06.10.2025

USPD: Stablecoin aus Wien startet nach 1,5-Mio.-Investment mit Public-Beta-Phase

Ein Team in Wien arbeitet an einem dezentralen Stablecoin und hat dafür ein Pre-Seed-Investment von 1,5 Mio. US-Dollar erhalten - unter anderem vom US-Investor Tim Draper. brutkasten hat mit Martin Froehler und Thomas Wiesner gesprochen, die an dem Projekt arbeiten.
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Morpher-CEO Martin Fröhler
Martin Fröhler (Archivfoto) | © brutkasten/Schauer-Burkart

Martin Froehler und Thomas Wiesner kennt man in der österreichischen Krypto-Szene vor allem aufgrund ihrer Rollen bei Morpher: Froehler ist Co-Founder und CEO, Wiesner CTO des im Bereich Decentralized Finance (DeFi) aktiven Unternehmens, das 2019 gestartet ist und seither mehrere Millionen an Investmentgeldern eingesammelt hat – unter anderem vom bekannten Silicon-Valley-Investor Tim Draper. Draper ist nun auch beim neuen Projekt an Bord, das Froehler und Wiesner gestartet haben: USPD.

Damit wollen sie einen Stablecoin auf den Markt bringen, der tatsächlich dezentral ist. Dafür hat das dahinter stehende Unternehmen Permissionless Technologies schon im Mai eine Finanzierungsrunde in der Höhe von 1,5 Mio. US-Dollar abgeschlossen – mit Draper als Lead-Investor. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in den USA, maßgebliche Teile des Teams sitzen jedoch in Wien.

Permissionless Technologies ist als Spin-off von Morpher entstanden, Morpher wird auch weitergeführt. „Die Teams überlappen sehr stark“, sagt Froehler im Gespräch mit brutkasten, für das er sich aus Singapur zugeschalten hat, wo er an der Krypto-Konferenz TOKEN2049 teilnimmt. „Es gibt aber auch klar separierte Bereiche, das Business Development für USPD sind beispielsweise eigene Leute, die mit Morpher nichts zu tun haben“. Froehler und Wiesner selbst werden in beiden Projekten involviert sein: „Wir sind auf beides fokussiert. Das sind zwei Projekte, die beide sehr wichtig sind.“

Public-Beta-Phase nun gestartet

USPD ist in der Vorwoche nun die Public-Beta-Phase gestartet. Warum eine weitere Stablecoin? Weil die bestehenden Player am Markt nicht dezentral seien, ist die klare Antwort der Gründer. Die beiden größten Stablecoins USDT und USDC werden von den Unternehmen Tether und Circle herausgegeben. Somit gebe es ein klares Emittentenrisiko: „Im Fall von Tether können wir jetzt nur hoffen, dass sie tatsächlich die Reserven haben.“

Auch bei regulierten Anbietern bleibe systemisches Risiko: Als die Silicon Valley Bank im März 2023 strauchelte, verlor USDC zwischenzeitig die Dollar‑Parität – für Froehler ein Beleg, dass Banken‑ und Mittelsmännerrisiken in zentralen Modellen nie ganz verschwinden. Sein Fazit: „Es gibt keine Stablecoin, wo man in Echtzeit überprüfen kann, dass 100 Prozent der Reserven verfügbar sind.“ Dezentrale Alternativen wie Dai überzeugen ihn ebenfalls nicht. „Die ist nicht wirklich dezentral“, sagt Froehler mit Verweis auf die hohe USDC‑Quote in den Reserven.

Wie USPD funktioniert

USPD setzt auf ein nutzergetriebenes Minting‑Verfahren: Wer Stablecoins erzeugen will, hinterlegt den entsprechenden Dollar‑Gegenwert in Form von Ether-Token (ETH) als Collateral im Smart Contract. „Unsere Nutzer erzeugen sich diese Stablecoins selber, indem sie einen Gegenwert in den Smart Contract hineinschicken. Wir wandeln das um in Staked Ethereum (sETH)“, erklärt Froehler. Der Zugriff bleibt non‑custodial beim Nutzer.

Gegen ETH‑Preisschwankungen wirken dann sogenannte „Stabilizer“: „Deren einzige Aufgabe ist, das Collateral am Smart Contract gegen Wertschwankungen von Ethereum zu besichern. Und die machen das mit ihrem eigenen Geld“, sagt Froehler.

Mintet jemand 1.000 USPD, legt der Stabilizer 250 US‑Dollar als Sicherheitspuffer im Smart Contract ab und finanziert mit weiteren 250 US‑Dollar eine Short-Position in Höhe von 1.250 US‑Dollar. So soll im Vertrag dauerhaft mindestens 25 Prozent Überdeckung bestehen. Der Stabilizer verdient laut Team an den laufenden Funding‑Gebühren. Aktuell betreibt das Team selbst einen Stabilizer, weitere Akteure sollen aber gewonnen werden – schon alleine, um dem Prinzip der Dezentralität gerecht werden zu können. „Es darf nicht nur an uns hängen“, sagt Froehler.

Abgrenzung zum „Terra/Luna-Desaster“

Thomas Wiesner betont außerdem die Abgrenzung zu einem anderen bekannten bis berüchtigten Stablecoin-Projekt: „Wenn man von algorithmischen Stablecoins spricht, denken viele erst an das Terra/Luna-Desaster“. Der mit dem Luna-Token verbundene Terra-Stablecoin war 2022 kollabiert. „Damals war das Problem, dass der Stablecoin an den eigenen Token gekoppelt war und das zu einer Abwärtsspirale geführt hat“. USPD verfolgt einen anderen Ansatz, wie Wiesner erklärt: „Wir sind nicht an einen eigenen Token gekoppelt, sondern koppeln das Collateral direkt an ETH“.

Dass die Zielgruppe für USPD vorerst vor allem DeFi‑affine Nutzer sind, räumt Froehler ein: „Bei uns im Westen ist das Thema ein Luxusproblem – nicht aber, wenn man sich Länder wie die Türkei, Argentinien, Indien oder Nigeria anschaut. Die Leute brauchen etwas, um sparen zu können oder Gelder an ihre Familien schicken ohne über teure Payment-Provider zu gehen“.

„Wollen die Währung der Decentralized Nation werden“

Was sind also die nächsten Schritt? „Wir monitoren das System aktuell noch sehr stark und schauen, dass alles passt, bevor wir die große Go-to-Market-Strategie starten werden im vierten Quartal“, erzählt Froehler. Das Team plant Partnerschaften mit DeFi-Protokollen sowie „das eine oder andere Börsenlisting“, um Nutzung und Liquidität auszuweiten. Parallel bereitet USPD ein Angebot für Investoren vor, selbst Stablizier für USPD zu betreiben. „In einem ersten Schritt wird es ein Private Offering für qualifizierte Investoren geben“.

Als langfristige „Big-Picture-Vision“ schwebt Froehler vor, „dass wir Alternative zu einem Bankkonto damit anbieten wollen, also dass die Leute ihr Geld auf der Blockchain verwahren können, ohne jemand anderem vertrauen zu müssen und gleichzeitig mit einer ganz normalen Karte dann einkaufen gehen können“. Oder kurz gesagt: „Wir wollen die Währung der Decentralized Nation werden“.


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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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