21.07.2023

KI-Regulierung: Zu diesen Maßnahmen wollen sich führende US-Firmen verpflichten

Vertreter führender US-Unternehmen im Bereich künstliche Intelligenz (KI) haben sich am Freitag mit US-Präsident Joe Biden getroffen - und Vorschläge zu einer freiwilligen Selbstregulierung gemacht.
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Foto: Adobe Stock

Die rasanten Entwicklungen bei künstlicher Intelligenz (KI) machen es für die Politik nicht immer einfach, Schritt zu halten. Dass es KI-Regulierung braucht, ist unbestritten. In der EU arbeitet man daher schon länger am sogennanten AI Act, der aktuell noch zwischen EU-Rat, Parlament und Kommission verhandelt wird – und bis zu dessen Inkrafttreten nach Einschätzung von Beobachter:innen wohl noch zwei bis drei Jahre vergehen könnten.

In den USA ist die Situation anders: Ein Beschluss eines umfassenden gesetzlichen Rechtsrahmens zeichnet sich vorerst noch nicht ab. US-Präsident Joe Biden hat das Thema KI-Regulierung jedoch auf der Agenda. So soll das Weiße Haus aktuell an einer Executive Order zum Einsatz von KI arbeiten, wie ein Vertreter diese Woche gegenüber US-Medien bestätigte.

US-KI-Unternehmen zu Besuch im Weißen Haus

Am Freitag lud Biden jedenfalls führende KI-Unternehmen aus den USA in Weiße Haus ein. Neben den Tech-Riesen Google, Microsoft, Meta und Amazon sind auch das ChatGPT-Unternehmen OpenAI, dessen Konkurrenten Anthropic und das von LinkedIn-Co-Founder Reid Hoffman gegründete KI-Startup Inflection mit dabei.

Und die Unternehmen brachten auch gleich eine Liste an Maßnahmen mit, zu denen sie sich freiwillig selbst verpflichten wollen. Rechtlich bindend ist die Liste nicht. Auch sind keine Strafen bei Verstößen oder überhaupt ein Mechanismus der Durchsetzung der Maßnahmen vorgesehen.

Wasserzeichen für KI-Inhalte geplant

Inhaltlich drehen sich die Punkte auf der Liste im weitesten Sinn um Sicherheitsaspekte: So verpflichten sich die Unternehmen etwa dazu, KI-Systeme vor Veröffentlichung intern und extern testen zu lassen. Weiters wollen die Firmen Informationen zu KI-Risiken mit Regierungssstellen, Wissenschaftlern und der Zivilgesellschaft austauschen.

Außerdem sollen KI-Inhalte mit einem “robusten Wasserzeichen” oder einer anderen Form von zuverlässiger Kennzeichnung versehen werden. Forschung in den Bereichen KI-Bias und Datenschutzprobleme soll der Liste zufolge “priorisiert” werden. Andere Punkte bleiben noch vager, so wollen sich die Unternehmen etwa dazu verpflichten, KI zu nutzen, um “zur Bewältigung der größten Herausforderungen der Gesellschaft beizutragen” – etwa dem Klimawandel oder Krebsprävention.

Kritiker: “Geht nicht weit genug”

Wenig überraschend haben sich auch schon erste Kritiker zu den Vorschlägen geäußert: “Ich denke, es ist ein großartiger erster Schritt, aber er geht nicht weit genug”, wird etwa Gary Marcus, ein bekannter Kritiker aktueller KI-Entwicklungen, von NBC zitiert. “Erstens, weil es freiwillig ist. Zweitens ist eines der wichtigsten Dinge, die wir hier brauchen, welche Daten verwendet werden, um die Modelle zu trainieren, und das ist kein Teil davon”. Bis es keine Transparenz hinsichtlich der Daten gebe, könne die Sache nicht als erledigt betrachtet werden.

Der frühere Psychologie-Professor Marcus hatte im März zu den Unterzeichnern eines offenen Briefs gehört, in dem ein KI-Entwicklungsstopp für sechs Monate gefordert worden war. Der Aufruf war unter anderem auch von Apple-Mitgründer Steve Wozniak und Tesla-CEO Elon Musk unterschrieben worden.

Droht der Digitalwirtschaft eine Regulierungsbremse? Staatssekretär Florian Tursky und Accenture-Österreich-CEO Michael Zettel im Talk:

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Anna Marton bei Amazing15 Relaunche-Event (c) Paul Gruber
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Es war eine Idee, die sich viele gewünscht haben: Amazing15, zuvor unter dem Namen Specialisterne bekannt, vermittelte neurodivergente Menschen an Unternehmen, um ihnen berufliche Möglichkeiten zu bieten. Nun wendet sich das Blatt, ein Konkursverfahren steht an.

Rebranding erst im April

Das Wiener Startup Amazing15 ging erst vergangenen April aus dem Verein Specialisterne hervor. Auf wirtschaft.at soll die Eintragung in das Firmenbuch Anfang April 2024 erfolgt sein. Der Verein Specialisterne Austria, der zur Förderung der Integration von Menschen im neurodivergenten Spektrum ins Leben gerufen wurde, fungiert schon seit dem Jahr 2011 unter folgendem Zweck:

Er soll eine Jobplattform für Menschen mit Neurodivergenz darstellen und ihnen den Weg in ihrem Berufsleben erleichtern. Neben der Job-Vermittlung bot Amazing15 auch Coachings und Fortbildungen für Menschen im neurodivergenten Spektrum bereit.

Geld mit Beratung und Recruiting

Geld verdiente man, so hieß es im März dieses Jahres, mit der klassischen Unternehmensberatung. “Wir erarbeiten mit den Firmen eine Diversitätsstrategie ganz nah an der Unternehmensstrategie“, erklärte Geschäftsleiterin und Gründerin Anna Marton gegenüber brutkasten damals. Darüber hinaus bot Amazing15 Personalberatung an und unterstützte Unternehmenskunden im Recruiting von neurodivergenten Personen. Im Assessment-Prozess etablierte man dafür eine sogenannte Skillcard, die die Potenziale von Menschen mit Neurodivergenz aufzeigen sollte.

Konkursverfahren auf Eigenantrag

Nun berichten die Kreditschutzverbände AKV und KSV1870 allerdings von einem auf Eigenantrag eingereichten Konkursverfahren der Organisation. Konkret soll es sich dabei um ein Konkursverfahren des Vereins Specialisterne handeln, der hinter Amazing15 steht. Im Impressum von Amazing15 werden sowohl die GmbH als auch der Verein angeführt.

Laut wirtschaft.at hält Gründerin und Geschäftsführerin Anna Marton 76 Prozent der Firmenanteile der GmbH, Co-Geschäftsleiter Christian Marton-Lindenthal hält die restlichen 24 Prozent.

Ein Konkursverfahren bedeutet zwar, dass der Schuldner nicht zahlungsfähig ist, jedoch nicht, dass das Unternehmen geschlossen und verwertet werden muss, so der AKV. Eine Fortführung und Sanierung kann angestrebt werden, sofern diese wirtschaftlich möglich und sinnvoll sind. Ein etwaiger Sanierungsplan könnte im Zuge des Verfahrens gestellt werden.

Wie es mit Specialisterne und der Amazing15 GmbH weiter geht, steht noch in den Sternen. Anfragen von brutkasten an die Gründer:innen und an die Geschäftsleitung blieben bislang unbeantwortet. Insofern steht auch offen, wie der Konkurs des Vereins die Geschäftstätigkeit und Fortführung der GmbH beeinflusst. Informationen werden laufend ergänzt.

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