10.03.2020

UriSalt: Neues eHealth-Startup im A1 Startup Campus

Das eHealth-Startup UriSalt hat mit SODISENS eine Möglichkeit entwickelt, den Natriumhaushalt über Einmal-Urinstreifen zu bestimmen.
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Das Gründerteam von UriSalt
Das Gründer:innenteam von UriSalt | (c) UriSalt

„Denkt an die Elektrolyte“ – dieser Stehsatz aus dem deutschen Kultfilm „Herr Lehmann“ zaubert so manchem Cineasten ein Lächeln auf die Lippen. Tatsächlich sind Störungen des Elektrolytgleichgewichts  jedoch ein ernsthaftes Problem, das weltweit Milliarden Menschen betrifft und zu schweren gesundheitlichen Komplikationen führen kann, wenn es nicht rechtzeitig erkannt und behandelt wird.

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Aktuell ist noch eine Laboruntersuchung und eine invasive Blutuntersuchung notwendig, um den Elektrolytstatus eines Patienten zu ermitteln. Das Startup UriSalt hat hier eine deutlich einfachere Lösung entwickelt: UriSalt ermöglicht eine Elektrolythaushalt-Bestimmung mittels einfacher und rascher Urinanalyse. Somit können öffentliche Einrichtungen ebenso wie Privatpersonen den Test anwenden.

Das Tiroler Startup ist ein gemeinsames Spin off der beiden Innsbrucker Universitäten. Das eHealth-Startup wurde von der Chemikerin Gerda Fuhrmann, der Unternehmensberaterin und Chemikerin Pinar Kilickiran und Peter Heinz-Erian, Mitarbeiter der Pädiatrie der Medizinische Universität Innsbruck, gegründet. „Die innovative Testmethode bedeutet im medizinischen und privaten Gebrauch eine enorme Entwicklung und steigert durch die Möglichkeit der häufigen Selbstkontrolle die Lebensqualität der Patienten,“ sagt Heinz-Erian.

SODISENS: Natrium-Selbsttest per Urinstreifen

„Wir wussten, dass diese Technologie bahnbrechend ist und Menschen das Leben leichter machen wird. Das ist unsere größte Motivation“, sagt Fuhrmann. Und Kilickiran verweist auf das ökonmische Potenzail des einfachen Elektrolyt-Tests: „Das Marktpotenzial ist immens. Alleine im DACH-Raum leben 18 Millionen Patienten mit Bluthochdruck, die einen erhöhten Natriumspiegel strikt vermeiden sollten.“

Mit SODISENS bringt UriSalt nun sein erstes Produkt auf den Markt. Dabei handelt es sich um einen kostengünstigen Point-of-Care-Test zur Beurteilung des Natriumhaushaltes mittels Einmal-Urinstreifen und eines tragbaren Analyse-Geräts.

UriSalt als neues Startup im A1 Start Up Campus

Ab nun zieht UriSalt auch in den A1 Start Up Campus, welcher wiederum seine Aktivitäten im Bereich eHealth ausbaut. „Die Steigerung der Innovationskraft ist ein Schlüsselkriterium für die internationale Wettbewerbsfähigkeit, sowohl für den Standort Österreich insgesamt als auch für jedes einzelne Unternehmen,“ so A1 Group CEO Thomas Arnoldner über das Startup-Engagement von A1: „Es freut mich daher, dass wir mit Urisalt ein weiteres Hochtechnologie-Startup aus dem heimischen eHealth-Sektor am A1 Startup-Campus begrüßen dürfen um gemeinsam ihr Produkt in den Markt zu bringen und damit unser Engagement im digitalen Gesundheitsbereich ausbauen zu können.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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UriSalt: Neues eHealth-Startup im A1 Startup Campus

  • Störungen des Elektrolytgleichgewichts sind ein ernsthaftes Problem, das weltweit Milliarden Menschen betrifft und zu schweren gesundheitlichen Komplikationen führen kann, wenn es nicht rechtzeitig erkannt und behandelt wird.
  • Das Tiroler Startup UriSalt hat hierfür einen einfachen Urintest entwickelt.
  • Das eHealth-Startup wurde von der Chemikerin Gerda Fuhrmann, der Unternehmensberaterin und Chemikerin Pinar Kilickiran und Peter Heinz-Erian, Mitarbeiter der Pädiatrie der Medizinische Universität Innsbruck, gegründet.
  • „Die innovative Testmethode bedeutet im medizinischen und privaten Gebrauch eine enorme Entwicklung und steigert durch die Möglichkeit der häufigen Selbstkontrolle die Lebensqualität der Patienten,“ sagt Heinz-Erian.
  • Mit SODISENS bringt UriSalt nun sein erstes Produkt auf den Markt.
  • Ab nun zieht UriSalt auch in den A1 Start Up Campus, welcher wiederum seine Aktivitäten im Bereich eHealth ausbaut.

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