14.01.2022

Vagabond: No Code-Blockchain-Startup mit Ö-Gründer holt 7 Mio. Dollar mit ICO

Das Startup will mit seiner Blockchain-as-a-Service-Plattform die Technologie Unternehmen leicht zugänglich machen. Der ICO läuft bis heute und ist fast ausverkauft.
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Thomas Riegler ist Co-Founder und CEO von Vagabond
Thomas Riegler ist Co-Founder und CEO von Vagabond | (c) PwC Österreich

Im CV des Österreichers Thomas Riegler finden sich Stationen wie „Director Finance and Controlling“ bei DaimlerChrysler, Group CFO bei Lenzing, Vorstand bei Kontron oder CFO bei Leica. Seit einiger Zeit betreibt er mit Vagabond zusammen mit Co-Founder Navid Kiani Larijana ein Blockchain-Startup mit Sitz in Frankfurt am Main. Mit seinem Blockchain-as-a-Service-Angebot will dieses die Technologie Kund:innen nach dem No Code-Prinzip barrierefrei zugänglich machen.

Vagabond CEO: „Das ultimative Ziel ist ein dezentrales Wirtschaftssystem zu schaffen“

Von den bereits am Markt befindlichen Lösungen ließe sich das Konzept am ehesten mit VeChain vergleichen, sagt CEO Riegler gegenüber dem brutkasten, „der große Unterschied besteht darin das Vagabond codeless arbeitet und mit ein paar wenigen Klicks jedem erlaubt dezentrale Applikationen zu bauen“. Die primären Stärken von Vagabond seien vordefinierte Prozesse und Module, die Benutzer:innen verwenden und anpassen können. Dafür sehe man ein signifikantes Marktpotenzial. „Das ultimative Ziel ist ein dezentrales Wirtschaftssystem zu schaffen, in dem Daten, Assets und Macht nicht zentriert in wenigen Händen – wie heute bei Google, AWS, Microsoft etc. – liegen, sondern Privacy, Security sowie Nachhaltigkeit das höchste Gut sind. In einem Satz könnte man sagen, wir sind Salesforce, AWS, Google, Microsoft und SAP auf der Blockchain als ‚force for good'“, so Riegler.

Kürzlich stieg das Londoner Krypto-Unternehmen NSAV bei Vagabond ein und kaufte 50 Prozent einer US-Tochter des Startups, die als Vertriebsgesellschaft fungiert. Gleichzeitig lief in den vergangenen Tagen ein ICO mit dem Vagabond-Token VGO (Anm. ein BEP20 Token), der noch bis heute Nacht läuft. Der Coin ist für 0,5 US-Dollar pro Stück zu haben. Das Gesamtvolumen des ICO beträgt 7,5 Millionen US-Dollar. Rund 90 Prozent sind momentan (14.01. Vormittag) ausverkauft. Auf die Frage, was mit dem Kapital passieren soll, hat Riegler eine sehr konkrete Antwort: „45 Prozent fließen ins Product & Platform Development, 30 Prozent ins Business Development, zehn Prozent in die PR, fünf Prozent in den Legal-Bereich und zehn Prozent behalten wir als Reserve“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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