkter Zugverbindung nach China. Wir haben uns ausgerechnet, dass wir damit den geringsten CO2-Fußabdruck haben“, so Neuhofer. Schließlich würden auch hier für sie die selben Prinzipien gelten, wie bei Damn Plastic.

Veatzz bei 2 Minuten 2 Millionen

Eine weitere Parallele zu ihrem ersten Startup gibt es am Dienstag: Nach Damn Plastic 2021 ist Neuhofer gemeinsam mit Mitgründerin Viktoria Fahringer in der Puls4-Show 2 Minuten 2 Millionen zu sehen (dazu veranstaltet das Startup auch ein Public Viewing in Wien). Ob sie dort ein Investment erhalten hat, darf die Gründerin natürlich noch nicht verraten. In jedem Fall dürfte der Auftritt für weitere Aufmerksamkeit sorgen.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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