21.03.2019

Urheberrecht: Europas Tech-Unternehmen schreiben offenen Brief ans EU-Parlament

Besonders die Artikel 11 und 13 der neuen Urheberrecht-Richtlinie schaden dem Startup-Ökosystem in der EU, heißt es von den Unterzeichnern des offenen Briefs.
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Urheberrecht Artikel 13
(c) Fotolia / Christian Horz

Am 26. oder 27. März wird das Europäische Parlament über die Reform des Urheberrechts abstimmen. Die derzeit vorliegende Version beinhaltet jedenfalls auch umstrittene Themen wie Uploadfilter (Artikel 13) und Leistungsschutzrecht (Artikel 11). Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Unternehmen wie Google an Verlage zahlen müssen, wenn sie deren Inhalte in sogenannten „Snippets“ verwenden. Der Artikel 13 wiederum beinhaltet die Vorgabe, dass Plattformen wie YouTube Inhalte schon beim Upload auf Verstöße gegen das Urheberrecht überprüfen müssen.

+++Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups+++

Nun haben europäische Tech-Unternehmer und Startup-Gründer einen offenen Brief veröffentlicht, in dem sie die Parlamentarier auffordern, gegen die beiden heiklen Punkte der Richtlinie zu stimmen. Aus Österreich haben unter anderem Stefan Lingler, CTO finderly Gmbh, Harald Kapper, CEO von Kapper Network-Communications GmbH, Markus Raunig, Managing Director AustrianStartups, Gerhard Sternath, CEO und CFO  LINBIT HA-Solutions GmbH, Ajdin Gazija, CEO von NOBUGS IT GmbH, Alexander Nimmervoll, Managing Director von Generalize-IT Solutions OG, die durchblicker.at-CEOs Reinhold Baudisch und Michael Doberer, Vincenz Leichtfried, CEO von LV7 Media Services, und Josef Mayerhofer, Executive Director von WVNET, den Brief unterschrieben.

Kritik an den Urheberrecht-Artikeln 11 und 13

Der vom Trialog beschlossene Text würde der europäischen Wirtschaft schaden und Internetgiganten wie Google stärken, heißt es von den unterzeichnenden Unternehmen. Man unterstütze das Ziel, die Rechte von Publishern und Kreativen zu schützen, die vorgeschlagenen Maßnahmen seien aber unangebracht.

Besonders der Artikel 13 schade den Kernelementen des Ökosystems im Internet. Die Unternehmen würden für den Content auf ihren Plattformen zur Verantwortung gezogen und somit gezwungen, entsprechende technische Maßnahmen zu setzen und rechtliche Entscheidungen zu treffen. Die meisten Unternehmen würden nicht über entsprechende Mittel verfügen, um angemessene Filtermechanismen einsetzen zu können. Diese Technologie haben den Autoren zufolge nur die US-Giganten: Die heimischen Unternehmen würden also gezwungen, ihre Daten mit der US-Konkurrenz zu teilen, was diese zusätzlich stärkt.

+++Was die geplante Digitalsteuer für Startups bedeuten wird+++

Artikel 11 erzeuge außerdem eine gänzlich neue Rechtslage für geistiges Eigentum, heißt es im Brief. Bisherige Erfahrungen mit Leistungsschutzrecht in Spanien und Deutschland zeigen den Verfassern des Briefs zufolge, dass die erwarteten positiven Effekte ausbleiben. Die negativen Effekte würden aber sehr wohl eintreten: Eine weitere Schicht an Rechtsvorschriften dürfte es schwierig machen, die rechtlichen Vorgaben für neue Projekte einzuhalten – dementsprechend wären Gründer deutlich zögerlicher als bisher. Startups, deren Geschäftsmodell auf aggregierten Daten aufbaut, müssten zusperren, heißt es von den Autoren des Briefs.

In Summe, so die Autoren, würden durch die Reform weniger Startups gegründet und mehr Unternehmen ihren Firmensitz in Drittstaaten verlegen. Daher sollen die Parlamentarier gegen die Artikel 11 und 13 stimmen, heißt es im Brief.

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Das 2021 gegründete NewSpace-Unternehmen R-Space schließt die Vorbereitungen für seine erste kommerzielle Satellitenmission ab. Wie das Startup bekannt gab, soll der Satellit „AT-Astra“ im Herbst 2026 an Bord einer Spectrum-Rakete von Isar Aerospace, die erst kürzlich 270 Millionen Euro einsammelten, vom norwegischen Weltraumbahnhof Andøya abheben. „Es zeigt, dass Österreich kommerzielle Satelliten eigenständig entwerfen, bauen und fliegen kann“, zeigt sich CEO Carsten Scharlemann stolz.

IOD (In-Orbit Demonstration) Satellit AT-Astra © R-Space

Ride-Share-Modell und Technologie-Tests

R-Space, das vor kurzem seinen neuen Firmensitz am Flughafen Wien bezog, bietet einen durchgängigen Service für sogenannte In-Orbit-Demonstrationen an, um die Wartezeit auf Tests im All zu verkürzen, ein Konzept, das bereits beim Firmenstart im Fokus stand. Beim aktuellen Erstflug werden Experimente von drei Kund:innen befördert.

Konkret testen die beiden österreichischen Unternehmen Enpulsion (flüssiges Indium-Metall für Antriebe) und SunBooster (mikrometeoritenresistente Solarmodule) ihre Technologien im Orbit. Ebenfalls mit an Bord ist ein kompakter Sternsensor zur Trümmererkennung des portugiesischen Partners Synopsis Planet. Durch dieses „Ride-Share“-Modell liege der Preis laut dem CEO „deutlich unter den anderen kommerziell angebotenen Services.“ Konkrete Zahlen nennt das Startup nicht.

Auslastung und Markthürden

Schwarze Zahlen schreibt das rund zehnköpfige Team derzeit noch nicht. Laut Scharlemann sei es dafür noch zu früh, da in den kommenden Jahren weiter in die Servicekette investiert werden müsse.

Die Nachfrage für Folgemissionen ist dennoch vorhanden: Für das Jahr 2027 plant R-Space bereits zwei weitere Satellitenstarts, deren Kapazitäten bereits zu zwei Dritteln ausgebucht sind. Mehr Starts wären theoretisch denkbar, scheitern aktuell jedoch an den unflexiblen Rahmenbedingungen der Raumfahrtindustrie. „Hierfür ist der Launcher-Markt zu langsam und unflexibel“, so Scharlemann. Raketenstarts müssten meist 12 bis 24 Monate im Voraus gebucht werden, kurzfristige Slots seien eine Seltenheit.

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