26.03.2019

Urheberrecht: EU-Parlament stimmt für Artikel 11 und 13

Die umstrittenen Passagen im neuen EU-Urheberrecht wurden von den Politikern abgenickt. Somit wird die neue Richtlinie in Kraft treten.
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Urheberrecht EU Parlament - Wahlswiper - Klimanotstand
(c) European Parliament

Das EU-Parlament hat in seinem heutigen Votum zur Reform des Urheberrechts auch die umstrittenen Artikel 11 und Artikel 13 abgenickt. Das teilt die EU-Palamentarierin Julia Reda (Priatenpartei) mit, die das Votum via Twitter als „Schwarzen Tag für die Netzfreiheit“ bezeichnete.

Auch vom Rechtsausschuss des Parlaments heißt es offiziell, dass die Reform mit 348 zu 274 Stimmen angenommen wurde.

 

Die Abstimmung über Änderungsanträge zu einzelnen Punkten – wie etwa die Artikel 11 und 13 des Urheberrechts wurde zuvor mit nur fünf Stimmen abgelehnt. Details zu den rechtlichen Hintergründen derartiger Abstimmungen veröffentlicht das EU-Parlament unter diesem Link.

+++Analyse: Was das neue EU-Urheberrecht für Startups bedeutet+++

Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an diesem EU-politischen Thema war so groß, dass diverse Streams auf den Websites der EU-Institutionen down waren. Der brutkasten konnte lediglich einen französischsprachigen Stream zur Verfügung stellen, der via Periscope übertragen wurde.

Offizielles Statement des Parlaments zum Urheberrecht

In einer Presseaussendung hat das EU-Parlament offiziell verkündet, welche Auswirkungen das neue Urheberrecht auf die europäische Wirtschaft haben soll. Demnach sollen vor allem Angebote wie YouTube, Facebook und Google News von der Richtlinie betroffen sein. Ein offizielles Statement vom „Vater der Reform“, Axel Voss (CDU), wird ab 15 Uhr unter diesem Link übertragen.

+++Die wichtigsten Video-Statements vom Tag der Abstimmung+++

Verlage und Kreative sollen durch die Reform mehr Rechte bekommen und für ihre Arbeit besser entlohnt werden, heißt es in der Presseaussendung. Verlage bekommen das Recht, direkt mit den Plattformen über die Lizenzierung von Inhalten abzustimmen, außerdem sind die Plattformen für die darauf geposteten Inhalte verantwortlich – Stichwort: „Uploadfilter“.

Ausnahmen für Wikipedia und Open Source

Das Parlament weist explizit darauf hin, dass die Meinungsfreiheit gewahrt bleiben soll. So soll es weiterhin möglich sein, dass „Snippets“ im Google Newsfeed auftauchen. Auch dürfen Artikel auf Facebook geteilt werden, sofern sie eine gewisse Länge nicht überschreiten. Auch Memes und GIFs soll es weiterhin geben, heißt es in der Aussendung: Urheberrechtlich geschütztes Material darf hochgeladen werden, wenn es für Zitate und Parodien verwendet wird.

Und auch für Wikipedia gibt es laut dem EU-Parlament eine Entwarnung: Es wird explizit darauf hingewiesen, dass nicht-kommerzielle Online-Enzyklopädien von der Richtlinie ausgenommen sind – das trifft auf Wikpedia definitiv zu. Das Gleiche gilt für Open-Source-Plattformen wie GitHub. Auch für Startups gibt es Ausnahmen – die jedoch aus Sicht der Community nicht befriedigend sind.

Erste Reaktionen zum neuen Urheberrecht

Im Gespräch mit dem brutkasten hatte sich unter anderem Michael Hirschbrich, Gründer von updatemi, gegen die neue Richtlinie stark gemacht. Er änderte kurz nach der Abstimmung sein Facebook-Profilbild auf einen schwarzen Hintergrund. Mehr wolle er zu diesem Abstimmungsergebnis nicht sagen, schreibt er gegenüber dem brutkasten.

Google, welches im Zentrum der Debatte stand, veröffentlichte ebenfalls Statements via Twitter. Dort heißt es, dass die Richtlinie zwar verbessert worden sei, aber dennoch für Ungewissheit in der europäischen Digital- und Kreativwirtschaft sorgen werde. Es komme auf die Details an – und Google werde mit den Stakeholdern zusammenarbeiten, um die neuen Regeln zu implementieren.

 

Kritik von ISPA und Austrian Startups

Der Verband der heimischen Internet Service Provider (ispa) bezeichnet die Reform in einer Aussendung als „katastrophal“. „Mit enormem Bedauern und Frustration müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich die Abgeordneten im Europäischen Parlament heute über die Warnungen und zuletzt auch die heftige Kritik aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft an der EU-Urheberrechtsreform hinweggesetzt und diese schlichtweg verpfuschte Reform inklusive der umstrittenen Link-Steuer und Upload-Filter beschlossen haben“, sagt ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert direkt im Anschluss an die Abstimmung: „Dass die öffentlich debattierten Artikel 11 und 13 kurz vor dem entscheidenden Votum zu Artikel 15 und 17 umbenannt wurden, ist nur ein Hütchenspielertrick und ändert nichts an ihrem problematischen Inhalt, der dem Internet in Europa nachhaltig schaden wird.“

Das Ziel der Reform sei ein Urheberrecht für das digitale Zeitalter gewesen, das Ergebnis sei nun jedoch genau das Gegenteil: „Während nun einer Vielzahl von KMUs und Startups droht, finanziell und wettbewerbstechnisch auf der Strecke zu bleiben, werden am Ende nur jene großen, multinationalen Konzerne davon profitieren, auf die die Reform ursprünglich abgezielt hat“, sagt Schubert: „„Unzählige Menschen haben zuletzt im Internet oder bei europaweiten Demonstrationen millionenfach gegen diese Link-Steuer und Upload-Filter protestiert und ihre Sorgen vor Missbrauch, ausufernder Überwachung sowie der Unterdrückung ihrer Meinung zum Ausdruck gebracht. Ihnen bietet sich bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 23. Mai die Gelegenheit, Politikerinnen und Politikern, die das Internet den kommerziellen Interessen der Verleger und ihren überholten Geschäftsmodellen geopfert haben, eine Absage zu erteilen.“

Ebenfalls kommt Kritik vom heimischen Verband Austrian Startups: „Das ist ein trauriger Tag für Startups in Europa. Die großen Player haben erfolgreich gegen Wettbewerb & Innovation angekämpft und bekommen den bestellten Protektionismus, um ihre Oligopole zu schützen“, sagt Geschäftsführer Markus Raunig: „Die nun notwendigen Uploadfilter sind ein weiterer Stolperstein für junge aufstrebende Plattformen aus Europa und werden die Vormachtstellung von Facebook, Google & co weiter stärken.“ Während diese großen Giganten die dafür notwendigen Investments stemmen können, werden kleinere Plattformen die Technologie vermutlichen von ihnen kaufen müssen, führt Raunig weiter aus: „Da helfen die angekündigten Ausnahmeregeln für Startups wenig – denn auch nach 3 Jahren werden kleine Plattformen hier kaum selbst aktiv werden können.“

Es bleibe ein zusätzlicher Kostenpunkt und womöglich eine direkte technologische Abhängigkeit vom großen Konkurrenten, sagt Raunnig. Zum Thema Leistungsschutzrecht führt er aus, dass dieses schon in Deutschland und Spanien nicht funktioniert habe und teilweise sogar kleinen Medienplattformen geschadet habe. „Wir befürchten, dass wir dadurch weniger Nachrichten von unabhängigen Publishern & Medien-Startups sehen und große Verlage ihre Macht dadurch besser absichern werden können“, sagt Raunig abschließend.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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