21.03.2019

Urheberrecht: Europas Tech-Unternehmen schreiben offenen Brief ans EU-Parlament

Besonders die Artikel 11 und 13 der neuen Urheberrecht-Richtlinie schaden dem Startup-Ökosystem in der EU, heißt es von den Unterzeichnern des offenen Briefs.
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Urheberrecht Artikel 13
(c) Fotolia / Christian Horz

Am 26. oder 27. März wird das Europäische Parlament über die Reform des Urheberrechts abstimmen. Die derzeit vorliegende Version beinhaltet jedenfalls auch umstrittene Themen wie Uploadfilter (Artikel 13) und Leistungsschutzrecht (Artikel 11). Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Unternehmen wie Google an Verlage zahlen müssen, wenn sie deren Inhalte in sogenannten „Snippets“ verwenden. Der Artikel 13 wiederum beinhaltet die Vorgabe, dass Plattformen wie YouTube Inhalte schon beim Upload auf Verstöße gegen das Urheberrecht überprüfen müssen.

+++Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups+++

Nun haben europäische Tech-Unternehmer und Startup-Gründer einen offenen Brief veröffentlicht, in dem sie die Parlamentarier auffordern, gegen die beiden heiklen Punkte der Richtlinie zu stimmen. Aus Österreich haben unter anderem Stefan Lingler, CTO finderly Gmbh, Harald Kapper, CEO von Kapper Network-Communications GmbH, Markus Raunig, Managing Director AustrianStartups, Gerhard Sternath, CEO und CFO  LINBIT HA-Solutions GmbH, Ajdin Gazija, CEO von NOBUGS IT GmbH, Alexander Nimmervoll, Managing Director von Generalize-IT Solutions OG, die durchblicker.at-CEOs Reinhold Baudisch und Michael Doberer, Vincenz Leichtfried, CEO von LV7 Media Services, und Josef Mayerhofer, Executive Director von WVNET, den Brief unterschrieben.

Kritik an den Urheberrecht-Artikeln 11 und 13

Der vom Trialog beschlossene Text würde der europäischen Wirtschaft schaden und Internetgiganten wie Google stärken, heißt es von den unterzeichnenden Unternehmen. Man unterstütze das Ziel, die Rechte von Publishern und Kreativen zu schützen, die vorgeschlagenen Maßnahmen seien aber unangebracht.

Besonders der Artikel 13 schade den Kernelementen des Ökosystems im Internet. Die Unternehmen würden für den Content auf ihren Plattformen zur Verantwortung gezogen und somit gezwungen, entsprechende technische Maßnahmen zu setzen und rechtliche Entscheidungen zu treffen. Die meisten Unternehmen würden nicht über entsprechende Mittel verfügen, um angemessene Filtermechanismen einsetzen zu können. Diese Technologie haben den Autoren zufolge nur die US-Giganten: Die heimischen Unternehmen würden also gezwungen, ihre Daten mit der US-Konkurrenz zu teilen, was diese zusätzlich stärkt.

+++Was die geplante Digitalsteuer für Startups bedeuten wird+++

Artikel 11 erzeuge außerdem eine gänzlich neue Rechtslage für geistiges Eigentum, heißt es im Brief. Bisherige Erfahrungen mit Leistungsschutzrecht in Spanien und Deutschland zeigen den Verfassern des Briefs zufolge, dass die erwarteten positiven Effekte ausbleiben. Die negativen Effekte würden aber sehr wohl eintreten: Eine weitere Schicht an Rechtsvorschriften dürfte es schwierig machen, die rechtlichen Vorgaben für neue Projekte einzuhalten – dementsprechend wären Gründer deutlich zögerlicher als bisher. Startups, deren Geschäftsmodell auf aggregierten Daten aufbaut, müssten zusperren, heißt es von den Autoren des Briefs.

In Summe, so die Autoren, würden durch die Reform weniger Startups gegründet und mehr Unternehmen ihren Firmensitz in Drittstaaten verlegen. Daher sollen die Parlamentarier gegen die Artikel 11 und 13 stimmen, heißt es im Brief.

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Black Manta Capital Partners
© Black Manta Capital Partners - Alexander Rapatz, CEO von Black Manta Capital Partners.

Black Manta Capital Partners (BMCP), ein Luxemburger Unternehmen mit dem österreichischen Co-Founder Alexander Rapatz, das über eine Consulting-Unit in Wien verfügt, spezialisiert sich auf Tokenization-as-a-Service und regulierte Haftungsdach-Lösungen – brutkasten berichtete. Im Vorjahr launchte man den ersten tokenisierten Money Market Fund Europas; nun geht man mit der deutschen CanTra GmbH eine strategische Partnerschaft ein.

Black Manta Capital Partners: Zugang zu Sachwerten

Das Ziel ist es, Anlegern einen breiteren, regulierten Zugang zu hochkarätigen Sachwerten (Real-World Assets) zu ermöglichen. Dazu zählen bildende Kunst, Sammlerstücke, ikonische Immobilien, Musikrechte, Vermögenswerte aus der Film- und Entertainmentbranche sowie ausgewählte Opportunitäten aus der Sportwirtschaft. Zum Start bietet CanTra Zugang zu einer Anlagemöglichkeit, die an Francis Bacons „Three Studies for Portrait of George Dyer“ (1963) gekoppelt ist.

Im Rahmen der Partnerschaft agiert CanTra als vertraglich gebundener Vermittler („Tied Agent“) von BMCP – ausschließlich im Namen und auf Rechnung des BaFin-regulierten Wertpapierinstituts. BMCP stellt indes den regulatorischen Rahmen bereit, innerhalb dessen CanTra berechtigte Finanzinstrumente unter dem anwendbaren MiFID-II-Reglement vermitteln könne.

Tied-Agent-Modell

Die Zusammenarbeit wurde darauf ausgelegt, die komplementären Stärken beider Unternehmen zusammenzuführen: Die regulierte Infrastruktur von Black Manta Capital Partners zur Einbringung von Anlageangeboten in die europäischen Kapitalmärkte sowie den Fokus von CanTra, Anlegern den Zugang zu außergewöhnlichen Sachwerten zu kuratieren und zu eröffnen, heißt es konkret.

Das Tied-Agent-Modell von BMCP soll im Detail spezialisierten Unternehmen ermöglichen, ihre eigene Marke, ihr Leistungsversprechen und die direkte Kundenbeziehung zu bewahren, während sie regulierte Aktivitäten innerhalb eines etablierten europäischen Rahmens durchführen. Für CanTra bildet dies das regulatorische Fundament für eine Investorenplattform, die sich Anlageklassen widmet, die für Einzelinvestoren über konventionelle Finanzmärkte historisch nur schwer zugänglich waren.

„CanTra ist ein starkes Beispiel dafür, wofür unsere Tied-Agent-Infrastruktur entwickelt wurde. Eine spezialisierte Plattform kann sich voll und ganz auf ihre Asset-Expertise und ihr Investorenangebot konzentrieren, während sie innerhalb eines etablierten regulatorischen Rahmens agiert. Gemeinsam zeigen wir, wie Regulierung und Innovation Hand in Hand gehen können, um neue Anlagemöglichkeiten an den Markt zu bringen“, sagt Rapatz, CEO von Black Manta Capital Partners.

CanTra als Investorenschnittstelle

CanTra dient dabei als Investorenschnittstelle innerhalb des übergeordneten ARTEX-Ökosystems (Anm.: regulierte Handelsplattform und Finanzinfrastruktur für den fractionalisierten Markt von Kunstwerken), das spezielle Kompetenzen in den Bereichen Asset-Origination, Strukturierung, Emission, Vertrieb, Listing und Sekundärmarkthandel vereint.

Anleger können ab einem Mindestinvestment von 100 Euro über ein reguliertes digitales Wertpapier an dieser Opportunität teilhaben (vorbehaltlich der Berechtigung und der maßgeblichen Angebotsdokumentation). Weitere Anlagemöglichkeiten aus den Bereichen Sammlerstücke, Musikrechte, Film und Entertainment, ikonische Immobilien sowie Sportwerte sollen folgen.

„CanTra ist das Investor-orientierte Tor zur Welt, auf das unser gesamtes Ökosystem hingearbeitet hat. ARTEX hat die regulierte Marktinfrastruktur für außergewöhnliche Sachwerte geschaffen – CanTra bringt diese Chancen nun direkt zu einer breiteren Investorengeneration“, sagt Yassir Benjelloun-Touimi, CEO von ARTEX Global Markets. „Die Zusammenarbeit mit Black Manta Capital Partners ermöglicht es uns, dies innerhalb eines etablierten regulatorischen Rahmens zu tun, ohne Kompromisse beim Anlegerschutz und der institutionellen Infrastruktur einzugehen, die das Fundament unseres Modells bilden.“

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