26.03.2019

Urheberrecht: EU-Parlament stimmt für Artikel 11 und 13

Die umstrittenen Passagen im neuen EU-Urheberrecht wurden von den Politikern abgenickt. Somit wird die neue Richtlinie in Kraft treten.
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Urheberrecht EU Parlament - Wahlswiper - Klimanotstand
(c) European Parliament

Das EU-Parlament hat in seinem heutigen Votum zur Reform des Urheberrechts auch die umstrittenen Artikel 11 und Artikel 13 abgenickt. Das teilt die EU-Palamentarierin Julia Reda (Priatenpartei) mit, die das Votum via Twitter als „Schwarzen Tag für die Netzfreiheit“ bezeichnete.

Auch vom Rechtsausschuss des Parlaments heißt es offiziell, dass die Reform mit 348 zu 274 Stimmen angenommen wurde.

 

Die Abstimmung über Änderungsanträge zu einzelnen Punkten – wie etwa die Artikel 11 und 13 des Urheberrechts wurde zuvor mit nur fünf Stimmen abgelehnt. Details zu den rechtlichen Hintergründen derartiger Abstimmungen veröffentlicht das EU-Parlament unter diesem Link.

+++Analyse: Was das neue EU-Urheberrecht für Startups bedeutet+++

Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an diesem EU-politischen Thema war so groß, dass diverse Streams auf den Websites der EU-Institutionen down waren. Der brutkasten konnte lediglich einen französischsprachigen Stream zur Verfügung stellen, der via Periscope übertragen wurde.

Offizielles Statement des Parlaments zum Urheberrecht

In einer Presseaussendung hat das EU-Parlament offiziell verkündet, welche Auswirkungen das neue Urheberrecht auf die europäische Wirtschaft haben soll. Demnach sollen vor allem Angebote wie YouTube, Facebook und Google News von der Richtlinie betroffen sein. Ein offizielles Statement vom „Vater der Reform“, Axel Voss (CDU), wird ab 15 Uhr unter diesem Link übertragen.

+++Die wichtigsten Video-Statements vom Tag der Abstimmung+++

Verlage und Kreative sollen durch die Reform mehr Rechte bekommen und für ihre Arbeit besser entlohnt werden, heißt es in der Presseaussendung. Verlage bekommen das Recht, direkt mit den Plattformen über die Lizenzierung von Inhalten abzustimmen, außerdem sind die Plattformen für die darauf geposteten Inhalte verantwortlich – Stichwort: „Uploadfilter“.

Ausnahmen für Wikipedia und Open Source

Das Parlament weist explizit darauf hin, dass die Meinungsfreiheit gewahrt bleiben soll. So soll es weiterhin möglich sein, dass „Snippets“ im Google Newsfeed auftauchen. Auch dürfen Artikel auf Facebook geteilt werden, sofern sie eine gewisse Länge nicht überschreiten. Auch Memes und GIFs soll es weiterhin geben, heißt es in der Aussendung: Urheberrechtlich geschütztes Material darf hochgeladen werden, wenn es für Zitate und Parodien verwendet wird.

Und auch für Wikipedia gibt es laut dem EU-Parlament eine Entwarnung: Es wird explizit darauf hingewiesen, dass nicht-kommerzielle Online-Enzyklopädien von der Richtlinie ausgenommen sind – das trifft auf Wikpedia definitiv zu. Das Gleiche gilt für Open-Source-Plattformen wie GitHub. Auch für Startups gibt es Ausnahmen – die jedoch aus Sicht der Community nicht befriedigend sind.

Erste Reaktionen zum neuen Urheberrecht

Im Gespräch mit dem brutkasten hatte sich unter anderem Michael Hirschbrich, Gründer von updatemi, gegen die neue Richtlinie stark gemacht. Er änderte kurz nach der Abstimmung sein Facebook-Profilbild auf einen schwarzen Hintergrund. Mehr wolle er zu diesem Abstimmungsergebnis nicht sagen, schreibt er gegenüber dem brutkasten.

Google, welches im Zentrum der Debatte stand, veröffentlichte ebenfalls Statements via Twitter. Dort heißt es, dass die Richtlinie zwar verbessert worden sei, aber dennoch für Ungewissheit in der europäischen Digital- und Kreativwirtschaft sorgen werde. Es komme auf die Details an – und Google werde mit den Stakeholdern zusammenarbeiten, um die neuen Regeln zu implementieren.

 

Kritik von ISPA und Austrian Startups

Der Verband der heimischen Internet Service Provider (ispa) bezeichnet die Reform in einer Aussendung als „katastrophal“. „Mit enormem Bedauern und Frustration müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich die Abgeordneten im Europäischen Parlament heute über die Warnungen und zuletzt auch die heftige Kritik aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft an der EU-Urheberrechtsreform hinweggesetzt und diese schlichtweg verpfuschte Reform inklusive der umstrittenen Link-Steuer und Upload-Filter beschlossen haben“, sagt ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert direkt im Anschluss an die Abstimmung: „Dass die öffentlich debattierten Artikel 11 und 13 kurz vor dem entscheidenden Votum zu Artikel 15 und 17 umbenannt wurden, ist nur ein Hütchenspielertrick und ändert nichts an ihrem problematischen Inhalt, der dem Internet in Europa nachhaltig schaden wird.“

Das Ziel der Reform sei ein Urheberrecht für das digitale Zeitalter gewesen, das Ergebnis sei nun jedoch genau das Gegenteil: „Während nun einer Vielzahl von KMUs und Startups droht, finanziell und wettbewerbstechnisch auf der Strecke zu bleiben, werden am Ende nur jene großen, multinationalen Konzerne davon profitieren, auf die die Reform ursprünglich abgezielt hat“, sagt Schubert: „„Unzählige Menschen haben zuletzt im Internet oder bei europaweiten Demonstrationen millionenfach gegen diese Link-Steuer und Upload-Filter protestiert und ihre Sorgen vor Missbrauch, ausufernder Überwachung sowie der Unterdrückung ihrer Meinung zum Ausdruck gebracht. Ihnen bietet sich bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 23. Mai die Gelegenheit, Politikerinnen und Politikern, die das Internet den kommerziellen Interessen der Verleger und ihren überholten Geschäftsmodellen geopfert haben, eine Absage zu erteilen.“

Ebenfalls kommt Kritik vom heimischen Verband Austrian Startups: „Das ist ein trauriger Tag für Startups in Europa. Die großen Player haben erfolgreich gegen Wettbewerb & Innovation angekämpft und bekommen den bestellten Protektionismus, um ihre Oligopole zu schützen“, sagt Geschäftsführer Markus Raunig: „Die nun notwendigen Uploadfilter sind ein weiterer Stolperstein für junge aufstrebende Plattformen aus Europa und werden die Vormachtstellung von Facebook, Google & co weiter stärken.“ Während diese großen Giganten die dafür notwendigen Investments stemmen können, werden kleinere Plattformen die Technologie vermutlichen von ihnen kaufen müssen, führt Raunig weiter aus: „Da helfen die angekündigten Ausnahmeregeln für Startups wenig – denn auch nach 3 Jahren werden kleine Plattformen hier kaum selbst aktiv werden können.“

Es bleibe ein zusätzlicher Kostenpunkt und womöglich eine direkte technologische Abhängigkeit vom großen Konkurrenten, sagt Raunnig. Zum Thema Leistungsschutzrecht führt er aus, dass dieses schon in Deutschland und Spanien nicht funktioniert habe und teilweise sogar kleinen Medienplattformen geschadet habe. „Wir befürchten, dass wir dadurch weniger Nachrichten von unabhängigen Publishern & Medien-Startups sehen und große Verlage ihre Macht dadurch besser absichern werden können“, sagt Raunig abschließend.

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Das Gründerteam von vioom: Lucia Studer und Ronny Türtscher | (c) vioom

Wer auf dem Land lebt, kennt das Problem: Der nächste Bus fährt erst in zwei Stunden und ohne eigenes Auto wird selbst der Weg zum Arzt oder zum Einkaufen zur Herausforderung. Diese Erfahrungen hat auch das Gründerteam des Vorarlberger Startups vioom gemacht. Sie kommen aus dem Großen Walsertal, wo öffentliche Verkehrsverbindungen teilweise nur im Zwei-Stunden-Takt angeboten werden.

„Wir haben als Jugendliche immer Autos gestoppt“, erzählt Mitgründer und Co-CEO Ronny Türtscher. Aus Bedarfserhebungen zur Mobilität in der Region, die Türtscher selbst begleitete, entstand schließlich die Idee zu vioom.

Hinter dem Startup steht die im Februar 2026 gegründete VAREO Innovations GmbH mit Sitz in Ludesch. Als CEOs fungieren Ronny Türtscher und Lucia Studer. Das Gründerteam bringt nach eigenen Angaben gemeinsam mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Softwareentwicklung mit.

Personen- und Warentransporte gemeinsam organisieren

Vioom setzt auf sogenannte On-Demand-Mobilität: Fahrgäste können über eine App eine Strecke innerhalb eines festgelegten Gebiets buchen. Das System organisiert daraufhin ein verfügbares Shuttle. Anders als bei klassischen Anrufsammeltaxis sollen die Fahrzeuge zusätzlich regionale Waren transportieren. „Wir versuchen, die Ausnutzung so hoch wie möglich zu halten und diese Wege von A nach B mit mehreren Erlösströmen zu gestalten“, sagt Türtscher. So könnte ein Shuttle beispielsweise eine Gemüsekiste bei einem Bauernhof abholen, anschließend einen Fahrgast vom Bahnhof transportieren und die Ware danach bei einem Hotel abliefern.

Ziel ist es, Leerfahrten zu reduzieren und Fahrzeuge auch außerhalb der Stoßzeiten auszulasten. Gleichzeitig soll das Angebot bestehende Bus- und Bahnverbindungen ergänzen und insbesondere die sogenannte „First und Last Mile“, also den Weg zur beziehungsweise von der nächsten Haltestelle, abdecken. Durch die gemeinsame Nutzung der Fahrzeuge und eine bessere Anbindung an den öffentlichen Verkehr sollen zudem CO₂-Emissionen reduziert werden. Die Regionen entscheiden dabei selbst, wann Personen- beziehungsweise Warentransporte angeboten werden. Die Durchführung übernehmen beispielsweise regionale Taxiunternehmen. Vioom selbst stellt keine Fahrzeuge oder Fahrpersonal bereit, sondern liefert die Software und begleitet die Umsetzung.

Wie sich die regionale Mobilität rechnen soll

Mit seinem Geschäftsmodell richtet sich vioom an Gemeinden und Regionen. Diese zahlen je nach Modell eine monatliche Gebühr für die Nutzung der Plattform. Zusätzlich erhält das Startup eine Vermittlungsprovision für jede gebuchte Fahrt. Die Fahrgäste und Unternehmen bezahlen für die jeweiligen Personen- oder Warentransporte. Diese Einnahmen fließen grundsätzlich an die Regionen selbst. Die Abrechnung erfolgt vollständig automatisiert über die Plattform.

Durch die Kombination von Personenbeförderung und Warenlogistik sollen die Fahrzeuge besser ausgelastet und zusätzliche Einnahmen erzielt werden. Langfristig will vioom damit die Wirtschaftlichkeit regionaler Mobilitätsangebote verbessern und deren Abhängigkeit von öffentlichen Förderungen verringern.

Technologiepartnerschaft mit ioki

Für die technische Umsetzung arbeitet vioom mit dem Mobilitätstechnologie-Anbieter ioki zusammen. Das Unternehmen ist ursprünglich aus der Deutschen Bahn hervorgegangen und bietet Software für bedarfsgesteuerte Mobilitätsangebote an. Vioom nutzt Teile dieser Technologie und hat darauf aufbauend ein eigenes Logistikmodul entwickelt.

Die Partnerschaft soll auch die Skalierung erleichtern. Für jede Region wird zwar eine individuelle Mobilitätsanalyse durchgeführt, die anschließende Umsetzung erfolgt jedoch über eine standardisierte, anpassbare Plattform.

Eigenfinanziert und erste Pilotprojekte geplant

Bislang wurde vioom vollständig aus Eigenmitteln der CEOs finanziert, mit einem Stammkapital von 12.000 Euro. An der VAREO Innovations GmbH sind die LOONEY GmbH (gehört unter anderem Lucia Studer) mit 66,67 % und scale.out (gehört Ronny Türtscher) mit 33,33 % beteiligt. Für externe Investoren zeigt sich das Unternehmen grundsätzlich offen.

Die größte Herausforderung besteht laut Türtscher darin, erste Referenzprojekte umzusetzen und nachzuweisen, dass die Kombination aus Personen- und Warentransporten tatsächlich wirtschaftliche Vorteile bringt. „Viele Kunden fragen: Was habt ihr schon gemacht und was könnt ihr nachweisen?“, erzählt der Gründer.

Der erste Pilotbetrieb ist derzeit in Vorarlberg in Vorbereitung, ein konkreter Starttermin steht noch nicht fest. Parallel führt vioom Gespräche mit zwei Landkreisen und einer Stadt in Deutschland. Bis Ende 2027 will das Startup drei bis fünf Regionen an die Plattform angebunden haben. Zusätzlich sollen weitere Partnerschaften und Anwendungen, etwa im Tourismus, entstehen.

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