27.10.2025
FOTO-APP

Utiful: Eine App für „verzweifelte Ehemänner“, die im Wall Street Journal empfohlen wurde

Bei Utiful aus Wien handelt es sich um eine App mit Funktionen, die "Google und Apple vergessen haben zu bauen". Das zumindest sagt Entwickler und Gründer der Utiful GmbH Pavel Atanassov. Er erklärt u.a., was seine App mit Verzweiflung bei Ehemännern zu tun hatte, wie man mit plötzlichen 1-Sterne-Bewertungen umging und was ein "Wall Street Journal"-Artikel für Folgen hatte.
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© ZVg - Dominik Hofer (l.) und Pavel Atanassov von Utiful.

Man steht vor dem Supermarktregal. Auf der Liste, die von der Partnerin oder dem Partner geschrieben wurde, steht ‚Käse‚. Kein Hinweis, ob Frischkäse, würziger, Emmentaler, Gouda oder doch die kleinen Käsewürfel in der Frischhalteverpackung. Man weiß, dass die liebste Person daheim auch „liebste Produkte“ hat. Und welche, die nicht ganz so beliebt sind. Und hat eine Idee: Handy raus.

Utiful: Use-Case ein anderer

Aufgrund solcher oder ähnlicher Szenen ist die Wiener Foto-App Utiful entstanden. „Der ursprüngliche Use-Case war ‚ein verzweifelter Ehemann‘ wie ich, der im Laden Lebensmittel kaufen musste. Und wusste, dass meine Frau ganz bestimmte Sachen will. Und nicht will“, erklärt Utiful-Founder Pavel Atanassov.

So entstand die App, um leidenden Ehegatten im Geschäft zu helfen, damit diese Fotos machen konnten und um sie als „gute und schlechte Produkte“ zu markieren. Aber die Idee entpuppte sich als Flop.

„Wir haben dennoch spannendes Feedback bekommen“, erklärt Atanassov. „User meinten, sie könnten in dieser App Fotos aufnehmen, die sie nicht in ihrer Hauptbibliothek haben wollten. Also haben wir eine zweite Version davon gemacht, wo es darum ging, diese anderen Fotos speichern zu können. Mit Fokus auf ‚Reinigung der Hauptbibliothek‘.“

Eigentliche Geburt

Schritt für Schritt folgten weitere Wünsche der Community: Etwa Bilder wie „Öffnungszeiten von Geschäften“, „Screenshots von Artikeln“ oder „Kleidung in Läden“, besser zu organisieren, wo sie nicht die „Hauptkammer der Bilderspeicherung“, sprich Stores und Co., durcheinanderbringen würden. „Das war die eigentliche Geburt von Utiful“, sagt Atanassov.

Der Gründer lernte über einen Freund Dominik Hofer kennen und die Zusammenarbeit begann.

„Pavel hat mir erzählt, wie die Vorgänger-Versionen ausgesehen haben und wir haben uns ganz schnell darauf verständigt, eine erste Version zu machen, allerdings noch ohne Ordner-Struktur“, erklärt Hofer.

Anfänglich gab es jedoch wenig Downloads, doch das Duo erkannte, dass in der Idee Potential schlummerte. Utiful wurde um Foto-Ordner erweitert und gänzlich zur eigenständigen Fotoablage, die unabhängig von der Standard-Foto-App arbeitet.

Was Google und Apple vergaßen

„Unsere Kamera ist direkt in die App integriert – Nutzer:innen können also Fotos unmittelbar aus der iOS- oder Android-App heraus aufnehmen und speichern. Das klingt einfach, ist technisch aber ziemlich anspruchsvoll, da es viele systemseitige Restriktionen gibt. Besonders wichtig war uns, dass dabei alle Metadaten erhalten bleiben – und das gelingt nur wenigen. Wir sind aktuell die einzige App, die diese Funktionalität in dieser Form anbietet“, betont Hofer.

Somit konnte man in anderen Worten, das tun, was Google und Apple vergessen haben zu ermöglichen: Dokumente, Notizen, Arbeitsfotos usw. aus der eigenen iCloud- bzw. Google-Fotogalerie auslagern, aber trotzdem leicht wieder darauf zugreifen – Utiful kopiert Fotos in seinen eigenen geschützten Speicherbereich (Container), wo sie auch nach dem Löschen des Originals erhalten bleiben.

Utiful und die Scrapbooker

Diese Möglichkeit erregte plötzlich in Übersee bei einer bestimmten Gruppe Aufmerksamkeit: Scrapbooker sind Personen, die Scrapbooking betreiben, wo sie Erinnerungen in Form von schön dekorierten Sammelalben digital oder in Büchern festhalten und gestalten.

„Eine aus so einer Community hat unsere App entdeckt und sie in einer ‚closed‘ FB-Gruppe geteilt. Sie hat die anderen quasi ‚angesteckt'“, erinnert sich Atanassov. So begann der erste Download-Schwall der App.

Wiener im Wall Street Journal

Der zweite folgte vor rund eineinhalb Monaten. In der digitalen Ausgabe des Wall Street Journals wurde die Wiener App in einem Bericht mit dem Titel „How to Find, Sort and Actually Enjoy Your Thousands of Travel Photos“ erwähnt.

„Ich war im Urlaub und Dominik hat mir mitgeteilt, dass wir plötzlich sehr viele Downloads haben. Der Anstieg war ziemlich stark und wir mussten erst recherchieren, was der Grund dafür war“, erzählt Atanassov. „Jetzt sind die Downloads wieder auf normalem Niveau und wir haben 15.000 aktive User. Jedoch sehen wir mehr ‚Conversion‘, weil wir frecherweise den Artikel auf unserer Website erwähnen: ‚Featured im Wall Street Journal‘.“

Doch es war zwischenzeitlich nicht alles so rosig wie aktuell. Atanassov und Hofer haben eigentlich nicht daran geglaubt, dass ein Abo-Modell funktionieren würde und lange gezögert. Schlussendlich wollte der Founder „Geld in die App bringen“, damit es wirtschaftlich Sinn macht. Zuerst mit einem Online-Store, der von Hofers Freundin entwickelt wurde. Der Plan scheiterte, da der zugehörige Antrag auf Förderung von der Wirtschaftsagentur abgelehnt wurde.

Negative Rezensionen

„Das war sehr schlecht für uns, also mussten wir zwangsweise das Subscriptions-Modell starten. Im September gingen wir ‚live‘ damit und hatten plötzlich ‚1-Sterne-Bewertungen‘ von bestehenden Usern.“

Das Spannende jedoch war, dass sämtliche Negativ-Rezensionen betonten, dass die App toll sei; der Entwickler nur ein „Abzocker“. „Eigentlich eine tolle Werbung für die App“, so Atanassov. „Aber wir fielen in den USA von 4,1 auf eine 3,0-Bewertung.“

Beide Männer hatten folglich die Möglichkeit, die Bewertungen zu ‚resetten‘, haben sich aber dagegen entschieden.

„Wir haben bewusst die ganze Historie unserer Bewertungen beibehalten – auch die Ein-Stern-Bewertungen. Denn sie erzählen letztlich viel über unsere Entwicklung und zeigen, wie wir an Qualität gewonnen haben. Die Herausforderung war allerdings: Wie kommen wir wieder nach oben?“, fragten sich beide.

Gezielt zielstrebig ausgesucht

Atanassov und Hofer haben in weiterer Folge untersucht, welche Suchkriterien für Nutzer:innen bei einer App wichtig sind – kein Abo-Modell und mindestens vier Sterne im Rating war die Antwort. Also haben sie gezielt definiert, bei welchen Usergruppen sie Bewertungs-Prompts (Anm.: kleines Fenster, das sich öffnet und nach Zufriedenheit fragt) anzeigen: „Also nur bei jenen, die die App aktiv nutzen, sie regelmäßig synchronisieren und insgesamt positive Erfahrungen gemacht haben. Nutzerinnen und Nutzer mit Problemen erhalten hingegen kein Bewertungs-Prompt, um Frustration zu vermeiden“, erklärt Atanassov.

Und ergänzt: „Seit wir dieses neue Bewertungssystem vor rund zwei Jahren eingeführt haben, konnten wir unser Rating wieder deutlich steigern – aktuell liegen wir in den USA bei 4,1-Sternen. Zudem können User unsere App inzwischen auch bewerten, ohne explizit dazu aufgefordert zu werden.“

Utiful plant neue Features

Bislang betreibt Utiful keine eigene Cloud-Infrastruktur. Fotos auf iOS-Geräten werden im iCloud-Backup gesichert, wo man auch die Synchronisation implementiert hat. Der nächste große Meilenstein sei jedoch, eine eigene Cross-Plattform-Synchronisation zu entwickeln – ein System, das unabhängig von iCloud oder Google Drive funktioniere.

„Dieses Feature wird uns viele neue Möglichkeiten eröffnen: Nutzer:innen sollen künftig Ordner mit anderen Personen teilen können – auch wenn diese nicht selbst die App nutzen. Diese Funktion wurde verstärkt von unserer Community gefordert, sowohl für private als auch berufliche Zwecke: etwa um mit Kolleg:innen an Projekten zusammenzuarbeiten oder Fotos direkt über den Firmencomputer zu teilen“, erklärt Atanassov.

Ein großer Teil der Nutzer:innenbasis bestehe aus Selbstständigen und kleinen Unternehmen, die einen klaren Bedarf hätten, berufliche und private Fotos sauber voneinander zu trennen. „Auch im B2B-Bereich sehen wir enormes Potenzial, das wir bereits intern besprochen haben. Die geplante Synchronisations-Plattform wird hier ein zentraler Hebel sein, um neue Geschäftskund:innen zu gewinnen und das Produkt nachhaltig zu skalieren.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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