21.03.2019

Urheberrecht: Europas Tech-Unternehmen schreiben offenen Brief ans EU-Parlament

Besonders die Artikel 11 und 13 der neuen Urheberrecht-Richtlinie schaden dem Startup-Ökosystem in der EU, heißt es von den Unterzeichnern des offenen Briefs.
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Urheberrecht Artikel 13
(c) Fotolia / Christian Horz

Am 26. oder 27. März wird das Europäische Parlament über die Reform des Urheberrechts abstimmen. Die derzeit vorliegende Version beinhaltet jedenfalls auch umstrittene Themen wie Uploadfilter (Artikel 13) und Leistungsschutzrecht (Artikel 11). Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Unternehmen wie Google an Verlage zahlen müssen, wenn sie deren Inhalte in sogenannten „Snippets“ verwenden. Der Artikel 13 wiederum beinhaltet die Vorgabe, dass Plattformen wie YouTube Inhalte schon beim Upload auf Verstöße gegen das Urheberrecht überprüfen müssen.

+++Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups+++

Nun haben europäische Tech-Unternehmer und Startup-Gründer einen offenen Brief veröffentlicht, in dem sie die Parlamentarier auffordern, gegen die beiden heiklen Punkte der Richtlinie zu stimmen. Aus Österreich haben unter anderem Stefan Lingler, CTO finderly Gmbh, Harald Kapper, CEO von Kapper Network-Communications GmbH, Markus Raunig, Managing Director AustrianStartups, Gerhard Sternath, CEO und CFO  LINBIT HA-Solutions GmbH, Ajdin Gazija, CEO von NOBUGS IT GmbH, Alexander Nimmervoll, Managing Director von Generalize-IT Solutions OG, die durchblicker.at-CEOs Reinhold Baudisch und Michael Doberer, Vincenz Leichtfried, CEO von LV7 Media Services, und Josef Mayerhofer, Executive Director von WVNET, den Brief unterschrieben.

Kritik an den Urheberrecht-Artikeln 11 und 13

Der vom Trialog beschlossene Text würde der europäischen Wirtschaft schaden und Internetgiganten wie Google stärken, heißt es von den unterzeichnenden Unternehmen. Man unterstütze das Ziel, die Rechte von Publishern und Kreativen zu schützen, die vorgeschlagenen Maßnahmen seien aber unangebracht.

Besonders der Artikel 13 schade den Kernelementen des Ökosystems im Internet. Die Unternehmen würden für den Content auf ihren Plattformen zur Verantwortung gezogen und somit gezwungen, entsprechende technische Maßnahmen zu setzen und rechtliche Entscheidungen zu treffen. Die meisten Unternehmen würden nicht über entsprechende Mittel verfügen, um angemessene Filtermechanismen einsetzen zu können. Diese Technologie haben den Autoren zufolge nur die US-Giganten: Die heimischen Unternehmen würden also gezwungen, ihre Daten mit der US-Konkurrenz zu teilen, was diese zusätzlich stärkt.

+++Was die geplante Digitalsteuer für Startups bedeuten wird+++

Artikel 11 erzeuge außerdem eine gänzlich neue Rechtslage für geistiges Eigentum, heißt es im Brief. Bisherige Erfahrungen mit Leistungsschutzrecht in Spanien und Deutschland zeigen den Verfassern des Briefs zufolge, dass die erwarteten positiven Effekte ausbleiben. Die negativen Effekte würden aber sehr wohl eintreten: Eine weitere Schicht an Rechtsvorschriften dürfte es schwierig machen, die rechtlichen Vorgaben für neue Projekte einzuhalten – dementsprechend wären Gründer deutlich zögerlicher als bisher. Startups, deren Geschäftsmodell auf aggregierten Daten aufbaut, müssten zusperren, heißt es von den Autoren des Briefs.

In Summe, so die Autoren, würden durch die Reform weniger Startups gegründet und mehr Unternehmen ihren Firmensitz in Drittstaaten verlegen. Daher sollen die Parlamentarier gegen die Artikel 11 und 13 stimmen, heißt es im Brief.

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Impeto Impact Gründer Jim Lefébre © Jim Lefébre

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BESS Invest Dashboard © Impeto Impact

Verzicht auf KI

Ursprünglich entstand die Idee aus Lefèbres eigenem Beratungsgeschäft: Der Markt für Großspeicher sei dynamisch, die Kapitalmobilisierung stocke jedoch mangels Transparenz, so Lefèbres Erkenntnis. Gemeinsam mit Jonas Puck von der WU Wien wurde daraus zunächst das Whitepaper „Charging Ahead“ aus dem schlussendlich das Tool mithilfe von Pilotkund:innen aus dem Kreis großer Energieversorger hervorging.

Auf Künstliche Intelligenz wird verzichtet: „Wir arbeiten bei unseren Simulationen strikt ohne KI, weil eine KI auch halluzinieren kann“, so Lefèbre. Ein geschlossener Algorithmus soll stattdessen nachvollziehbare Ergebnisse hervorbringen.

Vor der Gründung war Lefèbre unter anderem ÖVP-Pressesprecher ehe er 2017 bis 2019 die Position des Pressesprechers im Justiz- und später im Finanzministerium übernahm. Anschließend war er in diversen Positionen für Montana Tech Components des Investors Michael Tojner, sowie den Batteriehersteller Varta tätig. Bis heute vertritt er zudem die von Tojner mitgegründete eXplore!-Initiative. Außerdem fiel Lefébre in der Vergangenheit beim brutkasten mit seinem Corona-Test-Startup auf.

Co-Location und Expansionspläne

Vertrieben wird BESS Invest im Lizenzmodell mit drei Paketstufen, wahlweise als Monatslizenz oder als Berechnungskontingent im 50er-Block. Bislang modelliert die Software den reinen Speicherbetrieb. Als nächsten Schritt will das Team die Integration von Co-Location-Projekten und Industrieanwendungen angehen. Außerdem plant Lefèbre die Expansion nach Deutschland und perspektivisch in Richtung Südosteuropa.

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