21.03.2019

Urheberrecht: Europas Tech-Unternehmen schreiben offenen Brief ans EU-Parlament

Besonders die Artikel 11 und 13 der neuen Urheberrecht-Richtlinie schaden dem Startup-Ökosystem in der EU, heißt es von den Unterzeichnern des offenen Briefs.
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Urheberrecht Artikel 13
(c) Fotolia / Christian Horz

Am 26. oder 27. März wird das Europäische Parlament über die Reform des Urheberrechts abstimmen. Die derzeit vorliegende Version beinhaltet jedenfalls auch umstrittene Themen wie Uploadfilter (Artikel 13) und Leistungsschutzrecht (Artikel 11). Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Unternehmen wie Google an Verlage zahlen müssen, wenn sie deren Inhalte in sogenannten „Snippets“ verwenden. Der Artikel 13 wiederum beinhaltet die Vorgabe, dass Plattformen wie YouTube Inhalte schon beim Upload auf Verstöße gegen das Urheberrecht überprüfen müssen.

+++Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups+++

Nun haben europäische Tech-Unternehmer und Startup-Gründer einen offenen Brief veröffentlicht, in dem sie die Parlamentarier auffordern, gegen die beiden heiklen Punkte der Richtlinie zu stimmen. Aus Österreich haben unter anderem Stefan Lingler, CTO finderly Gmbh, Harald Kapper, CEO von Kapper Network-Communications GmbH, Markus Raunig, Managing Director AustrianStartups, Gerhard Sternath, CEO und CFO  LINBIT HA-Solutions GmbH, Ajdin Gazija, CEO von NOBUGS IT GmbH, Alexander Nimmervoll, Managing Director von Generalize-IT Solutions OG, die durchblicker.at-CEOs Reinhold Baudisch und Michael Doberer, Vincenz Leichtfried, CEO von LV7 Media Services, und Josef Mayerhofer, Executive Director von WVNET, den Brief unterschrieben.

Kritik an den Urheberrecht-Artikeln 11 und 13

Der vom Trialog beschlossene Text würde der europäischen Wirtschaft schaden und Internetgiganten wie Google stärken, heißt es von den unterzeichnenden Unternehmen. Man unterstütze das Ziel, die Rechte von Publishern und Kreativen zu schützen, die vorgeschlagenen Maßnahmen seien aber unangebracht.

Besonders der Artikel 13 schade den Kernelementen des Ökosystems im Internet. Die Unternehmen würden für den Content auf ihren Plattformen zur Verantwortung gezogen und somit gezwungen, entsprechende technische Maßnahmen zu setzen und rechtliche Entscheidungen zu treffen. Die meisten Unternehmen würden nicht über entsprechende Mittel verfügen, um angemessene Filtermechanismen einsetzen zu können. Diese Technologie haben den Autoren zufolge nur die US-Giganten: Die heimischen Unternehmen würden also gezwungen, ihre Daten mit der US-Konkurrenz zu teilen, was diese zusätzlich stärkt.

+++Was die geplante Digitalsteuer für Startups bedeuten wird+++

Artikel 11 erzeuge außerdem eine gänzlich neue Rechtslage für geistiges Eigentum, heißt es im Brief. Bisherige Erfahrungen mit Leistungsschutzrecht in Spanien und Deutschland zeigen den Verfassern des Briefs zufolge, dass die erwarteten positiven Effekte ausbleiben. Die negativen Effekte würden aber sehr wohl eintreten: Eine weitere Schicht an Rechtsvorschriften dürfte es schwierig machen, die rechtlichen Vorgaben für neue Projekte einzuhalten – dementsprechend wären Gründer deutlich zögerlicher als bisher. Startups, deren Geschäftsmodell auf aggregierten Daten aufbaut, müssten zusperren, heißt es von den Autoren des Briefs.

In Summe, so die Autoren, würden durch die Reform weniger Startups gegründet und mehr Unternehmen ihren Firmensitz in Drittstaaten verlegen. Daher sollen die Parlamentarier gegen die Artikel 11 und 13 stimmen, heißt es im Brief.

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Rebel Music Distribution
© Rebel Music Distribution - Marko Celesty, Gründer Rebel Music Distribution.

Bei der italienischen Stadt Triest werden alte österreichische Gefühle wach. Von 1382 bis 1918 war sie der Haupt- und Seehafen der Habsburgermonarchie. Zudem verstärkt der Hafen, der 1719 unter dem österreichischen Kaiser Karl VI. zum Freihafen erhoben wurde, die wirtschaftlichen Verflechtungen mit Österreich durch zahlreiche Logistikverbindungen. Zusammen mit dem Zollkorridor Triest–Villach/Fürnitz gilt er heute als Logistikdrehkreuz zwischen Asien und Mitteleuropa. In dieser geschichtsträchtigen Stadt entstand 2021 Rebel Music Distribution, ein von Marko Celesty gegründetes Musik-Tech-Startup, das bereits über 25.000 Artists als User:innen vorweisen kann.

Rebel Music Distribution als Schnittstelle

Dem Founder nach ist die Musikindustrie längst auch eine Softwareindustrie. Hinter jeder digitalen Veröffentlichung stünden Metadaten, Plattformregeln, Rechteverwaltung, Abrechnungen und technische Prozesse. Genau an dieser Schnittstelle arbeitet Rebel Music Distribution, das unabhängigen Artists und Labels den Zugang zur globalen digitalen Distribution vereinfachen will.

Seine Perspektive als Musiker prägte die Produktidee von Beginn an: „Distribution sollte nicht nur technisch funktionieren, sondern für Artists möglichst verständlich, flexibel und ohne unnötige Einstiegshürden nutzbar sein“, beschreibt Celesty sein Mindset.

Aus diesem Ansatz entstand die Plattform, über die Künstler:innen ihre Releases verwalten, Metadaten organisieren und Musik an große Streaming- und Download-Dienste ausliefern können. Auch Labels und Nutzer mit mehreren Projekten können verschiedene Artists und Releases über einen zentralen Account verwalten.

Mehrere 10-Millionen-Streams im Monat

Der über die Plattform verwaltete Katalog erzielt nach Unternehmensangaben jeden Monat mehrere zehn Millionen Streams. Gleichzeitig bleibt die operative Struktur bewusst schlank: Das Kernteam besteht aus vier Personen.

Möglich wird diese Skalierung vor allem durch Automatisierung und eigene technische Prozesse. Statt jede Veröffentlichung manuell zu bearbeiten, werden große Teile des Workflows softwaregestützt abgewickelt.

Rebel Music Distribution versteht sich in diesem Sinne nicht nur als Vermittler zwischen Artist und Streaming-Plattform. Ein wesentlicher Teil des Unternehmens ist ebenjene eigene Software-Infrastruktur, die laufend weiterentwickelt wird. Sie bildet den technischen Kern für Release-Management, Datenverarbeitung und die Verwaltung wachsender Kataloge.

Gerade im digitalen Musikvertrieb sei diese technische Ebene entscheidend. Unterschiedliche Anforderungen der Plattformen, große Mengen an Metadaten und eine steigende Zahl von Releases würden vor allem skalierbare Systeme zu einem zentralen Wettbewerbsvorteil machen, so der Gründer.

Rebel Music Distribution: Revenue-Share-Modell

Ein weiterer Bestandteil des Modells von Rebel Music Distribution ist der kostenlose Einstieg in die Musikdistribution. Artists können ihre Musik veröffentlichen, ohne für die reine Distribution zunächst eine klassische jährliche Abo-Gebühr zahlen zu müssen. Ergänzt wird das Angebot durch ein kostenloses Online-Mastering-Studio, monatliche Royalty-Auszahlungen und direkten Support.

„Das Angebot richtet sich damit besonders an Independent Artists, Produzenten, Songwriter und kleinere Labels, die professionelle digitale Infrastruktur nutzen möchten, ohne schon vor dem ersten Release hohe Fixkosten einzugehen“, heißt es per Aussendung.

Das Geschäftsmodell von Rebel Music Distribution basiert konkret auf einem Revenue-Share-Modell: Die Musikdistribution ist – wie erwähnt – für Artists grundsätzlich kostenlos, im Gegenzug behält Rebel Music laut eigenen AGB standardmäßig zehn Prozent der über die Plattform generierten Royalties, 90 Prozent bleiben bei den Künstler:innen. Zusätzlich monetarisiert das Unternehmen optionale Services wie YouTube Content ID, für das 25 Euro pro Track sowie 20 Prozent der daraus erzielten Einnahmen verrechnet werden, sowie die „QC Fast Track Validation“ (Fast-Track-Qualitätskontrolle) für 15 Euro pro Release.

Ohne Investoren

Das Startup wurde ohne externe Investoren aufgebaut. Nach Angaben des Unternehmens liegt die heutige Bewertung im Bereich von mehreren Millionen Euro. Die Kombination aus eigener Technologie, internationaler Nutzerbasis und einem stark wachsenden Markt mache das Unternehmen „zu einem Beispiel dafür, wie sich spezialisierte Softwareprodukte auch mit kleinen Teams global skalieren lassen“, so der Claim.

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