05.04.2023

User-Daten: Tool von Wiener NGO noyb umgeht Facebook-„Formular aus der Hölle“

Facebook die Nutzung persönlicher Daten für Werbung und Co. zu untersagen ist alles andere als einfach. Die Wiener NGO noyb bekrittelt das und hilft User:innen mit einem Tool.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Eigentlich sieht die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO ein recht klares Prozedere vor, wenn es um die Nutzung persönlicher Daten durch Internet-Dienste geht. Die Facebook-Mutter Meta halte sich aber nicht an dieses und habe unlängst bei der „Rechtsgrundlage für personalisierte Werbung von einer illegalen Praxis zur anderen“ gewechselt, bekrittelt die Wiener NGO noyb von Max Schrems.

Facebook-Opt-out nur über „Formular aus der Hölle“

„Anstatt den Nutzer:innen eine Ja-/Nein-Option zu geben, wie es die DSGVO vorsieht, behauptet Meta nun (rechtswidrig), ein ‚berechtigtes Interesse‘ am Tracking der Nutzer:innen zu haben, und ermöglicht ein ‚Opt-out‘ nur über ein äußerst kompliziertes Online-Formular“, heißt es in einer Aussendung der Datenschutzorganisation. Es sei ein „Formular aus der Hölle“, das versteckt werde und Nutzer:innen einen sehr hohen Aufwand abverlange.

„In diesem Formular müssen Nutzer:innen darlegen, warum sie personalisierte Werbung ablehnen wollen. Die Nutzer:innen müssen jeden Zweck angeben, für den Meta ein ‚berechtigtes Interesse‘ geltend macht, und dann erklären, warum Metas Einschätzung – die nicht öffentlich ist – in ihrem individuellen Fall falsch war. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass normale Nutzer:innen in der Lage wären, diese Argumente richtig vorzubringen“, heißt es von noyb.

noyb-Gründer Max Schrems: „Vorgehen von Facebook ist einfach nur lächerlich und peinlich“

NGO-Gründer Max Schrems kommentiert: „Dieses Vorgehen von Facebook ist einfach nur lächerlich und peinlich. Man muss jeden einzelnen Punkt in den Datenschutzrichtlinien finden, mit dem man nicht einverstanden ist, und erklären, warum in jedem Punkt das berechtigte Interesse des Users das von Facebook übersteigt. Metas Einschätzung wird jedoch nicht veröffentlicht. Es ist nicht weit davon entfernt zu sagen, dass man sich nur jeden zweiten Montag von 8 bis 9 Uhr abmelden kann.“

Opt-out-Tool soll „Spieß umdrehen“

noyb launchte daher nun ein kostenloses Opt-out-Tool, mit dem Nutzer:innen auf einfache und rechtssichere Weise personalisierte Werbung und verschiedene andere Ansprüche von Meta ablehnen können sollen. Es ermögliche Nutzer:innen der Verarbeitung von Daten, die unter „berechtigtem Interesse“ angeführt werden, zu widersprechen und lehne generell die Verwendung personenbezogener Daten für personalisierte Werbung ab, heißt es von der NGO.

Mit dem Tool gehe die Notwendigkeit, rechtliche Details zu argumentieren, von Nutzer:innen auf Meta über. Meta müsse den Widerspruch unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb eines Monats bearbeiten. „Unser Formular dreht den Spieß um: Meta muss argumentieren, warum sie ein übergeordnetes Interesse haben – nicht der Nutzer. Die Nutzer können nun der Datenverarbeitung widersprechen und Facebook muss diesen Widerspruch unverzüglich bearbeiten. Wir wollen es den Betroffenen so einfach wie möglich machen, ihre Grundrechte wahrzunehmen“, so Schrems. Außerdem werde noyb – wie schon in vielen Fällen zuvor – auch gegen diese Praxis rechtlich vorgehen.

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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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