31.05.2024
BIOCRAFT

US-Startup mit Wiener R&D-Standort erzielt Preisparität für kultiviertes Tierfutter

Shannon Falconer betreibt mit ihrem US-amerikanischen Startup Biocraft (ehem. Because Animals) in Wien einen R&D-Standort. Das Unternehmen hat sich auf die Entwicklung von kultiviertem Fleisch für Katzen- und Hundefutter spezialisiert. Nun gelang dem Startup ein Durchbruch.
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Shannon Falconer | (c) Shannon Falconer

Das 2016 gegründete US-Startup BioCraft hat 2023 einen eigenen Standort in Wien für R&D eröffnet. Für die Forschungsaktivitäten des Unternehmens, das sich auf kultiviertes Fleisch spezialisiert hat, wurde in Österreich zudem eine eigene GmbH gegründet (brutkasten berichtete)

Das Biotech-Unternehmen kultiviert Fleisch für den Heimtierfuttermarkt – unter anderem wird Mäusefleisch im Labor für Katzenfutter gezüchtet. Zudem arbeitet das Unternehmen seit letztem Jahr an einer Hühnerzelllinie, die künftig für Hundefutter eingesetzt wird.

Das kultivierte Fleisch wird dabei aus tierischen Zellen in Gefäßen gezüchtet, die jenen ähneln, die bei der Brauerei und der Joghurtherstellung verwendet werden. Laut dem Unternehmen lässt sich so auch das Nährstoffprofil des Fleisches individuell anpassen. Zudem ist Zuchtfleisch weitaus nachhaltiger als herkömmliches Fleisch, was die Landnutzung, den Wasserverbrauch und die Emissionen anbelangt.

BioCraft erzielt Preisparität

Wie Biocraft nun bekannt gab, erzielte das Unternehmen nun einen Durchbruch. Erstmal konnte BioCraft laut eigenen Angaben in der Produktion seines Zellfleisches eine Preisparität mit herkömmlichen Fleisch erzielen. Bisher war der hohe Preis ein Haupthindernis für die kommerzielle Verwendung von kultiviertem Fleisch in der Heimtiernahrung, so das Unternehmen in einer Aussendung.

„Wir sehen dies als einen Durchbruch für kultiviertes Fleisch in der Heimtiernahrung“, so Shannon Falconer, Gründer und CEO von BioCraft. „Das Erreichen der Preisparität und ein robustes Nährwertprofil für Haustiere waren die einzigen Elemente, die den Einsatz von Zuchtfleisch in der Heimtiernahrungsindustrie behindert haben – und BioCraft hat nun beides erreicht.“

BioCraft gibt einen Verkaufspreis von 2,00 bis 2,50 US-Dollar pro Pfund für sein kultiviertes Fleisch an. Dies entspricht rund fünf Euro für einen Kilogramm Tierfutter, wodurch das Produkt laut dem Startup mit Premium-Fleisch in der Tiernahrung konkurrenzfähig ist.

Die Vorteile bei Tierfutter

Im Vergleich zu Startups, die an Laborfleisch für den menschlichen Verzehr arbeiten, hat BioCraft einen Vorteil: Die Konsistenz des Fleischs aus dem Biorektor entspricht bereits in etwa jener des Breis, der für herkömmliches Tierfutter genutzt wird. Aus diesem wird sowohl Dosen- als auch Trockennahrung gemacht. Produzenten könnten also ohne große Umstellung umsteigen, argumentiert man beim Unternehmen. Künftig soll das Tierfutter über ein B2B-Modell an Tierfutter-Produzenten verkauft werden. Der breit angelegte Marktstart soll Anfang 2026 erfolgen.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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