21.03.2019

Urheberrecht: Europas Tech-Unternehmen schreiben offenen Brief ans EU-Parlament

Besonders die Artikel 11 und 13 der neuen Urheberrecht-Richtlinie schaden dem Startup-Ökosystem in der EU, heißt es von den Unterzeichnern des offenen Briefs.
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Urheberrecht Artikel 13
(c) Fotolia / Christian Horz

Am 26. oder 27. März wird das Europäische Parlament über die Reform des Urheberrechts abstimmen. Die derzeit vorliegende Version beinhaltet jedenfalls auch umstrittene Themen wie Uploadfilter (Artikel 13) und Leistungsschutzrecht (Artikel 11). Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Unternehmen wie Google an Verlage zahlen müssen, wenn sie deren Inhalte in sogenannten „Snippets“ verwenden. Der Artikel 13 wiederum beinhaltet die Vorgabe, dass Plattformen wie YouTube Inhalte schon beim Upload auf Verstöße gegen das Urheberrecht überprüfen müssen.

+++Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups+++

Nun haben europäische Tech-Unternehmer und Startup-Gründer einen offenen Brief veröffentlicht, in dem sie die Parlamentarier auffordern, gegen die beiden heiklen Punkte der Richtlinie zu stimmen. Aus Österreich haben unter anderem Stefan Lingler, CTO finderly Gmbh, Harald Kapper, CEO von Kapper Network-Communications GmbH, Markus Raunig, Managing Director AustrianStartups, Gerhard Sternath, CEO und CFO  LINBIT HA-Solutions GmbH, Ajdin Gazija, CEO von NOBUGS IT GmbH, Alexander Nimmervoll, Managing Director von Generalize-IT Solutions OG, die durchblicker.at-CEOs Reinhold Baudisch und Michael Doberer, Vincenz Leichtfried, CEO von LV7 Media Services, und Josef Mayerhofer, Executive Director von WVNET, den Brief unterschrieben.

Kritik an den Urheberrecht-Artikeln 11 und 13

Der vom Trialog beschlossene Text würde der europäischen Wirtschaft schaden und Internetgiganten wie Google stärken, heißt es von den unterzeichnenden Unternehmen. Man unterstütze das Ziel, die Rechte von Publishern und Kreativen zu schützen, die vorgeschlagenen Maßnahmen seien aber unangebracht.

Besonders der Artikel 13 schade den Kernelementen des Ökosystems im Internet. Die Unternehmen würden für den Content auf ihren Plattformen zur Verantwortung gezogen und somit gezwungen, entsprechende technische Maßnahmen zu setzen und rechtliche Entscheidungen zu treffen. Die meisten Unternehmen würden nicht über entsprechende Mittel verfügen, um angemessene Filtermechanismen einsetzen zu können. Diese Technologie haben den Autoren zufolge nur die US-Giganten: Die heimischen Unternehmen würden also gezwungen, ihre Daten mit der US-Konkurrenz zu teilen, was diese zusätzlich stärkt.

+++Was die geplante Digitalsteuer für Startups bedeuten wird+++

Artikel 11 erzeuge außerdem eine gänzlich neue Rechtslage für geistiges Eigentum, heißt es im Brief. Bisherige Erfahrungen mit Leistungsschutzrecht in Spanien und Deutschland zeigen den Verfassern des Briefs zufolge, dass die erwarteten positiven Effekte ausbleiben. Die negativen Effekte würden aber sehr wohl eintreten: Eine weitere Schicht an Rechtsvorschriften dürfte es schwierig machen, die rechtlichen Vorgaben für neue Projekte einzuhalten – dementsprechend wären Gründer deutlich zögerlicher als bisher. Startups, deren Geschäftsmodell auf aggregierten Daten aufbaut, müssten zusperren, heißt es von den Autoren des Briefs.

In Summe, so die Autoren, würden durch die Reform weniger Startups gegründet und mehr Unternehmen ihren Firmensitz in Drittstaaten verlegen. Daher sollen die Parlamentarier gegen die Artikel 11 und 13 stimmen, heißt es im Brief.

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B&C-Gruppe
© Georg Wilke - Alexander Zwickl.

Die B&C Holding Österreich GmbH ist die oberste Holdinggesellschaft unter dem Dach der B&C Privatstiftung und bündelt die Beteiligungs- und Investmentaktivitäten der B&C-Gruppe. Diese investiert in etablierte börsennotierte und außerbörsliche Unternehmen sowie in Technologie-Wachstumsunternehmen.

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Alexander Zwickl wird mit seiner Bestellung zum Geschäftsführer künftig für den Ausbau des Beteiligungsportfolios reifer Unternehmen zuständig sein. Dabei setzt die Gruppe auf längerfristig und partnerschaftlich ausgerichtete sowie flexibel strukturierte Minderheitsbeteiligungen an etablierten Industrie- und industrienahen Unternehmen. Darüber hinaus übernimmt Zwickl innerhalb der Geschäftsführung leitende Aufgaben im bestehenden Kernbeteiligungsmanagement.

Mit seiner Bestellung wird zudem die Geschäftsführung der B&C Holding Österreich GmbH von zwei auf drei Mitglieder erweitert. Gemeinsam mit Patrick Lackenbucher und Thomas Zimpfer bildet Zwickl nun das dreiköpfige Führungsgremium.

Der Manager verfügt über Erfahrung in der Führung und strategischen Weiterentwicklung von Industrieunternehmen sowie in den Bereichen M&A und Private Equity. Zuletzt war er Chief Financial Officer und Chief Commercial Officer bei Alu Menziken, einem europäischen Hersteller von Aluminiumkomponenten für Automobil-, Luftfahrt- und Industrieanwendungen. Dort trug er operative Verantwortung und begleitete unter anderem Wachstums- und Transformationsprogramme. Zuvor war Zwickl in der Strategieberatung, im Beteiligungsgeschäft und in leitenden Funktionen im industriellen Umfeld tätig. Der gebürtige Wiener studierte Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Zwickl möchte neue Investitionsmöglichkeiten erschließen

„Als wesentliche Aktionärin begleiten wir die Transformation unserer bestehenden Beteiligungen und bauen zugleich unsere Investmentaktivitäten aus. Wir erleben eine neue wirtschaftliche Realität, die diese Aufgaben noch anspruchsvoller macht. Deshalb stellen wir die Geschäftsführung breiter auf“, sagt Wolfgang Hofer, Aufsichtsratsvorsitzender der B&C-Gruppe.

Und Zwickl ergänzt: „Die B&C verbindet als österreichische Industrieholding langjährige Erfahrung im klassischen Industriebereich mit Investments in innovative Technologieunternehmen. Für mich steht sie für österreichisches Unternehmertum, Unabhängigkeit und Flexibilität. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit einem starken Team die Entwicklung der B&C-Gruppe mitzugestalten und neue Investitionsmöglichkeiten zu erschließen.“

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