21.07.2023

KI-Regulierung: Zu diesen Maßnahmen wollen sich führende US-Firmen verpflichten

Vertreter führender US-Unternehmen im Bereich künstliche Intelligenz (KI) haben sich am Freitag mit US-Präsident Joe Biden getroffen - und Vorschläge zu einer freiwilligen Selbstregulierung gemacht.
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Foto: Adobe Stock

Die rasanten Entwicklungen bei künstlicher Intelligenz (KI) machen es für die Politik nicht immer einfach, Schritt zu halten. Dass es KI-Regulierung braucht, ist unbestritten. In der EU arbeitet man daher schon länger am sogennanten AI Act, der aktuell noch zwischen EU-Rat, Parlament und Kommission verhandelt wird – und bis zu dessen Inkrafttreten nach Einschätzung von Beobachter:innen wohl noch zwei bis drei Jahre vergehen könnten.

In den USA ist die Situation anders: Ein Beschluss eines umfassenden gesetzlichen Rechtsrahmens zeichnet sich vorerst noch nicht ab. US-Präsident Joe Biden hat das Thema KI-Regulierung jedoch auf der Agenda. So soll das Weiße Haus aktuell an einer Executive Order zum Einsatz von KI arbeiten, wie ein Vertreter diese Woche gegenüber US-Medien bestätigte.

US-KI-Unternehmen zu Besuch im Weißen Haus

Am Freitag lud Biden jedenfalls führende KI-Unternehmen aus den USA in Weiße Haus ein. Neben den Tech-Riesen Google, Microsoft, Meta und Amazon sind auch das ChatGPT-Unternehmen OpenAI, dessen Konkurrenten Anthropic und das von LinkedIn-Co-Founder Reid Hoffman gegründete KI-Startup Inflection mit dabei.

Und die Unternehmen brachten auch gleich eine Liste an Maßnahmen mit, zu denen sie sich freiwillig selbst verpflichten wollen. Rechtlich bindend ist die Liste nicht. Auch sind keine Strafen bei Verstößen oder überhaupt ein Mechanismus der Durchsetzung der Maßnahmen vorgesehen.

Wasserzeichen für KI-Inhalte geplant

Inhaltlich drehen sich die Punkte auf der Liste im weitesten Sinn um Sicherheitsaspekte: So verpflichten sich die Unternehmen etwa dazu, KI-Systeme vor Veröffentlichung intern und extern testen zu lassen. Weiters wollen die Firmen Informationen zu KI-Risiken mit Regierungssstellen, Wissenschaftlern und der Zivilgesellschaft austauschen.

Außerdem sollen KI-Inhalte mit einem „robusten Wasserzeichen“ oder einer anderen Form von zuverlässiger Kennzeichnung versehen werden. Forschung in den Bereichen KI-Bias und Datenschutzprobleme soll der Liste zufolge „priorisiert“ werden. Andere Punkte bleiben noch vager, so wollen sich die Unternehmen etwa dazu verpflichten, KI zu nutzen, um „zur Bewältigung der größten Herausforderungen der Gesellschaft beizutragen“ – etwa dem Klimawandel oder Krebsprävention.

Kritiker: „Geht nicht weit genug“

Wenig überraschend haben sich auch schon erste Kritiker zu den Vorschlägen geäußert: „Ich denke, es ist ein großartiger erster Schritt, aber er geht nicht weit genug“, wird etwa Gary Marcus, ein bekannter Kritiker aktueller KI-Entwicklungen, von NBC zitiert. „Erstens, weil es freiwillig ist. Zweitens ist eines der wichtigsten Dinge, die wir hier brauchen, welche Daten verwendet werden, um die Modelle zu trainieren, und das ist kein Teil davon“. Bis es keine Transparenz hinsichtlich der Daten gebe, könne die Sache nicht als erledigt betrachtet werden.

Der frühere Psychologie-Professor Marcus hatte im März zu den Unterzeichnern eines offenen Briefs gehört, in dem ein KI-Entwicklungsstopp für sechs Monate gefordert worden war. Der Aufruf war unter anderem auch von Apple-Mitgründer Steve Wozniak und Tesla-CEO Elon Musk unterschrieben worden.

Droht der Digitalwirtschaft eine Regulierungsbremse? Staatssekretär Florian Tursky und Accenture-Österreich-CEO Michael Zettel im Talk:

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Rebel Music Distribution
© Rebel Music Distribution - Marko Celesty, Gründer Rebel Music Distribution.

Bei der italienischen Stadt Triest werden alte österreichische Gefühle wach. Von 1382 bis 1918 war sie der Haupt- und Seehafen der Habsburgermonarchie. Zudem verstärkt der Hafen, der 1719 unter dem österreichischen Kaiser Karl VI. zum Freihafen erhoben wurde, die wirtschaftlichen Verflechtungen mit Österreich durch zahlreiche Logistikverbindungen. Zusammen mit dem Zollkorridor Triest–Villach/Fürnitz gilt er heute als Logistikdrehkreuz zwischen Asien und Mitteleuropa. In dieser geschichtsträchtigen Stadt entstand 2021 Rebel Music Distribution, ein von Marko Celesty gegründetes Musik-Tech-Startup, das bereits über 25.000 Artists als User:innen vorweisen kann.

Rebel Music Distribution als Schnittstelle

Dem Founder nach ist die Musikindustrie längst auch eine Softwareindustrie. Hinter jeder digitalen Veröffentlichung stünden Metadaten, Plattformregeln, Rechteverwaltung, Abrechnungen und technische Prozesse. Genau an dieser Schnittstelle arbeitet Rebel Music Distribution, das unabhängigen Artists und Labels den Zugang zur globalen digitalen Distribution vereinfachen will.

Seine Perspektive als Musiker prägte die Produktidee von Beginn an: „Distribution sollte nicht nur technisch funktionieren, sondern für Artists möglichst verständlich, flexibel und ohne unnötige Einstiegshürden nutzbar sein“, beschreibt Celesty sein Mindset.

Aus diesem Ansatz entstand die Plattform, über die Künstler:innen ihre Releases verwalten, Metadaten organisieren und Musik an große Streaming- und Download-Dienste ausliefern können. Auch Labels und Nutzer mit mehreren Projekten können verschiedene Artists und Releases über einen zentralen Account verwalten.

Mehrere 10-Millionen-Streams im Monat

Der über die Plattform verwaltete Katalog erzielt nach Unternehmensangaben jeden Monat mehrere zehn Millionen Streams. Gleichzeitig bleibt die operative Struktur bewusst schlank: Das Kernteam besteht aus vier Personen.

Möglich wird diese Skalierung vor allem durch Automatisierung und eigene technische Prozesse. Statt jede Veröffentlichung manuell zu bearbeiten, werden große Teile des Workflows softwaregestützt abgewickelt.

Rebel Music Distribution versteht sich in diesem Sinne nicht nur als Vermittler zwischen Artist und Streaming-Plattform. Ein wesentlicher Teil des Unternehmens ist ebenjene eigene Software-Infrastruktur, die laufend weiterentwickelt wird. Sie bildet den technischen Kern für Release-Management, Datenverarbeitung und die Verwaltung wachsender Kataloge.

Gerade im digitalen Musikvertrieb sei diese technische Ebene entscheidend. Unterschiedliche Anforderungen der Plattformen, große Mengen an Metadaten und eine steigende Zahl von Releases würden vor allem skalierbare Systeme zu einem zentralen Wettbewerbsvorteil machen, so der Gründer.

Rebel Music Distribution: Revenue-Share-Modell

Ein weiterer Bestandteil des Modells von Rebel Music Distribution ist der kostenlose Einstieg in die Musikdistribution. Artists können ihre Musik veröffentlichen, ohne für die reine Distribution zunächst eine klassische jährliche Abo-Gebühr zahlen zu müssen. Ergänzt wird das Angebot durch ein kostenloses Online-Mastering-Studio, monatliche Royalty-Auszahlungen und direkten Support.

„Das Angebot richtet sich damit besonders an Independent Artists, Produzenten, Songwriter und kleinere Labels, die professionelle digitale Infrastruktur nutzen möchten, ohne schon vor dem ersten Release hohe Fixkosten einzugehen“, heißt es per Aussendung.

Das Geschäftsmodell von Rebel Music Distribution basiert konkret auf einem Revenue-Share-Modell: Die Musikdistribution ist – wie erwähnt – für Artists grundsätzlich kostenlos, im Gegenzug behält Rebel Music laut eigenen AGB standardmäßig zehn Prozent der über die Plattform generierten Royalties, 90 Prozent bleiben bei den Künstler:innen. Zusätzlich monetarisiert das Unternehmen optionale Services wie YouTube Content ID, für das 25 Euro pro Track sowie 20 Prozent der daraus erzielten Einnahmen verrechnet werden, sowie die „QC Fast Track Validation“ (Fast-Track-Qualitätskontrolle) für 15 Euro pro Release.

Ohne Investoren

Das Startup wurde ohne externe Investoren aufgebaut. Nach Angaben des Unternehmens liegt die heutige Bewertung im Bereich von mehreren Millionen Euro. Die Kombination aus eigener Technologie, internationaler Nutzerbasis und einem stark wachsenden Markt mache das Unternehmen „zu einem Beispiel dafür, wie sich spezialisierte Softwareprodukte auch mit kleinen Teams global skalieren lassen“, so der Claim.

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