30.03.2021

US-Kunden können ab sofort bei allen PayPal-Händlern mit Kryptowährungen bezahlen

Schon bisher konnten US-Kunden mit PayPal Kryptowährungen kaufen und verkaufen. Ab sofort kann man auch Einkäufe bezahlen - bei allen Händlern im Netzwerk.
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US-Kunden können nun über ihren PayPal-Account mit Bitcoin bezahlen.
US-Kunden können nun über ihren PayPal-Account mit Bitcoin bezahlen. | Foto: prima91 - stock.adobe.com

US-Kunden von PayPal konnten bisher Kryptowährungen mit dem Bezahldienst kaufen, verkaufen und aufbewahren – jetzt hat das Unternehmen einen weiteren großen Schritt verlautbart: Mit dem neuen Programm „Checkout with Crypto“ werden alle Händler im PayPal-Netzwerk für US-Kunden zu Annahmestellen von Kryptowährungen – und zwar ab sofort.

Mit dem neuen Feature können US-Kunden künftig „nahtlos“ mit Kryptowährungen über PayPal bezahlen, verspricht das Unternehmen. Wenn der Kunde den Bezahlvorgang startet und Kryptowährungen in seinem PayPal-Account hält, werden diese automatisch als Zahlungsoption angezeigt. PayPal unterstützt vier Kryptowährungen: Bitcoin, Bitcoin Cash, Ethereum und Litecoin.

Krypto-Zahlung wird von Paypal im Hintergrund in Fiat umgewandelt

Nach einer Krypto-Zahlung wird der Betrag im Hintergrund in Fiat-Währung, also in diesem Fall US-Dollar, umgewandelt. Der Kunde erhält dann sowohl für den eigentlichen Kauf als auch für den automatisch erfolgten Verkauf der Kryptowährung eine Bestätigung. Zusätzliche Gebühren fallen dabei aber keine an.

PayPal setze damit seinen Schwerpunkt, die Mainstream-Adaption von Kryptowährungen voranzutrieben, fort, sagte PayPal-CEO Dan Schulmann gegenüber Reuters. Er sieht Kryptowährungen an einem Punkt angelangt, an dem sie von einem Asset, das man kauft, hält und wieder verkauft, zu einer legitimen Zahlungsweise bei Millionen von Händlern werden.

Wann das Feature außerhalb der USA vefügbar gemacht wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Weiterer Schritt in der Mainstream-Adaption von Krytowährungen

Die Ankündigung ist damit eine weiterer Schritt, was die Adaption von Kryptowährungen im Mainstream angeht. Erst in der Vorwoche hatte Tesla angekündigt, in den USA ab sofort Bitcoin-Zahlungen zu akzeptieren.

Diese Woche wurde bekannt, dass Visa gemeinsam mit Crypto.com an einem Pilotprojekt arbeitet, in dem Zahlungen mit der Stablecoin USDC im Hintergrund nicht mehr in Fiatwährung konvertiert werden – sondern der gesamte Settlement-Vorgang in der Kryptowährung erfolgt. Schon zu einem früheren Zeitpunkt hatte Konzernchef Al Kelly in einem Interview gesagt, dass es ein langfristiges Ziel des Unternehmens sei, dass alle 70 Millionen Händler im Visa-Netzwerk auch Bitcoin akzeptieren können.

In Österreich hat das niederösterreichische Fintech Salamantex in der Vorwoche eine neue Partnerschaft mit dem Zahlungsdienstleister Concardis angekündigt. Diese hat das erklärte Ziel, Krypto-Zahlungen im Handel – etwa in Supermärkten – zu ermöglichen.

Die Kurse der wichtigsten Kryptowährungen lagen am Dienstagnachmittag deutlich im Plus. Bitcoin stieg um mehr als 7 Prozent auf rund 59.200 Dollar. Ethereum legte zuletzt fast 8 Prozent auf 1.840 Dollar zu.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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