26.03.2019

Abstimmung zum Urheberrecht: Kritik und Lösungen der Startup-Szene

Das neue EU-Urheberrecht sorgt für viel Unsicherheit in der Szene. Kritiker befürchten unter anderem Einschnitte für Startups. Zugleich entstehen Lösungen, mit denen das Copyright besser verwaltet werden kann.
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Urheberrecht
(c) Fotolia/freshidea

Seit der Datenschutzgrundverordnung hat wohl kein Thema der EU-Politik so stark polarisiert wie die Reform des Urheberrechts. Das EU-Parlament, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission einigten sich im Februar auf einen gemeinsamen Weg (der brutkasten berichtete), jetzt muss nur noch das Europäische Parlament über die neue Richtlinie abstimmen. Heute, am 26. März 2019, stimmt das EU-Parlament final über die neue Richtlinie ab.

Die vor der Abstimmung vorliegende Version beinhaltet umstrittene Themen wie Upload-Filter (Artikel 13) und das Leistungsschutzrecht (Artikel 11). Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Unternehmen wie Google an Verlage zahlen müssen, wenn sie deren Inhalte in sogenannten Snippets verwenden. Artikel 13 wiederum beinhaltet die Vorgabe, dass Plattformen wie YouTube Inhalte schon beim Upload auf Verstöße gegen das Urheberrecht überprüfen müssen.

Für und Wider zum Urheberrecht

Die Befürworter des neuen Urheberrechts betonen, dass die Werke von Kreativen dadurch besser geschützt und diese für ihre Leistungen fair bezahlt werden. Das streicht vor allem Axel Voss (CDU), Berichterstatter im EU-Parlament, hervor. Außerdem haben rund 200 europäische Verbände und Verwertungsgesellschaften die EU-Parlamentarier aufgefordert, der Reform zuzustimmen – in Österreich unter anderem die AKM, der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (HVB).

Kritiker wiederum befürchten unter anderem, dass die geplanten Upload-Filter zu einer weiteren Einengung des Internets führen könnten: Die Technologie, die heute zum Schutz des Urheberrechts eingesetzt wird, könne künftig auch zur Beschränkung der Meinungsfreiheit genutzt werden, heißt es. Zudem wird die Wirksamkeit des Leistungschutzrechts angezweifelt: Google könnte daraufhin gewisse Dienste in Europa schlichtweg nicht mehr anbieten, heißt es vonseiten der Kritiker. Unter anderem haben europäische Tech-Unternehmer einen offenen Brief an das EU-Parlament geschrieben.

++Alle Details zum offenen Brief der Tech-Unternehmer unter diesem Link+++

Als Gegenmaßnahmen zur Reform gibt es europaweite Proteste und eine Online-Petition, die deutschsprachige Version Online-Enzyklopädie Wikipedia ging für einen Tag offline (der brutkasten berichtete), auf YouTube machen Videoblogger gegen die Upload-Filter mobil. Von Google selbst hieß es in einem Tweet vom 13. Februar, dass die Reform jedem helfen soll – inklusive den europäischen Kreativen, Konsumenten, kleinen Publishern und Plattformen. „Wir werden den finalen Text der EU-Urheberrechtsrichtlinie studieren und dann einige Zeit benötigen, um die nächsten Schritte zu setzen“, heißt es von Google Europa.

Ausnahmen für Startups

Startups sind in gewissem Ausmaß von der Thematik der Content Filter befreit, sagt Meinhard Ciresa, Rechtsanwalt und Vortragender an der Akademie für Recht und Steuern (ARS). Unternehmen, die jünger als drei Jahre alt sind, weniger als fünf Millionen Nutzer haben und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen, müssen die Filter nicht implementieren. Dabei müssen alle drei Punkte zutreffen.

Beim Leistungsschutzrecht gibt es aber keine Ausnahmeregelung für Startups. Für Snippets von Pressebeiträgen müssen künftig Lizenzen erworben werden. „Einzelne Worte“ oder „kurze Passagen“ dürfen laut Entwurf aber weiter lizenzfrei verwendet werden. „Vermutlich wird sich nicht viel gegenüber der derzeitigen Situation ändern, weil sich die großen Plattformen wie Facebook und Google als Suchmaschine und News Channel immer durchsetzen werden, egal wie die Rechtslage konkret beschaffen sein wird. Und die kleinen Startup-Plattformen liegen nicht im Fokus der Reform“, sagt Ciresa.

Kuhhandel für eine Gas-Pipeline

Doch auch die Ausnahmeregelung bei den Uploadfiltern hatte in der Community für viel Unmut gesorgt. Denn ursprünglich hatte es aus Deutschland geheißen, dass man generell alle Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von unter 20 Millionen Euro von den neuen Regeln ausklammern wollte. Dann einigten sich Deutschland und Frankreich jedoch auf den besagten Kompromiss. Und wie ein am Tag vor der Abstimmung, also am 25. März, veröffentlichter Artikel der FAZ zeigt, dürfte es hier einen Kuhhandel gegeben haben, bei dem beim Urheberrecht im Tausch gegen Maßnahmen zur Nord-Stream-2-Gaspipeline Zugeständnisse gemacht wurden.

+++Die Details zu den Ausnahmen für Startups unter diesem Link+++

Verteidigt wird dies unter anderem von der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Website golem.de zitiert die Kanzlerin wörtlich: „Beim Urheberrecht hat Frankreich gesagt: Ihr könnt nicht alle Startups beim Leistungsschutz ausnehmen; das geht nicht; das würde dazu führen, dass es nur noch Startups gibt und überhaupt keinen Leistungsschutz für die Kreativen mehr“

Facebook und Google stehen bereit

Kritik kommt aus der Startup-Szene unter anderem von Mic Hirschbrich, CEO von Updatemi: Sollte die Richtlinie in der vorhandenen Form durchgehen, müssten viele ihre Geschäftsmodelle ändern, und den meisten werde dies nicht gelingen. Kein einziger technischer Experte, egal welcher politischer Couleur, befürwortet laut Hirschbrich die aktuelle Machart der Richtlinie. Auch die Gründerväter des WWW, etwa Tim Berners-Lee, warnen laut Hirschbrich eindringlich davor: Wer das freie Internet dazu nutze, seine Inhalte frei zur Verfügung zu stellen, sie hinter keine Paywall stellt und dann den Staat bittet, diese freien Links zu besteuern oder zu lizenzieren, der greife unsachgemäß in die Architektur des WWW ein.

In Bezug auf die Upload-Filter bemängelt Hirschbrich etwa, dass Unternehmen eine KI-Filtertechnologie einsetzen werden müssen, über die derzeit kein europäisches Unternehmen verfügt: Google hingegen kann schon jetzt über das Content-ID-Verfahren Urheberrechtsverletzungen bei hochgeladenen Videos auf YouTube erkennen. Bei Facebook ist ein Rights Manager in die Publisher-Tools integriert.

Wer also dem Gesetz folgen möchte und keine eigene Technologie hat (was auf praktisch alle Europäer zutrifft), der ist paradoxerweise auf die Lösungen jener US-Konzerne angewiesen, deren Macht eigentlich beschnitten werden sollte, sagt Hirschbrich. „Ich bezweifle, dass wir in Europa eine Content-ID-Alternative am Tisch haben werden, die die betreffenden Unternehmen in eine wettbewerbstaugliche Situation versetzt“, sagt er. Weiters gibt Hirschbrich zu bedenken, dass selbst die beste Content-ID-API gravierende Fehler macht. „Verantwortungsvoller wäre es gewesen, dem europäischen Markt vorab einen ausgereiften, proprietären Open-Source-Filter, gerne aus europäischer Technologie, anzubieten“, sagt er. Europa brauche eigene Technologien und erfolgreiche digitale Verlage sowie eine Regulierung und Urheberrechtsreform, die unsere digitale Entwicklung unterstützt, ohne die Freiheits- und Bürgerrechte zu schwächen.

Lösungen aus der Blockchain

Doch wo es Probleme gibt, dort entstehen Lösungen – und diese könnten auch dieses Mal aus der Startup-Welt kommen: „Mit der Blockchain könnte Europa führend in Sachen Urheberrecht werden“, sagt etwa Dominik Thor, CEO von Vaultitude. Zwar betont er, dass sich sein Unternehmen explizit gegen eine qualitative Prüfung urheberrechtlich geschützten Materials – also Upload-Filter – entschieden hat. „Denn für die Analyse von Musik- und Videodateien bräuchte man eine ausgefeilte AI, und da können wir als kleines Startup nicht voranpreschen“, sagt er.

Stattdessen löse Vaultitude jedoch andere Probleme des Urheberrechts: die Dokumentation und die Rechteverwaltung. Nach dem Hochladen eines Werks durch den Künstler wird nämlich ein Hashwert errechnet, der daraufhin in der Blockchain gespeichert wird. Somit bietet Vaultitude eine notarähnliche Funktion, die Daten sind transparent, fälschungssicher und unveränderbar. Patentämter können damit bereits eingereichte Patente überprüfen, Unternehmen ihre Betriebsgeheimnisse verwalten. Als Kunden nennt Thor unter anderem die Rechtsabteilungen von Visa und Procter&Gamble sowie das MIT. Man sieht: Die Basis für Lösungen ist vorhanden. Es wird sich nur noch zeigen müssen, welche Methoden zur Verwaltung des Urheberrechts sich letztendlich durchsetzen werden und welche wirtschaftlich Sinn machen.

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Wholomics: Rieder Startup entwickelt neue Methode zur Krebsfrüherkennung

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(v.l.) Wholomics-Geschäftsführer Patrick Strasser und Maximilian Schneider | © Wholomics GmbH

Es ist wohl eine der schockierendsten Nachrichten, die man erhalten kann: Diagnose Krebs. Dabei werden verschiedenste Krebsarten oftmals erst in späten Stadien erkannt, was die Überlebenschance stark verringert. Das soll sich bald ändern. Die beiden Wholomics-Gründer Patrick Strasser und Maximilian Schneider entwickelten einen Test, der mit hoher Genauigkeit verschiedene Krebserkrankungen bereits im Stadium eins feststellen können soll.

“Heutzutage zählt es als Durchbruch, wenn ein Medikament für Krebspatienten im Stadium vier eine sechs Monate längere Überlebensdauer erzielt. Allerdings hätte man einen viel größeren Impact, wenn man Krebs einfach früher erkennen könnte”, erklärt Wholomics-CEO Strasser im brutkasten-Interview. Denn bei den meisten Krebsarten, die man bereits im Stadium eins erkennt, hätten die Patienten eine “5-Jahres-Überlebensrate von über 90 %”. Im Stadium drei bzw. vier falle die Überlebenschance rapide ab. 

Daher entwickelten Strasser und Wholomics-CTO Schneider einen Test, der darauf ausgelegt ist, mehrere Krebsarten bereits in frühen Stadien aus einer einzigen Blutprobe zu erkennen. Der Test analysiert diverse Veränderungen im Blutserum, also der Flüssigkeit im Blut, die mit einer frühen Tumorentwicklung in Zusammenhang stehen können. Die Ergebnisse einer Validierungsstudie sind vielversprechend, denn der Wholomics-Test erkannte eigenen Angaben zufolge 38 von 40 Krebserkrankungen im Stadium eins, darunter Darm-, Magen- und gynäkologische Tumore. Die Intellectual Property der Methode liegt bei Wholomics. Eine erste Version des Tests, der Wholomics Multi-Cancer Check, ist bereits über eine Partnerfirma, Novogenia, erhältlich. Strasser und Schneider möchten sich aber darauf konzentrieren, den Test in der breiten Bevölkerungsmasse einsetzen zu können.

Vom Forscher zum Unternehmer

Die beiden Wholomics-Gründer kennen einander seit ihrem Studium an der TU München und fassten gerade wissenschaftliche Publikationen zusammen, als ihnen die Idee für einen neuen Test zur Krebsfrüherkennung kam. Die Umstellung vom Forscher zum Unternehmer beschreibt der Biochemiker Strasser als “leicht”. Dennoch stellt ihn das Unternehmertum vor einige Herausforderungen. “Als Startup-Founder lernt man im Endeffekt nie aus. Das heißt, jeden Tag, jede Woche gibt es neue Dinge, die man sich selbst beibringen oder die man lernen muss“, erklärt Strasser und ergänzt: “Ein Founder hat mir mal gesagt, die wissenschaftliche Grundlage ist sozusagen das A und O deines Unternehmens. Aber 80 Prozent werden dann im Endeffekt auf der Business-Seite durchgesetzt.”

Wholomics wurde bisher mit dem aws First Incubator und der Forschungsprämie unterstützt. Aktuell befindet sich das Unternehmen in der zweiten Finanzierungsrunde und ist noch auf der Suche nach Investoren. Strasser und Schneider wollen die Runde im letzten Quartal dieses Jahres schließen. “Wir suchen nicht nur nach Geldgebern, sondern eben auch nach strategischen Partnern, die z. B. im Bereich Diagnostik Erfahrung haben”, sagt Strasser. Mit der Entwicklung ihres Startups zeigt sich der Biochemiker zufrieden, auch wenn der Standort Österreich seine Schwierigkeiten mit sich bringe. Die Regulierungen in der EU erschweren laut dem Krebsforscher jedem Diagnostik-Startup den Start.      

Das Ziel sind 2027 die USA, aber ohne FDA-Approval

Zudem brauche es in der EU hohe Investments, um ein medizinisches Produkt auf den Markt zu bringen. “Da muss man dann abwägen, wie die tatsächliche Marktzugangslage ist. Und die ist in Österreich oder im DACH-Raum generell etwas schwieriger”, erklärt Strasser, der mit Schneider den Großteil von Wholomics besitzt. Der Blick der beiden Österreicher richtet sich daher über den großen Teich. Sie arbeiten aktuell in den USA an der Eröffnung eines sogenannten CLIA-Labors. Dadurch soll der Test zur Krebsfrüherkennung als “Lab Developed Test” in den Vereinigten Staaten 2027 auf den Markt gebracht werden können. Er werde somit firmenintern validiert und könne anschließend an Privatpersonen weiterverkauft werden. Ein FDA-Approval sei dann nicht mehr nötig.

Wholomics als die nächste Generation der Krebsfrüherkennungstests

“Im Endeffekt wollen wir quasi die nächste Generation von Multi-Cancer Early Detection Tests auf den Markt bringen. Der größte Unterschied zwischen uns und anderen Anbietern ist, dass wir einfach sehr hohe Frühstadien-Erkennungsraten haben”, sagt Strasser. Langfristig will sich Wholomics am Markt als “First Line Diagnostic” platzieren, also als eine erste Reihe an Untersuchungen, die bei Krebsverdacht durchgeführt werden. Diese Tests sollen dann von Versicherern rückerstattet werden. Als potentielle Kunden beschreibt Strasser in den USA zu Beginn unter anderem Ärzte, später auch Krankenkassen, wobei man den Test immer unter ärztlicher Begleitung durchführen muss.

In Zukunft kann es mehrere unterschiedliche Use-Cases für Wholomics geben, wie z. B. einen Stratifizierungstest. Durch diese Tests werden Personen in klare Gruppen eingeteilt. Dadurch kann in der Medizin einer Person die passende Behandlung verschrieben werden. “Im Endeffekt laufen alle diese Use-Cases darauf hinaus, dass eine Blutprobe analysiert wird und wir das molekulare Profil nach Krebs-Signaturen untersuchen”, sagt Strasser.

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